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Wer wollte nicht schon immer mal ein echtes Unikat besitzen und ganz für sich beanspruchen. Die Geschäfte rund um Kunstgegenstände generieren Jahr für Jahr Millionenumsätze. Sammler und Kunsthändler tummeln sich auf der Jagd nach Raritäten. Mit der Blockchain entstand dann ein völlig neuer Kunstmarkt. Über Non-Fungible-Tokens (NFT) lassen sich Unikate in digitaler Weise einem einzelnen Eigentümer zuordnen. Nach und nach brachte auch der Krypto-Handel Geschäfte in Millionenhöhe hervor. Das seinerzeit erste geschaffene NFT ist beispielsweise zu einem Wert von 1,5 Millionen Dollar versteigert worden. Längst sind Luxusmarken und Auktionshäuser auf den Trend aufgesprungen und haben ihre eigenen Geschäfte angezettelt. Allerdings sind auch sie nicht von rechtlichen Streitigkeiten im Krypto-Handel verschont. Erfahren Sie mit uns mehr über die Tücken von NFT-Geschäften.
Bei einem Non-Fungible-Token handelt es sich um die digitale Form eines Vermögenswertes. Non-Fungible bedeutet dabei, dass der Token einzigartig ist und nicht eins zu eins gegen einen anderen Vermögenswert ausgetauscht werden kann. Er besitzt einen individuellen Wert und ist anders als ein Bitcoin, nicht ersetzbar. Verschenkt man einen Bitcoin, kann man sich einfach einen anderen besorgen und hat genau die gleiche Ausgangssituation wiederhergestellt. Einen NFT gibt es allerdings nur einmal.
Die Vermögenswerte, die hinter einem NFT stecken, können unterschiedliche Formen haben. Digitale Kunstwerke, Videoclips, Sounddateien oder auch tatsächliche Besitztümer können als Tokens angelegt werden. Bei der Erstellung eines NFTs werden die mit dem Vermögenswert verbundenen Rechte und Pflichten dem entstehenden Token zugeschrieben. Handelt man mit dem Token, werden diese Rechte zusammen mit dem Token gehandelt. Und der Wert hinter dem Vermögenswert wandert ebenfalls mit. Im NFT-Handel sind Geschäfte mit Kunstwerken jeglicher Art üblich. Allerdings haben auch skurrile NFTs bereits für Aufsehen in der Krypto-Branche gesorgt. Der Twitter Gründer Jack Dorsey hat beispielsweise seinen allersten Tweet aus dem Jahr 2006 für ca. 2,9 Millionen Dollar als NFT verkauft. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Die Blockchain hat für den Handel mit NFTs eine zentrale Bedeutung. Um einen NFT zu erstellen, muss ein Token auf einer Blockchain angelegt werden. NFTs genießen damit alle Eigenschaften, die eine Blockchain so attraktiv machen. Einmal angelegte Token auf einer Blockchain sind fälschungssicher, gleichzeitig aber transparent einsehbar. Die damit einhergehenden Verfügungsrechte also auch.
Auf diese Weise lassen sich digitale Dateien zu Unikaten ausweisen. In Zeiten vor NFTs und Blockchains hatten Bilddateien keinen eigenen Wert. Jeder konnte sie ohne großen Aufwand kopieren und auf seinem eigenen Computer speichern. Sobald eine Bilddatei allerdings als NFT angelegt ist, ist die im Token aufgeführte Person alleinige Inhaberin der Rechte an dieser Datei. Das macht sie so wertvoll. Zwar lässt sie sich immer noch kopieren und abspeichern, allerdings werden damit nicht die in der Blockchain hinterlegten Informationen über den Inhaber verändert. Mit der Zeit entstand so ein eigener Markt für NFTs. Die folgenden Fälle zeigen allerdings, dass der NFT-Markt nicht ohne Streitigkeiten auskommt.
