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| Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Spezi vs Spatzi: Brauereien streiten wegen Markennamen


Der Spezi-Hersteller hat seine Markenrechte gegenüber dem ähnlich klingenden Spatzi außergerichtlich durchgesetzt.

„Spatzi – Don´t call it Spezi“: Mit diesem Slogan bewarb die oberfränkische Brauerei Lang-Bräu ihr neues Mischgetränk aus Cola und Orangenlimonade. „Spatzi“, das bedeutet „der oder die Liebste“ im bayerischen Dialekt. „Spezi“ dagegen steht für „guter Kumpel“. Und nicht nur das. Spezi ist eine seit Jahrzehnten geschützte Marke, unter der das Brauhaus Riegele seine Cola-Orange-Mischung verkauft. Und weil „Spatzi“ dem bekannten „Spezi“ zu sehr ähnele, drohte Riegele mit einer einstweiligen Verfügung. Gerade mal einen Tag war Spatzi da erst in den Supermarktregalen. Jetzt streiten beiden Brauereien um den Markennamen.

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Dass der Slogan gleich wortwörtlich genommen wird, das hätte der Lang-Bräu Geschäftsführer Richard Hopf nicht gedacht. Aber der 33-Jährige gesteht auch: „Eine kleine Provokation war [der Slogan] schon“. Nun, diese Provokation ist reichlich nach hinten losgegangen. Es sei nicht korrekt, dass Trittbrettfahrer jetzt, wo die Investitionen fruchten, davon profitieren wollen, stellt Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller klar. Spezi werde ja selbst von einer kleinen mittelständischen Brauerei hergestellt und habe „extrem viel Mühe, Geld und Ressourcen über die Jahre in den Markenaufbau gesteckt.“

Keines der beiden Brauhäuser ließ es allerdings auf einen Prozess vor Gericht ankommen. Lang-Bräu habe nicht die finanziellen Mittel dafür. Und Riegele ginge es ohnehin bloß um den Schutz der eigenen Marke – nicht darum, der anderen Partei wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Die beiden einigten sich deswegen außergerichtlich.


Die Marke Spezi

Schon 1956 hat das Brauhaus Riegele aus Augsburg sein „Spezi“ per Namensrecht schützen lassen. Damals verbarg sich dahinter noch Bier. Dann aber kam das Unternehmen auf die Idee, einen Fertigmix aus Cola und Orangenlimo zu verkaufen. Das gab es nämlich noch nicht: Viele Gaststätten mischten das Getränk bis dahin einzeln. Das fertig gemischte Spezi wurde zu einem regelrechten Erfolg. Es wurde sogar so beliebt, dass die Brauerei Ende der 70er Jahre einen Getränkeverbund gründete, um die Herstellung von Spezi auf verschiedene Unternehmen umzuverteilen. Neben Riegele selbst haben dadurch derzeit acht weitere Hersteller eine Lizenz, mit der sie das begehrte Getränk in ihrer jeweiligen Region abfüllen dürfen. Wer keine solche Lizenzgebühr hat, darf seine Produkte auch nicht unter dem Namen „Spezi“ (oder einem ähnlich klingenden Namen) verkaufen. Coca-Cola nennt seinen Cola-Orange-Mix seit 1973 „Mezzo Mix“ und Pepsi-Cola vertreibt seit 1969 „Schwip-Schwap“.


Spezi und Spatzi einigen sich außergerichtlich

Priller vom Brauhaus Riegele betonte: „Wir versuchen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden". Sie zögen nur ungern vor Gericht. Dazu ist es hier auch nicht gekommen. Mit Lang-Bräu hat man sich auf Unterlassungserklärung geeinigt. Die Brauerei darf sogar noch bis September seine Bestände aufbrauchen. Die weitere Produktion unter dem Namen „Spatzi“ muss sie aber einstellen. Das sei eine „extrem faire Lösung“, findet Riegeles Geschäftsführer. „Wir hätten Lang-Bräu auch dazu verpflichten können, alle schon abgefüllten Getränke zu vernichten“. Immerhin sei „Spatzi“ phonetisch sehr nah an „Spezi“ dran. Und im Slogan „Don´t call it Spezi“ wird der Name „Spezi“ ja sogar ausdrücklich verwendet – das kann man durchaus als bewusstes Trittbrettfahren deuten.

Die Brüder Hopf von Lang-Bräu, die nun schon in der siebten Generation Bier brauen, sehen das anders. Der Name stehe einfach für eine Person, die man gern mag. „Für was Süßes, Vollmundiges“. Sie sagen: "Wir haben halt einfach erkannt, dass es trendig, kultig wird. Wir wollen auch was Alkoholfreies in der Bierflasche anbieten." In keinster Form haben sie irgendeinen Angriff starten wollen.

