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Deutschland soll führender Start-Up-Standort in Europa werden. So steht es im Koalitionsvertrag der neuen Regierung. Für dieses ambitionierte Ziel will die Ampel-Regierung die Startbedingungen für Gründer verbessern.
Die Unternehmensgründung in Deutschland ist eine mühsame Sache: Die strengen Formvorschriften und die fehlende Digitalisierung des Gesellschaftsrechts führen zu einem langwierigen und oft nervenaufreibenden Gründungsprozess. Die neue Ampel-Regierung hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, dies zu ändern. Der am 24. November 2021 verabschiedete Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ verspricht ambitionierte Veränderungen für die Gründerszene: So soll die umfassende Start-Up-Strategie der neuen Regierung die Gründung neuer Unternehmen in Deutschland vereinfachen und vor allem auch beschleunigen. Aber was genau ist unter der „Start-Up-Strategie“ der Ampel-Regierung zu verstehen?
Im Rahmen der Start-Up-Strategie sollen insbesondere der Markteintritt und die Zulassung für Start-Ups erleichtert werden. Dafür sollen sogenannte „One Stop Shops“ errichtet werden. Das sind Anlaufstellen für Gründer, die nicht nur beratende Tätigkeiten leisten, sondern auch als Förderzentren fungieren sollen. Auch die Anmeldung neuer Unternehmen soll über diese neu geschaffenen Gründungszentren laufen. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wie weit die Kompetenz und die Zuständigkeit dieser „One Stop Shops“ reicht, finden sich im Koalitionsvertrag jedoch nicht. Denkbar wäre etwa, dass auch Genehmigungen etwa nach der Gewerbeordnung bei den „One Stop Shops“ beantragt werden können. Hier bleibt aber die konkrete Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt abzuwarten.
Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich die neue Regierung explizit dem Ziel, Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Um dieses Versprechen in der Praxis auch umsetzen zu können, will die Regierung eine längst überfällige Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben. In Zukunft sollen so etwa notarielle Beurkundungen per Videokommunikation auch bei komplizierten Verfahren wie Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen möglich sein. Die digitale Gründung einer GmbH oder UG hatte der Gesetzgeber zwar schon per Gesetz im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) mit Wirkung zum 01.08.2022 ermöglicht, jedoch war diese Online-Gründung bis dato ausschließlich Bargründungen vorbehalten. Die soll sich nun ändern. Darüber hinaus sollen auch die Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften künftig dauerhaft online durchgeführt werden können. Somit dürfte die von der Ampel-Regierung angestrebte Digitalisierung des Gesellschaftsrecht auch dazu führen, den internationalen Wettbewerbsnachteil des deutschen Gesellschaftsrechts etwa gegenüber dem angloamerikanischen Raum zu verringern.
Die Gründung neuer Unternehmen soll ferner durch eine neu eingerichtete Bundesagentur, die „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“ (DATI), dergestalt gefördert werden, dass zwischen Wissenschaft und Wirtschaft eine verstärkte Vernetzung stattfindet. Auf diesem Wege soll es zu einem gelungenen Wissenstransfer zwischen Hochschulen, öffentlichen Organisationen und auch Start-Ups kommen.
Statistisch gesehen gründen immer noch deutlich weniger Frauen Start-ups als Männer. Auch erhalten diese oft weniger Wagniskapitel. Deswegen stehen insbesondere Gründerinnen im Fokus der Förderung: Die Koalition will die Gründerinnen nicht nur bei dem Zugang zu Wagniskapital unterstützen, sondern auch die Beteiligung von Frauen in Investment-Komitees staatlicher Fonds und Beteiligungsgesellschaften fördern. Dafür wurde eigens ein Gründerinnen-Stipendium für die Digitalwirtschaft geschaffen. Neben den Hürden beim Zugang zu Finanzierungen und Förderungen für Frauen sollen auch entsprechende Hürden für Menschen mit Migrationshintergrund abgebaut werden.
Zum anderen hat es sich die Ampel-Regierung zur Aufgabe gemacht, insbesondere Gründungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und der Quantentechnologien zu fördern. Im Fokus der Gründerförderung stehen demnach Zukunftstechnologien. So sollen digitale Start-ups auch in der Spätphasenfinanzierung noch gefördert werden.
Auch soziale Start-ups sollen von dem geplanten Programm der Regierung profitieren: Die Ampel-Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinwohlorientierter Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Dabei sollen die sogenannten „Social Start-ups“ nicht nur finanziell gefördert werden, sondern die sozialen Start-ups sollen auch von der Schaffung neuer Rechtsformen wie eine GmbH mit gebundenem Vermögen profitieren.
Die weitreichenden Ziele der Regierung im Rahmen der Unternehmensgründung sind also durchaus begrüßenswert: Die Unternehmensgründung soll vereinfacht und die Digitalisierung in diesem Feld vorangetrieben werden. Es bleibt jedoch vorerst abzuwarten, inwieweit und auf welche Weise die neuen Vorhaben im Feld der Unternehmungsgründung umgesetzt und in das bestehende System eingefügt werden. Die durchaus ambitionierten Ziele und Versprechungen der Ampel-Regierung erfordern nun also auch eine konkrete Umsetzung, die mit Interesse verfolgt werden dürfte.
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