Im Juni 2021 hat das Auktionshaus Sotheby’s das NFT Quantum von Kevin McCoy versteigert. Diese Versteigerung führte allerdings zu einer Klage. Das Quantum NFT wurde vom Künstler bereits im Jahr 2014 als Token über die Software von Namecoin angelegt. Das Token auf Namecoin konnte nach Ablauf von 250 Tagen von Dritten übernommen werden. Auf diese Weise erlangte EarlyNFT das Quantum NFT bei Namecoin. 2015 speicherte der Künstler das gleiche Werk allerdings noch einmal auf der Ethereum Blockchain. Gegenstand der Versteigerung durch Sotheby’s war dann der NFT auf der Blockchain Ethereum.
EarlyNFT sieht sich entsprechend der ursprünglichen Transaktion als alleinige Eigentümerin des Quantum NFT. Sie reichte in New York Klage gegen das Auktionshaus Sotheby’s ein. Das Gericht muss jetzt entscheiden, wem die Rechte an dem Quantum NFT zustehen und wer damit tatsächlich das Eigentum sowie die Verfügungsrechte an dem Kunstwerk hat. Der Fall zeigt eindrücklich, dass trotz des fälschungssicheren Systems einer Blockchain, verschiedene Konstellationen zu komplizierten Rechtsfragen führen können.
Ein weiterer Fall erregte Anfang 2022 Aufmerksamkeit. Der französische Konzern Hermès verklagte die Privatperson Mason Rothschild. Rothschild hat unautorisiert Abbilder von Handtaschen angefertigt und diese als NFT im Metaversum (mehr zum Metaverse-Recht) angeboten. Dabei bildete er die prominente Birkin Handtasche ab und verkaufte seine hierzu angelegten NFTs. Hermès argumentiert im Rahmen der gegen Rothschild gerichteten Klage mit der Verletzung von Eigentums- und Markenrechten. Rothschild beruft sich hingegen auf den ersten Artikel der US-Amerikanischen Verfassung, nachdem es ihm erlaubt sei, Kunst zu schaffen, die auf seiner Interpretation der Welt um ihn herum basiere. Die Rechte an digitalen Inhalten in der digitalen Welt werfen neue und spannende Fragen für die Rechtswelt auf. Der Ausgang des Verfahrens kann also mit Spannung erwartet werden.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat in der Krypto-Branche in den letzten Jahren eine regulatorische und aufsichtsrechtliche Position eingenommen. Die anfangs ungeklärte Rechtsfrage nach der finanzrechtlichen Aufsicht für Handelsplattformen für Kryptowährungen ist nun eindeutig im Kreditwesengesetz geregelt. Handelsplattformen für Kryptowährungen unterfallen der Finanzaufsicht der BaFin. Ähnlich verhält es sich mit dem NFT-Handel. Unter dem Begriff der Kryptoverwahrung müssen seit 2020 auch Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoverwahrgeschäften anbieten, eine Erlaubnis der BaFin einholen. In Deutschland können also nur zertifizierte Handelsplattformen den Handel mit NFTs anbieten. Die Zertifizierung schützt die Kunden vor Betrug und bietet einen guten Anhaltspunkt für zuverlässige Anbieter. Der Rückgriff auf nicht zertifizierte Handelsplattformen sollte möglichst vermieden werden.
Die Zeit, die jeder Einzelne im digitalen Raum verbringt, steigt und steigt. Fragen zu Eigentumsrechten, Verfügungsbeschränkungen und Transaktionen wandern ebenfalls mehr und mehr in die digitale Welt. Obwohl NFTs alle möglichen Vermögenswerte darstellen können, gibt es insbesondere für Kunstwerke bereits digitale Ausstellräume, in die man sich einfach über den heimischen Computer einloggen kann. In Zukunft werden solche Angebote viel gegenwärtiger sein. Die damit verbundenen Rechtsfragen gilt es also in die richtigen Bahnen zu lenken und möglichst schnell zu erkennen und zu beantworten. Die Rechtsentwicklung in diesem Zusammenhang bietet Interessierten ein unglaublich spannendes Themengebiet. Es ist nicht immer einfach mit den aktuell bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechtsstreitigkeiten neuer Technologien zu beantworten. Das macht es aber auch so spannend.
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