Gegen die markenrechtlichen Vorwürfe wehren könnten sie sich allerdings nicht. Ein Prozess würde mindestens zwei Jahre dauern. Zwei Jahre, in denen sie die Produktion ihres Getränks mit dem umstrittenen Namen vorerst einstellen müssten. Dafür hätten sie keine „Kriegskasse“.


Und was wird jetzt aus Spatzi?

Ein halbes Jahr haben sie an der Rezeptur gearbeitet, haben mit einer PR-Agentur den Slogan entwickelt – und jetzt ist der Produktname verboten worden. Alle Plakate wurden wieder abgehangen, die Werbung im Internet gelöscht und T-Shirts geschreddert. "Wir sind geschockt, dass uns die Brauerei Riegele einen Riegel vorschiebt", sagte Rudolf Hopf.

Mittlerweile hat Lang-Bräu aber schon einen neuen Namen gefunden. Mit dem Hashtag #verbotengut machten sie in sozialen Netzwerken auf ihre Namenssuche aufmerksam und verkaufen ihr Mischgetränk nun als „Bääm #verbotengut“.


Keine Seltenheit: Markenstreitigkeiten

Zwar hatte Lang-Bräu „Spatzi – Don´t call it Spezi“ bei Markenamt erfolgreich als Wort- und Bildmarke angemeldet, aber bei einer solchen Anmeldung wird nicht geprüft, ob bereits eine andere, ähnliche Marke existiert. Das Markenamt kontrolliert nämlich nur, ob alle anderen, grundsätzlichen Voraussetzung stimmen. So konnte es also passieren, dass Lang-Bräu seine Marke anmelden konnte, obwohl sie mit der schon älteren Marke „Spezi“ kollidiert.

Markenstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Der ein oder andere mag sich diesbezüglich noch an den sogenannten „Schokokrieg“ zwischen Milka und Ritter Sport um die quadratische Verpackung erinnern. Der BGH entschied dabei zugunsten von Ritter Sport: Nur deren Schokolade darf die für sie charakteristische Quadratform haben.

Auch Apple geht immer wieder gegen andere Marken, die der eigenen ähnelten, vor. Eine Rezepte-App mit einem Birnen-Logo versucht derzeit, sich dagegen zu verteidigen.


Der Schutz der eigenen Marke – ein kontinuierlicher Prozess

Es ist ein langer und harter Weg, bis man eine starke Marke mit Wiedererkennungseffekt aufgebaut hat. Hat man es dann aber schließlich geschafft, ist es umso wichtiger, aufzupassen, dass keine anderen Unternehmen versuchen, von der Attraktivität der eigenen Marke zu profitieren, indem sie mit bewussten Ähnlichkeiten arbeiten. Man muss seine Marke also ständig überwachen und schützen. Sobald auch nur die Gefahr einer Verwechslung besteht, gilt nämlich das Verbotsrecht. Je größer der Wiedererkennungseffekt bzw. Bekanntheitsgrad einer Marke ist, desto stärker ist sie sogar und desto vehementer lassen sich gegen Ähnlichkeiten bei anderen Produkten vorgehen. Markeninhaber haben dann oftmals nicht nur Anspruch auf Unterlassung, sondern gar auf Schadensersatz.

Im hier beschriebenen Falle der beiden Brauereien ging es aber nicht um Schandensersatz, sondern eher darum, die Markenrechtsverletzung einfach möglichst schnell zu beseitigen. Klang und Schriftbild von Spatzi und Spetzi ähneln sich nämlich stark. Das Brauhaus Riegele wollte nicht, dass Lang-Bräu die Bekanntheit von Spezi, die Riegele selbst sich hart erarbeitet habe, für sich nutzt.


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Geistiges Eigentum ist ein hohes Gut, das unbedingt geschützt werden muss – insbesondere dann, wenn damit ein gewisser ökonomischer Wert verbunden ist. Oftmals assoziiert der Verbraucher ein bestimmtes Produkt, bestimmte Formen oder Farben mit einer bestimmten Marke. Dieser Wiedererkennungswert ist fast wortwörtlich „Gold wert“. Wer seine Marke also offiziell als solche anmeldet, sichert seine Idee so in rechtlicher Hinsicht ab – und schützt sie so vor der Verwendung durch andere.

Als Spezialisten im Markenrecht unterstützen wir Sie bei der Sicherung und Begründung Ihres geistigen Eigentums. Mit unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir mit Ihnen Markenstrategien und unterstützen Sie zielorientiert bei der Rechtewahrung: über Markenanmeldung, Markenüberwachung und -verwaltung bis hin zur Verfolgung von Markenverletzungen und der Abwehr geltend gemachter markenrechtlicher Ansprüche.

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