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| Bank- und Kapitalmarktrecht, Kryptorecht

Sperrung von Bank- und Kryptowertkonten - was nun?


Wenn plötzlich das Konto gesperrt ist - rechtliche Unsicherheiten für Betroffene

Die Sperrung von Bank- oder Kryptowertkonten durch Kreditinstitute oder Kryptodienstleister sorgt in der Praxis regelmäßig für Verunsicherung – insbesondere dann, wenn auf die blockierten Gelder dringend zugegriffen werden soll oder Transaktionen kurzfristig geplant waren. Die rechtlichen Hintergründe dieser Maßnahmen sind für viele Betroffene zunächst undurchsichtig. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 18. März 2025 verdeutlicht jedoch, dass Banken unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur berechtigt, sondern gesetzlich verpflichtet sind, Überweisungen zu stoppen und Konten zu blockieren – selbst wenn dies für die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber zu erheblichen Nachteilen führt.

Der Fall: Millionen-Gutschrift nach Erbschaft führt zur Sperre

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin unterhielt seit 2008 ein Girokonto bei einer Bank. Sie hatte bei Kontoeröffnung darauf hingewiesen, dass es infolge einer Erbschaft zu hohen Zahlungseingängen kommen könne. Im Sommer 2023 wurden ihr innerhalb weniger Tage zwei größere Beträge in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro gutgeschrieben. Die Bank meldete beide Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß § 43 Abs. 1 GwG und verweigerte der Klägerin zunächst den Zugriff auf die Gelder. Diese beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, der die Auszahlung schriftlich einforderte und schließlich auch Klage erhob. Während des Verfahrens zahlte die Bank den ersten Teilbetrag aus, weigerte sich aber, die durch das Anwaltsschreiben entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Das Landgericht verurteilte die Bank zur vollständigen Auszahlung und zur Kostenerstattung – in der Berufung hob das OLG diese Entscheidung jedoch auf.


OLG-Urteil: Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Bank-Kontosperrung nach Geldwäscheverdachtsmeldung (§ 46 GwG)

Das Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass im vorliegenden Fall kein Anspruch auf die Übernahme von Anwaltskosten durch die Bank besteht. Begründet wurde dies damit, dass sich die Bank zum Zeitpunkt der Einschaltung eines Anwalts nicht im Verzug befand und keine rechtliche Pflichtverletzung vorlag.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken verpflichtet, bei einem konkreten Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsmeldung abzugeben und die betreffende Transaktion zunächst zu sperren. Eine Auszahlung darf dann nur erfolgen, wenn die zuständigen Behörden (die FIU oder die Staatsanwaltschaft) ihre Zustimmung geben, oder wenn drei Werktage vergangen sind, ohne dass eine behördliche Untersagung erfolgt ist (§ 46 GwG).

Im verhandelten Fall hatte die Bank das Geld auch nach Ablauf dieser Frist nicht sofort ausgezahlt. Dies war laut Gericht jedoch gerechtfertigt, da es sich um eine ungewöhnliche Transaktion mit hohem Betrag und Beteiligung Dritter handelte. Eine kurze zusätzliche Überprüfungsphase sei in solchen Fällen erlaubt, ohne dass der Bank Fahrlässigkeit oder ein Pflichtverstoß vorgeworfen werden könne. Deshalb war die Bank nicht nur berechtigt, die Auszahlung aufzuschieben, sondern auch nicht verpflichtet, die Anwaltskosten des Kunden zu übernehmen.

Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden?

Diese Entscheidung macht deutlich: Bei einem Verdacht auf Geldwäsche haben Bankkund*innen keinen automatischen Anspruch auf sofortige Auszahlung. Auch wenn eine Gutschrift rechtmäßig erscheint – etwa bei einer Erbschaft oder durch Zuwendungen von Dritten – kann sie unter bestimmten Umständen als verdächtig eingestuft werden. In solchen Fällen dürfen Banken die Transaktion melden und die Auszahlung verzögern.

Ein Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung von Anwaltskosten besteht in der Regel nur dann, wenn die Bank nachweislich unrechtmäßig oder grob fahrlässig gehandelt hat – was im Einzelfall schwer zu belegen ist. Der rechtliche Maßstab liegt hier sehr hoch.

Praxistipps für Betroffene: Wie lässt sich eine Kontosperrung vermeiden?

