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Startups und kleine mittelständische Unternehmen schienen von der Corona-Pandemie bisher am stärksten betroffen zu sein. Für Startups als junge Unternehmen mit starkem Wachstum und geringem Kapitalstock kam die Krise in der wohl denkbar schlechtesten Phase der Unternehmensentwicklung.
Noch Anfang März wurde Startups empfohlen, Kosten einzusparen, die Ziele zumindest für das laufende Geschäftsjahr anzupassen und die eigene Cash Burn Rate zu reduzieren. Am 1. April 2020 wurde von der Bundesregierung ein 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket für Startups angekündigt, da bisherige Corona-Hilfspakete an Start-Ups vorbeigingen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben in den darauffolgenden Wochen gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital die Details des Maßnahmenpakets ausgearbeitet. Nun wurde am 30. April 2020 endlich angekündigt, dass das Maßnahmenpaket in Höhe von 2 Milliarden Euro steht.
Zunächst möchten wir jedoch noch einmal weiter ausholen und auf die unterschiedlichen Möglichkeiten eingehen, welche sich für verschiedene Gruppen von Start-Ups bieten, um auf die Corona-Krise zu reagieren, auch ohne die nun zugelassenen Fördermaßnahmen. Differenziert wir hierbei zwischen Early Stage Startups und Later Stage Startups.
Die Venture Capital (VC) Fonds konnten noch vor wenigen Wochen vor der Corona-Krise erfolgreich Geld einsammeln, sodass Kapital vorhanden ist, welches auch investiert werden soll. Allerdings benötigen Start-Ups das Geld nun rasch, besonders wenn sie sich in der Early Stage der Unternehmensentwicklung befinden. Die Fonds hingegen haben deutlich mehr Zeit, dieses Kapital zu verteilen. Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass wir in den Wochen der Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie deutlich weniger Finanzierungsrunden sehen werden. Auch ist fraglich, ob die Bewertungen, welche Start-Ups Finanzierungen bekommen und welche nicht, die gleichen sein werden wie in den Monaten vor der Corona-Krise.
Bisher war also die Empfehlung für Early Stage Startups einfach abzuwarten, ob sich von der staatlichen Seite aus irgendetwas tun wird.
Abgesehen davon sollten Startups, die keine Finanzierung bekommen oder nur zu einer Bewertung, die sie nicht akzeptieren wollen, über Wandeldarlehen nachdenken. Wandeldarlehen werden häufig dahingehend kritisiert, dass die Frage der Bewertung mit dem Wandeldarlehen nicht gelöst wird. Oftmals wird daher von einem verschobenen Date gesprochen. Allerdings kann genau dieser normalerweise gesehene Nachteil in der gegenwärtigen Situation einen Vorteil bieten.
Im Falle von Later Stage Startups bietet es sich an, auf die Planungsrechnung – ob in Form eines Businessplans oder beispielsweise einer integrierten Planungsrechnung – des jeweiligen Unternehmens zu blicken.
Infolge der Coronakrise ist damit zu rechnen, dass generell die Umsätze zurückgehen, das weitere Funding schwieriger wird und die Prozesse langwieriger werden. Start-Ups wird also empfohlen, die Planung dahingehend zu überarbeiten, dass mit dem gleichen Geld länger ausgekommen werden kann. Hierbei sind dementsprechend die Verkaufsprognosen und das damit korrelierende Marketing anzupassen.
Later Stage Startups sollten sich – auch in Hinblick auf die nun zur Verfügung stehenden Hilfsmittel – jedoch auch immer informieren, ob die Aufnahme von Fremdmitteln im Vergleich zu einer kleinen Zwischenfinanzierungsrunde mit den Bestandsinvestoren Sinn macht.
Sollte der Fall eintreten, dass sich die staatlichen Mittel nicht eignen oder ein Unternehmen als nicht unterstützungsrelevant angesehen wird und auch die Bestandsinvestoren nicht auf eine Zwischenfinanzierungsrunde einlassen, sollte ebenfalls darüber nachgedacht werden, ein Wandeldarlehen aufzunehmen und den Darlehensgebern wie gewöhnlich einen Abschlag auf die kommende Finanzierungsrunde anzubieten, die jedoch erst dann stattfinden wird, wenn der schlimmste Teil der Coronakrise überstanden ist.
Des Weiteren sollte natürlich auch über sämtliche andere Maßnahme nachgedacht werden, um die in Zeiten von zurückgehenden Umsätzen stehenden Kosten zu reduzieren. Über nachfolgenden Link gelangen Sie zu einem weiteren Artikel von uns, welcher Sie über sämtliche arbeitsrechtliche Belange in Zeiten der Coronakrise aufklärt:
>> zum Artikel "Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise"
Zudem sollte auch das Thema Insolvenzanmeldung natürlich im Auge behalten werden. Momentan gibt es Überlegungen, die Anmeldepflicht bezüglich der Insolvenzanmeldung auszusetzen bzw. nach hinten zu verschieben.
Wie eingangs bereits erwähnt, wurde am 30. April 2020 nun endlich das Maßnahmenpaket in Höhe von 2 Milliarden Euro für Startups und kleine mittelständische Unternehmen erlassen.
„Covid-19 darf nicht dazu führen, dass unsere hoch-innovativen Unternehmen auf ihrem Wachstumskurs ausgebremst werden. Deshalb haben wir unter Hochdruck daran gearbeitet, dass das 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket steht und nun in Kürze von Start-ups und kleinen Mittelständlern genutzt werden kann. Damit sichern wir Arbeitsplätze und Innovationen in Deutschland.“
„Heute gibt es gute Nachrichten für Gründerinnen und Gründer: Das Hilfspaket für Start-ups steht. Mit dem Start-up-Schutzschild hilft der Bund schnell und wirksam dieser wichtigen Wachstumsbranche, die in Deutschland viele tausend Beschäftigte hat. Es geht darum, junge, innovative Unternehmen gut durch die Corona-Krise zu bringen. Wir brauchen die neuen und kreativen Ideen der Start-ups und der jungen Technologieunternehmen, um nach der Krise wieder voll durchzustarten. Klar ist dabei, dass wir Steuergelder mit Augenmaß einsetzen.“
Dieses Hilfspaket soll gezielt Start-Ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressieren. Das Maßnahmenpaket in Höhe von 2 Milliarden Euro basiert dazu auf zwei Säulen.
Damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-Ups finanzieren, werden zum einen Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue Corona Matching Fazilität zur Verfügung gestellt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass derzeit noch junge Unternehmen in der momentanen Lage ihren Wachstumskurs fortsetzen können.
Um die öffentlichen Mittel den Start-Ups schnell über Wagniskapitalfonds zu Verfügung zu stellen, werden über die Corona Matching Fazilität die bestehenden Kooperationen mit den öffentlichen Partner, wie beispielsweise der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds, genutzt.
Da nicht alle Start-Ups und kleine Mittelständler Zugang zur Corona Matching Fazilität haben, sollen zum anderen weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet werden. Hierfür wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben, unter anderem über die Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften.
Sollten Sie weitere Fragen zum Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht und Möglichkeiten für Startups in der Coronakrise haben, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei und wir werden Sie mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte in Verbindung setzen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
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