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| Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

Steuererklärung vom Staat: Pilotprojekt des Finanzamts Kassel


Warum erstellt das Finanzamt die Steuererklärungen der Bürger?

Seit August 2025 testet das Finanzamt Kassel als Pilotprojekt ein neues Modell für die Steuerüberprüfung. Dieses Modell löst das Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung durch die Steuerpflichtigen ab und übernimmt selbst diese Aufgabe. Das Ergebnis: Der Steuerpflichtige erhält postalisch vom Finanzamt einen fertig erstellten Steuerbescheid, der anschließend vom Bürger zu überprüfen und fristgerecht zu bestätigen oder abzuändern ist. Durch das Modell und die effiziente Nutzung bereits vorhandener Daten sollen einerseits die Verwaltungsabläufe des Finanzamts vereinfacht und andererseits der Abgabeaufwand bestimmter Personengruppen reduziert werden. 

Wie kam es zu dieser Idee?

Während die Idee einer Steuererklärung, die durch den Staat erstellt wird, nicht neu ist, ist die erstmalige Umsetzung und Erprobung dieser Idee durch das Finanzamt Kassel der erste praktische Schritt in die moderne Welt der staatlichen Steuerverwaltung. Im Wesentlichen geht es darumr, die zahlreichen, der Verwaltung ohnehin vorliegenden Meldedaten so zu bündeln, dass für einfache Einkunftssituationen eine weitgehend zutreffende Steuerfestsetzung erfolgen kann.

Wer kann am Pilotprojekt teilnehmen?

Auch wenn der Gedanke, keine Steuererklärungen mehr machen zu müssen und dadurch die tagelange Vorbereitungen mit Suchen der Belege und Rechnungen, und Nachforschung, ob die einschlägigen Werbungskosten absetzbar sind, mehr als nur verlockend ist, ist die Teilnahme am Pilotprojekt auf eine bestimmte Steuerpflichtigengruppe beschränkt. Steuerpflichtige, die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder sonstiger Selbstständigkeit einnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen und müssen weiterhin die reguläre Steuererklärung über das Elster-Portal oder auf sonstige Weise machen.

Es dürfen lediglich diejenigen Bürger, die zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, teilnehmen, die keine steuerliche Beratung oder Vertretung in Anspruch nehmen und bei denen dem Finanzamt Kassel eine vollständige Datenvorlage ihrer Steuerdaten bereits vorliegt. Nicht zuletzt dürfen die Teilnehmenden ihre Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 nicht bis zum 31. Juli 2025 eingereicht haben.

Die Steuerdaten, die das Finanzamt Kassel für die automatische Erstellung der Steuererklärung benötigt, werden aus der elektronischen Übermittlung durch Arbeitgeber und Renten- und Krankenversicherung erhoben. Hierzu zählen etwa das Gehalt, Sozialabgaben und Rentenleistungen.


Ablauf des Verfahrens

Zunächst erfolgt eine Überprüfung durch Das Finanzamt, ob die Daten vollständig vorliegen. Liegen die erforderlichen Steuerdaten des Teilnehmenden vor, wird durch das Testmodell ein Vorschlag für die Einkommenssteuerveranlagung erstellt und anschließend postalisch an den Teilnehmenden übersendet. Dieser hat dann vier Wochen Zeit, die Angaben des Vorschlags auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ist der Teilnehmende mit dem Veranlagungsvorschlag einverstanden, muss er nichts weiter tun, denn nach Ablauf der Frist gilt der Vorschlag als angenommen. Stellt dieser jedoch fest, dass es Unstimmigkeiten gibt, etwa fehlende Werbungskosten oder sonstige Fehler, muss er dies fristgerecht dem Finanzamt Kassel rückmelden, andernfalls wird der Vorschlag automatisch die Grundlage des Steuerbescheids.

Die Abgabe einer vollständigen klassischen Steuererklärung ist weiterhin möglich. Das Verfahren ersetzt also nur in bestimmten Fällen die herkömmliche Erklärung, führt aber in geeigneten Konstellationen zu einer erheblichen Vereinfachung.


Vorteile und praktische Grenzen

Der offensichtliche Vorteil besteht in einer spürbaren Entlastung für die Steuerpflichtigen, denn standardisierte Fälle können ohne aktives Mitwirken abgewickelt werden. Zudem sinkt der Verwaltungsaufwand, da die Finanzämter auf bereits vorhandene elektronische Daten zugreifen.