  • Frühzeitige Kommunikation: Wer hohe Zahlungseingänge erwartet – etwa durch Erbschaften, Verkäufe oder Transaktionen aus dem Ausland – sollte sein Kreditinstitut oder den Kryptodienstleister frühzeitig und transparent informieren.
  • Nachweis der Mittelherkunft: Es empfiehlt sich, stets nachvollziehbare Dokumente bereitzuhalten, um die Herkunft des Vermögens zu belegen – etwa Erbscheine, Kaufverträge oder Steuerunterlagen.


BaFin verschärft Kontrolle: Kontosperrungen bei Kryptodienstleistern wegen Geldwäscheverdacht

Die Problematik rund um Kontosperrungen bei Geldwäscheverdacht betrifft längst nicht mehr nur klassische Banken. Immer stärker geraten auch Kryptowertdienstleister in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Dazu zählen etwa Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter, Broker-Plattformen oder Zahlungsdienstleister, die Transaktionen mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum ermöglichen. Auch diese Anbieter unterliegen mittlerweile in Deutschland den strengen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht Kryptodienstleister ebenso wie traditionelle Banken. Ziel ist es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Insbesondere dann, wenn Zahlungseingänge ohne klaren Herkunftsnachweis erfolgen oder wenn Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikoländern festgestellt werden, greifen Kryptodienstleister zunehmend zu radikalen Maßnahmen. Konten werden eingefroren, Wallets blockiert oder Auszahlungen gestoppt – häufig ohne Vorwarnung. Nutzerinnen und Nutzer bleiben im Unklaren darüber, wann oder ob sie wieder Zugriff auf ihre digitalen Vermögenswerte erhalten. In der Praxis reicht oft schon ein einzelner Zahlungseingang mit ungewöhnlicher Struktur oder eine Verbindung zu einem auffälligen Wallet, um eine interne Überprüfung oder sogar eine Meldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) auszulösen. Der Schutz vor Geldwäsche hat in diesen Fällen Vorrang vor dem individuellen Nutzungsinteresse.

Ein prominentes Beispiel für das konsequente Durchgreifen der Behörden ist die Schließung der Plattform „eXch“ im Mai 2025 durch das Bundeskriminalamt. Dabei wurden Kryptowerte im Wert von über 30 Millionen Euro sichergestellt. Den Betreibern wurde vorgeworfen, die gesetzlichen Anforderungen an KYC-Verfahren (Know Your Customer) nicht eingehalten zu haben – also keine ausreichende Identifizierung ihrer Kunden vorgenommen zu haben.

Ähnliche Fälle zeigten sich bereits in den Jahren zuvor: Die russische Krypto-Plattform Garantex wurde 2024 sanktioniert, weil sie Transaktionen mit Bezug zu sanktionierten Ländern nicht unterbunden hatte. Und der Shutdown von ChipMixer im Jahr 2023 – einem Dienst zur Anonymisierung von Bitcoin-Transaktionen – verdeutlichte, dass selbst technische Infrastrukturen nicht vor Ermittlungen und Vermögensarrestierungen sicher sind.

Krypto-Nutzer: BaFin-lizenzierte Anbieter wählen und Sorgfaltspflichten nach Geldwäschegesetz erfüllen

Kundinnen und Kunden von Kryptodienstleistern sollten sich bewusst sein, dass auch in der digitalen Finanzwelt rechtliche Rahmenbedingungen und Sorgfaltspflichten gelten. Insbesondere Anbieter mit Sitz in Deutschland oder der EU sind verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden und bei Bedarf Transaktionen zu stoppen. Anders als bei klassischen Banken sind betroffene Nutzer oft noch weniger geschützt, da viele Anbieter keine klaren Kommunikationswege oder kundenfreundliche Verfahren für Einwände vorsehen. Wer größere Summen über Kryptoplattformen abwickelt, sollte daher auf regulierte Anbieter mit BaFin-Lizenz achten und darauf, dass die eigene Identität eindeutig verifiziert ist. Transaktionen mit unbekannten oder anonymen Gegenparteien – insbesondere aus Hochrisikoregionen – sollten vermieden werden.



SBS LEGAL – Kanzlei für Kryptorecht

Sperrungen von Bank- und Kryptokonten bei Geldwäscheverdacht sind kein Ausdruck behördlicher Willkür, sondern gesetzlich normierte Sicherheitsmaßnahmen. Auch wenn sie im Einzelfall für Betroffene unangenehm sind und Liquiditätsengpässe verursachen können, schützen sie sowohl das Finanzsystem als auch die Institute selbst vor Haftungsrisiken. Wer weiß, welche Rechte und Pflichten auf beiden Seiten bestehen, kann Risiken minimieren und im Ernstfall sachgerecht reagieren – idealerweise mit juristischer Begleitung, aber auch mit dem notwendigen Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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