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Streaming Anbieter meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an


Verschiedene Insolvenzverfahren für unterschiedliche Situationen

Ein Unternehmen kann schnell in eine wirtschaftliche Krise stürzen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bleibt dann oftmals nur noch die Anmeldung der Insolvenz. Die Insolvenz kann entweder zur Liquidation des Unternehmens führen oder als Ausweg aus der Krise genutzt werden, indem das Unternehmen saniert wird. Jedes Jahr müssen zahlreiche Unternehmen Insolvenz anmelden. Unter ihnen sind oftmals auch bekannte Unternehmen. Vor kurzem hat es nun auch den Streaming Anbieter Sporttotal getroffen. 

Streaming Anbieter meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Der Streaming Anbieter Sporttotal hat beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Sporttotal AG und ihre sechs deutschen Tochtergesellschaften sind von dieser Insolvenz betroffen. Von der Insolvenz nicht betroffen sind die Sporttotal Venues GmbH und die US-amerikanische Gesellschaft Staidium US Inc. 

Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens

Der Vorstand will eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren anstreben, damit die Geschäftstätigkeit von Sporttotal noch weiter gewährleistet werden kann. Die Hoffnung besteht darin, dass die Geschäftsbereiche zur Ausstattung von Rennstrecken mit Spezialelektronik sowie der Ausbau des Streaming Geschäfts für Live-Sport Events Wachstumschancen bieten könnten. In diesen Bereichen werden in Zukunft auch positive Erträge erwartet. Vor allem in dem Bereich der Ausstattung von Rennstrecken ist die Sporttotal Venues GmbH unter den Weltmarktführern. Letztendlich sollen die Kunden von den Restrukturierungsmaßnahmen nicht viel mitbekommen. Das Unternehmen hat sich für die Insolvenz in Eigenverwaltung entschieden. Bei diesem Verfahren profitiert das Unternehmen von einigen Vorteilen, die in einem Regelinsolvenzverfahren nicht bestehen. 

Was ist eigentlich die Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Verfahren zur Unternehmenssanierung. Das besondere an diesem Verfahren ist, dass das Unternehmen die Kontrolle über das Geschäft behält, weil die Geschäftsführung bestehen bleibt. Das ist auch der Unterschied zu der Regelinsolvenz. Bei der Regelinsolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen. Bei der Eigenverwaltung ist tatsächlich kein Insolvenzverwalter vorhanden. Die Geschäftsführung wird lediglich von einem Sachverwalter des Gerichts überwacht. Das Ziel dieser Art der Sanierung ist es die Liquidation des Unternehmens zu vermeiden. 

Wann kann man eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen?

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist nicht immer möglich. Erforderlich ist, dass das Unternehmen sanierungsfähig ist, also durch eine Sanierung noch gerettet werden kann. Auch die Interessen der Gläubiger müssen berücksichtigt werden und dürfen durch dieses Verfahren nicht gefährdet werden. 

Weiterhin muss die Geschäftsführung einen Insolvenzplan bereitstellen. Darin müssen sie detailliert beschreiben, was die Sanierungsmaßnahmen sind und wie die Befriedigung der Gläubigerinteressen erfolgen soll.

Wann ist eine Eigenverwaltung sinnvoll?

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist nur sinnvoll, wenn wirklich eine realistische Möglichkeit besteht, dass das Unternehmen noch zu retten ist und die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich sein können. Die Chance einer langfristigen Fortführung des Unternehmens muss bestehen. Der Vorteil an dieser Art der Sanierung ist vor allem, dass die Geschäftsführung ihr Wissen nutzen kann das Unternehmen voranzubringen. Das könnte eine außenstehende Person eher nicht. 

Welche unterschiedlichen Insolvenzverfahren gibt es?

  • Regelinsolvenzverfahren
  • Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiungsverfahren
  • Nachlassinsolvenzverfahren


Gläubigerbefriedigung ist das maßgebliche Ziel 

Neben der Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es wie bereits erläutert auch die Regelinsolvenz, die von einem Insolvenzverwalter geführt wird. Bei diesen Verfahren wird zunächst die Masse geprüft und dann abgewogen welche Maßnahme gewählt werden sollte. Das Unternehmen könnte dann fortgeführt werden oder abgewickelt werden. Das hauptsächliche Ziel dieses Verfahrens ist dabei die Gläubigerbefriedigung oder im Falle einer Fortführung, auch die Sanierung des Unternehmens.

Ein weiteres Verfahren ist das Schutzschirmverfahren. Dieses Verfahren ist vor allem für die Unternehmen sinnvoll, die noch zahlungsfähig sind. Es muss aber Zahlungsunfähigkeit drohen oder eine Überschuldung vorliegen. Der Vorteil hier ist, dass das Unternehmen drei Monate Schutz vor Vollstreckungen genießt. In dieser Zeit kann ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden. Es steht ebenfalls die Gläubigerbefriedigung und die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund. Meist verläuft dieses Verfahren ebenfalls in Eigenverwaltung ab. 

Insolvent als Privatperson?

Nicht nur Unternehmen können Insolvenz anmelden, auch als Privatperson ist die Insolvenz möglich. Insbesondere ehemals Selbstständige können schnell von einer Insolvenz betroffen sein. Dabei bestehen ebenfalls unterschiedliche Verfahren. Möglich ist in erster Linie auch die Regelinsolvenz.

Die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt), ist eine Art der Regelinsolvenz, sie ist allerdings speziell für Privatpersonen. Sie zielt darauf ab Schuldenfreiheit für die überschuldete Person zu gewährleisten. Meist ist eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich ist. Der Schuldner muss sich für die Restschuldbefreiung an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Wohlverhaltensperiode gewissenhaft durchlaufen.

Eine Insolvenz kann auch im Falle einer Erbschaft sinnvoll sein. Das sog. Nachlassinsolvenzverfahren kommt immer dann in Betracht, wenn der Erbe durch den erhaltenen Nachlass überschuldet ist. Mittels dieses Verfahrens beschränkt sich die Haftung auf den Nachlass, damit das eigene Vermögen des Erben geschützt wird.


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