Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Steuerberater beim Kooperationspartner SBS Tax
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog News
Die Gründung einer Holding-GmbH zieht viele Vorteile mit sich, insbesondere was den Aspekt der Steuern angeht. Hierfür braucht die Holdinggesellschaft ihre Tochtergesellschaften. Nachfolgend werden die einzelnen Vorteile einer Holding-GmbH aufgezeigt.
Eine Holding ist ein Unternehmen, das lediglich den Zweck verfolgt, Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, den Tochtergesellschaften zu halten. Sie nimmt keine operativen Aufgaben wahr, sondern stellt nur ein Finanzierungs- und Verwaltungsunternehmen dar. Ihr Betriebszweck besteht grundsätzlich ausschließlich aus dem Erwerben und dem Verwalten von Beteiligungen. Die operativen Geschäfte werden durch die Tochtergesellschaften ausgeübt. Die Holding-GmbH wird in der Regel zu 100 Prozent von ihrem Anteilseigner gehalten. Die Tochtergesellschaften hingegen können von der Holding-GmbH auch zusammen mit anderen Anteilseignern gehalten werden.
Bei dem Verkauf der Beteiligung von Tochtergesellschaften ergibt sich für den Veräußerungsgewinn eine Steuerfreistellung in Höhe von 95 Prozent. Das bedeutet, die grundsätzlich anfallende Körperschaftssteuer mit einem Steuersatz von 30 Prozent fällt nur für die übrigen 5 Prozent an, sodass sich rechnerisch nur ein effektiver Steuersatz in Höhe von 1,5 Prozent auf den gesamten Veräußerungsgewinn ergibt.
Gleiches gilt für die Versteuerung von Dividenden. Wenn die Tochtergesellschaften Gewinne an die Holding-GmbH ausschütten, profitiert die Holdinggesellschaft von einer Steuerbefreiung in Höhe von 95 Prozent. Im Ergebnis ergibt sich wieder ein effektiver Steuersatz von 1,5 Prozent.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 geregelt, dass der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften stets steuerlich begünstigt wird, also unabhängig von der Beteiligungshöhe der Holdinggesellschaft.
Für die Steuerbegünstigung bezüglich der Dividenden gilt jedoch etwas anderes. Bei einer Beteiligung unter 15 Prozent fallen Gewerbesteuern an. Bei einer Beteiligungshöhe unter 10% fallen neben den Gewerbesteuern auch Körperschaftssteuern an; eine Steuerbegünstigung existiert in diesem Fall nicht. Bei dieser Beteiligungshöhe sind im Ergebnis Steuern über 30 Prozent auf die Dividenden abzuführen.
Es ist ratsam, das Vermögen, das über den steuerlich vorteilhaften Weg bei der Holding-GmbH gelangt, dort zunächst auch zu parken. Die Ausschüttung auf die persönliche Ebene, also auf den 100-prozentigen Anteilseigner, wäre mit einer hohen Steuerlast verbunden. Daher ist es rentabel, an diesem Punkt eine effektive Vermögensverwaltung zu betreiben.
Die Holding-GmbH sollte das verbleibende Vermögen für eine effektive Refinanzierung verwenden. In Betracht kommen insbesondere Immobiliengeschäfte sowie die Finanzierung von Start-Ups. So kann längerfristig steuerlich vergünstigt Vermögen aufgebaut werden.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerplanung ist die Gründung einer Holding-GmbH eine Möglichkeit, um von den Steuerprivilegien zu profitieren und effektiv Vermögen aufzubauen. Wichtig bei der Planung ist, die Steuer- und Rechtsaspekte hinreichend zu berücksichtigen. Es ist empfehlenswert, sich durch Steuerberater und Anwälte beraten zu lassen. Nur so kann sicher gewährleistet werden, dass Sie den Voraussetzungen der Privilegien gerecht werden.
Die Gründung einer Holding-GmbH könnte der Schlüssel zu Ihrem Erfolg sein! Als erfahrene Anwälte im Gesellschafts- und Steuerrecht unterstützen wir Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zu Ihrer Holding-Struktur. Durch die Zusammenarbeit unserer Anwälte und Steuerberater ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und kompetente Beratung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.