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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Strategie der Bundesregierung für die Förderung von Start-Ups veröffentlicht – „Die Start-up-Strategie der Bundesregierung“ Stand Juli 2022.
In dem Strategiepapier wird dargelegt, wo die Bundesregierung Probleme in der erfolgreichen Integration von Start-Ups in den Binnenmarkt sowie den europäischen Markt sieht. Dabei wird im Wesentlichen auf zehn Hauptthemen eingegangen:
Der folgende Artikel gibt einen Einblick in die vorgesehenen Änderungen und Neuerungen.
Mit dem Zukunftsfonds will die Bundesregierung innovative technologieorientierte Start-Ups unterstützen. Besonderer Fokus wird dabei auf die Wachstumsphase der jungen Unternehmen gesetzt. Für dieses Vorhaben werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 10 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Investitionen sollen dabei über einen Zeitraum bis 2030 bereitgestellt werden. In Zusammenarbeit mit privaten Investoren ist das Ziel eine insgesamtes Förderungsbudget von 30 Milliarden Euro. Diese Gelder sollen in bestimmte Innovations- und Trasformationsbereiche fließen, die durch die Politik noch näher bestimmt werden. Genannt sind bereits die Gebiete Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie, Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft sowie Klima-, Energie-, und Umwelttechnologie.
Die längerfristige finanzielle Unterstützung von Start-Ups über die Wachstumsphase hinaus soll auf europäischer Ebene angegangen werden. Durch die European Tech Champions Initiative wird die Gründung europäischer großvolumiger Fonds unterstützt. Ein konkreter Fond ist der DeepTech & Climate Fond. Dieser Fond ist auf langfristige Investitionen für Hochtechnologie-Unternehmen ausgelegt. Insbesondere sollen Climate-Deep-Tech-Unternehmen gefördert werden, die zum Ziel haben, durch effiziente Ressourcennutzung die Klimaziele zu erreichen.
Ein weiteres Problem sieht die Bundesregierung in der Werbung und dem Halten von qualifiziertem Personal in den Start-Ups. Bereits große etablierte Unternehmen locken mit Geld, Büros und vielem mehr, sodass es kleinen Unternehmen schwerfällt, an das Personal zu kommen, welches für den Wachstum benötigt wird.
Um dem abzuhelfen, soll die „Fachkräftestrategie“ weiterentwickelt werden. Schwerpunkte sollen dabei gesetzt werden auf die Erwerbsbeteiligung, die Stärkung der Aus- und Weiterbildung sowie die Steigerung der Einwanderung. Als Chance wird hierbei der Vorschlag der Europäischen Kommission gesehen, einen EU-Talent-Pool einzuführen. Weiter sollen gerade in den MINT-Berufe der Anteil der Frauen erhöht werden.
Bei der Förderung der Einwanderung wird der Fokus auf die IT-Zuwanderung gelegt. Es soll geprüft werden, ob die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen weiterentwickelt werden kann.
Weiter soll auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erleichtert werden. Die Gewährung von Unternehmensanteilen ist für Start-Ups eine Möglichkeit sich auf dem Markt als Arbeitgeber attraktiver zu machen. So können sie ihre Mitarbeiter am Wachstum des Unternehmens beteiligen und so das Defizit ausgleichen, dass sie im Gehalt bei großen Firmen nicht mithalten können. Um diese Möglichkeit besser nutzen zu können sollen Anpassungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgenommen werden. Unter anderem soll der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erhöht werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Erleichterung von „Remote-Work“. Durch die Klärung von steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlich Fragen soll es vereinfacht werden, Mitarbeiter „remote“ einzustellen. Dies meint, dass der entsprechende Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem Sitz des Unternehmens angestellt ist und von dort aus arbeitet. Dies ist in Bezug zum Ausland zu sehen.
Weiters Ziel ist es die Gründung von Unternehmen zu erleichtern. Dies soll insbesondere durch die Digitalisierung möglich werden. Ansätze dazu bestehen bereits. So ist im Bereich der GmbH die Möglichkeit eines notariellen online Gründungsverfahrens in die Wege geleitet worden. Durch diese Form der Gründungsverfahren soll es ermöglicht werden innerhalb von 24 Stunden ein Unternehmen zu gründen. Um dies auch effektiv umsetzen zu können werden die Online-Dienste von Bund, Ländern und den Notaren verknüpft und auf diese Art der Gründung weiter ausgelegt.
Zusätzlich soll über ein digitales Förderportal nutzerfreundlich und zentral über Förderungsmöglichkeiten für Start-Ups informiert werden und diese Förderung auch darüber abgewickelt werden.
Die Bundesregierung hat auch das Ziel erklärt die Diversifizierung im Bereich der Start-Ups zu fördern. So sollen gemischte Teams im Bereich der Förderung präferiert werden. Hochschulen sollen für das Coaching und die Begleitung von diversen Teams einen erhöhten finanziellen Anreiz bekommen. Mit der angedachten Förderlinie „EXIST Women“ sollen darüber hinaus gezielt Frauen angesprochen werden und bei dem Schritt in die Selbstständigkeit gefördert werden. Zusätzlich soll der Frauenanteil in Investment-Komitees von stattlichen Fonds und Beteiligungsgesellschaften erhöht und gestärkt werden.
Im Bereich der Wissenschaft soll die Ausgründung gesteigert werden. Dafür sollen fünf bis zehn exzellenzorientierte Projekte mit langer Laufzeit, die das Ziel haben, hochschulübergreifende Ökosysteme mit internationaler Ausstrahlung zu etablieren. Auch soll die Übertragung geistigen Eigentums erleichtert werden und durch Schlichtungsstellen sollen Streitigkeiten in diesem Themenbereich schnell beigelegt werden können.
Gerade im Bereich des wissenschaftlichen Fortschritts kollidieren immer wieder die Möglichkeit mit dem aktuell geltenden Recht. Daher soll in den Bereichen, wo es zu solchen Spannungen kommt, ein agileres und anpassungsfähigeres Recht geben – Reallabore. Dies soll durch die jeweils zuständige Behörde begleitet und beaufsichtigt werden. So sollen Innovationen gefördert werden und ein Fortschritt insbesondere im Bereich der Technologie und in der Bildung neuer Geschäftsmodelle herbeigeführt werden. Um dies umzusetzen wird an einem „Reallabore-Gesetz“ gearbeitet.
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