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| Erbschaftsrecht

Steuerfreie Immobilienübertragung? BFH sagt das geht!


Mit seiner neuen Entscheidung in einem Erbschaftsfall hat der Bundesfinanzhof ein neues Gestaltungsmodell für eine steuerfreie Immobilienübertragung geschaffen. Das lässt vor allem Immobilieneigentümer und deren Berater hellhörig werden. Doch aufgepasst, denn die Voraussetzungen hierfür sind sehr detailreich. Und wenn man diese übersieht, kann dies große Auswirkungen haben.

Wir haben für Sie herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen eine solcher steuerfreier Übertrag möglich ist und auf welche Details Sie achten müssen.

BFH: Ausländische Vermächtnisnehmer müssen beim Erwerb von inländischen Immobilien keine Erbschaftssteuer zahlen

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird von ausländischen Immobilieneigentümern, die ihre Immobilie in Deutschland haben, sehr begrüßt. Denn hiermit sagt er, dass ausländische Vermächtnisnehmer beim Erwerb von inländischen Immobilien keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Hierfür müssen allerdings zahlreiche Voraussetzungen vorliegen. Doch unter welchen Umständen geht das?

Der steuerfreie Übertrag einer Immobilie ist nur dann möglich, wenn sowohl der Erblasser, als auch der Vermächtnisnehmer nicht in Deutschland lebt und nicht deutscher Staatsbürger ist.

In dem zu entscheidenden Fall hat eine in der Schweiz lebende Immobilieneigentümerin ihrer in den USA lebenden Nichte durch Testaments eine in München gelegene Immobilie als Vermächtnis zukommen lassen. Als nun das Finanzamt die Erbschaftssteuer verlangte ging sie hiergegen vor - mit Erfolg.

Möglichkeit besteht nur für die Nachfolgegestaltung durch Vermächtnis

Der erste Clou dieser Entscheidung liegt in der Art der Nachlassregelung. Denn die Möglichhkeit der steuerfreien Übertragung besteht nut für die Nachfolgegestaltung durch Vermächtnis. In Deutschland kann man durch Testament seine Angelegenheiten im Falle seines Todes regeln.

Hier gibt es grundliegend zwei Arten, wie man jemanden eine Sache nach dem Tode zukommen lassen kann. Die gängigste Art ist es, denjenigen als Erbe einzusetzen. Bei der Entscheidung des Bundesfinanzhofs geht es jedoch um ein Vermächtnis, nicht um eine Erbschaft. Doch wo liegt da eigentlich der Unterschied?

Das Vermächtnis

Im Wesentlichen bezieht sich ein Vermächtnis auf einen spezifischen Vermögenswert, der einer Person zugewiesen werden soll. Eine Erbschaft hingegen umfasst den gesamten Nachlass einer Person.

Ein Erbe wird durch den sogenannten „Von-selbst-Erwerb“ automatisch Eigentümer des Erbes. Hier fällt die Erbschaftssteuer an. Ein Vermächtnisnehmer bekommt nicht eine automatische Eigentümerstellung, sondern erhält durch das Vermächtnis das Recht, die Übertragung des Eigentums von dem Erben zu fordern.


Doch aufgepasst: Gesetzeslücke fordert einige knifflige Voraussetzungen

Doch aufgepasst, durch die Entscheidung wurde nur bestätigt, dass ausländische Erblasser sich eine Gesetzeslücke zunutze machen können. Für inländische Bürger besteht diese Möglichkeit nicht.

Normalerweise fallen bei Erbschaften je nach Verwandtschaftsgrad eine Erbschaftssteuer von bis zu 50 % des geerbten Vermögens an. Gerade bei Immobilien kann das tückisch sein, da man den Wert der Immobilie verteuern muss. Da kommt die Gesetzeslücke gerade recht.

Doch bevor man sich vor Freude gleich an das Testament macht, sollte man sich ausführlich beraten lassen. Denn es heißt aufgepasst, das ganze geht nur, wenn die Gesetzeslücke tatsächlich anwendbar ist. Dies fordert einige knifflige, aber leider zwingende Voraussetzungen. Wenn diese nicht vorliegen, kann das ganze nach hinten losgehen und die Steuer muss doch gezahlt werden.

Hier einmal die Voraussetzungen im Überblick:

  • Es muss sich um ein Vermächtnis handeln, Erbschaft ist nicht inbegriffen
  • Sowohl der Erblasser als auch der Vermächtnisnehmer dürfen weder in Deutschland leben, noch die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • In der konkret geltenden ausländischen Rechtsordnung muss ein Vermächtnis die gleiche rechtliche Wirkung entfalten, wie das deutsche

Das Gelingen des Ausnutzens dieser Gesetzeslücke hat also einige Herausforderungen.


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Das Erbrecht hat eine herausragende Bedeutung sowohl für Erblasser als auch Erben und Vermächtnisnehmer. Das Testament gibt einen die Möglichkeit über den Tod hinaus über seine Dinge zu bestimmen und seinen Willen respektiert zu wissen. Doch wie die Entscheidung des Bundesfinanzhofes mal wieder gezeigt hat, ist das Erbrecht genauso knifflig wie wichtig. Ein Erbfall kann eine konfliktgeladene Angelegenheit sein, der man mit einem gutdurchdachten Testament aus dem Weg gehen kann.

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