Allerdings bestehen auch klare Grenzen, denn liegen dem Finanzamt fehlerhafte oder unvollständige Steuerdaten des Teilnehmenden vor, müsste dieser eigens die Steuererklärung erstellen und einreichen. Nimmt der keine sorgfältige Überprüfung des Vorschlags vor, können steuerlich relevante Umstände unberücksichtigt bleiben, das bedeutet, dass das Risiko, falsche Angaben zu übermitteln, weiterhin beim Bürger bleibt.

Relevant ist an dieseer Stelle § 370 Abgabeordnung (AO). Diese Regelung besagt, dass die Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen bei Finanzbehörden eine Steuerhinterziehung darstellt und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird, wenn diese Angaben zu einer Kürzung der Steuer oder andere nicht gerechtfertigte Steuervorteile führen.

Mitwirkungspflichten und rechtliche Einordnung

Rechtlich ist das Modell von besonderem Interesse: § 149 und § 150 AO hat die Abgabe der Steuererklärung mittels eines amtlichen Vordrucks oder einer elektronischen Übermittlung zu erfolgen. Im Kasseler Projekt wird dieses Vorgehen durch die Zustimmung zu einem Vorschlag ersetzt. Die Frage lautet daher, ob die Zustimmung rechtlich als Steuererklärung anzusehen ist oder ob es sich um eine Veranlagung von Amts wegen handelt. Letzteres ist zwar nach § 150 Absatz 7 AO denkbar, setzt jedoch voraus, dass eine Steuererklärung nach amtlichem Vordruck vorliegt. Das ist streng genommen nicht der Fall.

Einen möglichen Ansatz liefert ein seit 2018 bestehendes Verfahren für Rentner, denn diese dürfen einen vereinfachten Vordruck für die Abgabe der Steuererklärung nutzen, bei dem die elektronische Datenbasis maßgeblich ist. Auf diesem Vordruck ist ausdrücklich vermerkt, dass diese Steuererklärung eine im Sinne der §§ 149,150 AO und § 25 Einkommenssteuergesetz (EStG) ist. Durch Auslegung könnte man auch im Rahmen des hessischen Testkonstrukts die Zustimmungserklärung des Steuerpflichtigen als Steuererklärung gelten lassen. Eine mögliche Formulierung wäre, dass die Zustimmung zum behördlichen Vorschlag als Einkommensteuererklärung im Sinne des § 150 Absatz 1 AO in Verbindung mit § 25 EStG gilt. Damit wäre die Vereinbarkeit mit den Mitwirkungspflichten sichergestellt.

Einordnung in die Digitalisierungsstrategie

Durch das Testmodell soll die Nutzung vorhandener relevanter Steuerdaten bestimmte Prozesse beim Finanzamt funktionaler und einfacher gestaltet werden und der deutschen Steuerverwaltung der Eintritt in die digitale Welt ermöglichen. Das Vorhaben zeigt, dass innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens innovative Lösungen möglich sind.

Gleichzeitig macht es deutlich, dass eine Anpassung gesetzlicher Vorschriften erforderlich werden kann, um die Verfahren rechtssicher zu gestalten. Die Balance zwischen Verwaltungsvereinfachung und rechtsstaatlicher Absicherung wird daher entscheidend sein. Nur wenn beide Elemente gewahrt bleiben, kann das Modell auf größere Bevölkerungskreise übertragen werden.

Perspektiven und mögliche Ausweitung

Nach Abschluss der Testphase soll das Projekt auf ganz Hessen ausgeweitet werden. Mittelfristig besteht die Möglichkeit einer bundesweiten Anwendung, sofern Bund und Länder sich auf einheitliche Regelungen verständigen. Insbesondere Fragen der Typisierung und Pauschalierung spielen dabei eine Rolle.

Ob die Steuererklärung vom Staat langfristig zur Regel wird, hängt nicht nur von der praktischen Umsetzung ab, sondern auch von der Rechtsprechung. Sobald ein Steuerpflichtiger einen automatisch erlassenen Bescheid anficht, wird sich auch der Bundesfinanzhof mit der Rechtslage befassen müssen.

Fazit: Steuererklärung vom Staat - Chancen und offene Rechtsfragen

Das Kasseler Pilotprojekt ist ein innovativer Versuch, die Steuerverwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Es nutzt vorhandene Daten, reduziert den Aufwand für bestimmte Gruppen und eröffnet Perspektiven für eine bundesweite Umsetzung. Ob das Modell über den Pilotcharakter hinaus Bestand haben wird, entscheidet sich in der Praxis und möglicherweise vor den Gerichten. Fest steht jedoch, dass die Digitalisierung des Steuerrechts voranschreitet und bestehende Strukturen neu justiert werden müssen.


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