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Was Verbraucher aus dem Supermarkt längst kennen, könnte bald auch im Restaurant zur Selbstverständlichkeit werden: die Kennzeichnung der Tierhaltungsform. Die Bundesregierung plant, das bestehende System deutlich auszuweiten und künftig auch in der Gastronomie verbindlich einzuführen. Für viele Betriebe bedeutet das eine spürbare Veränderung im Alltag.
Bislang ist die Tierhaltungskennzeichnung vor allem aus dem Einzelhandel bekannt. Auf Fleischverpackungen gibt sie Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. In Restaurants, Kantinen oder Imbissbetrieben fehlen solche Informationen bisher in der Regel. Genau hier setzt die geplante Neuregelung an: Gäste sollen künftig auch beim Blick in die Speisekarte erkennen können, aus welcher Haltungsform das verwendete Fleisch stammt.
Die Tierhaltungskennzeichnung ist eine staatliche Kennzeichnung, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren soll, unter welchen Haltungsbedingungen Tiere gehalten wurden, von denen Fleisch stammt. Für Gastronomiebetriebe wird vor allem relevant, wie diese Angaben auf Speisekarten, digitalen Menüs oder Aushängen korrekt und aktuell dargestellt werden.
Vorgesehen ist, dass die entsprechenden Angaben direkt auf Speisekarten, digitalen Menüs oder Aushängen erscheinen. Alternativ könnten Betriebe ihre Gäste darauf hinweisen, dass die Informationen auf Nachfrage erhältlich sind. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen – ein Anliegen, das politisch schon länger diskutiert wird und nun konkreter Gestalt annimmt.
Inhaltlich bleibt es bei dem bekannten fünfstufigen System, das von der einfachen Stallhaltung bis hin zur Biohaltung reicht. Neu ist allerdings, dass diese Einordnung nicht mehr nur für den Verkauf im Handel relevant sein soll, sondern auch dort, wo Speisen zubereitet und direkt verzehrt werden. Auch Fleisch aus dem Ausland soll künftig einbezogen werden, was zusätzliche Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit stellt.
Gerade hier zeigt sich, dass die Umsetzung in der Praxis keineswegs trivial ist. Gastronomiebetriebe arbeiten häufig mit wechselnden Lieferanten, saisonalen Angeboten und kurzfristigen Anpassungen der Speisekarte. Wenn sich die Haltungsform des eingekauften Fleisches ändert, müssen diese Informationen zeitnah und korrekt an die Gäste weitergegeben werden. In vielen Fällen dürfte das bedeuten, dass Speisekarten regelmäßig aktualisiert werden müssen – mit entsprechendem organisatorischem Aufwand.
Hinzu kommt, dass die Kennzeichnungspflicht nicht für alle Bestandteile eines Gerichts gleichermaßen gilt. Während das Fleisch selbst erfasst wird, können verarbeitete Zutaten unter Umständen ausgenommen sein. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und birgt rechtliche Unsicherheiten, insbesondere wenn Angaben unvollständig oder missverständlich sind.
Ein weiterer Punkt ist die geplante Möglichkeit, Fleisch mit einer „mindestens“-Angabe zu kennzeichnen. Das verschafft Betrieben zwar eine gewisse Flexibilität, etwa bei schwankender Verfügbarkeit bestimmter Qualitäten. Gleichzeitig steigt aber auch das Risiko, dass solche Angaben als irreführend bewertet werden könnten, wenn sie nicht sauber dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Auch wenn viele Details der gesetzlichen Ausgestaltung noch in Bewegung sind, zeichnet sich bereits ab, dass Gastronomiebetriebe sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen sollten. Neben der Anpassung von Speisekarten betrifft das vor allem interne Prozesse, etwa bei Einkauf, Dokumentation und Kommunikation mit Lieferanten.
Wer hier rechtzeitig klare Strukturen schafft, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern die neue Transparenz auch als Chance nutzen. Denn für viele Gäste gewinnt die Frage nach Herkunft und Haltung von Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung. Eine nachvollziehbare und korrekte Kennzeichnung kann daher auch ein Vertrauensfaktor sein.
Gleichzeitig zeigt sich: Die neuen Vorgaben bringen rechtliche Fallstricke mit sich, die im Alltag leicht übersehen werden können. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation kann daher sinnvoll sein, um die Anforderungen rechtssicher umzusetzen und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Aktuell informiert die staatliche Tierhaltungskennzeichnung über die Haltungsform, aus der Fleisch stammt; nach offizieller Darstellung gilt sie zunächst für frisches Schweinefleisch, und die Pflicht wurde bis zum 1. Januar 2027 verlängert. Die offiziellen Haltungsformen sind Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.
Nach aktuellen Berichten von WELT zu den Regierungsplänen soll die Kennzeichnung künftig auch in der Gastronomie beziehungsweise Außer-Haus-Verpflegung eine Rolle spielen, etwa über Speisekarten, Preisverzeichnisse, digitale Menüs oder Aushänge; zugleich werden Fragen zu ausländischem Fleisch, „mindestens“-Angaben und verarbeiteten Produkten diskutiert.
Stand: April 2026. Die Ausweitung auf die Gastronomie befindet sich nach aktuellem Entwurfsstand noch in der gesetzlichen Ausgestaltung.
Sie bedeutet, dass Gäste Informationen zur Haltungsform des verwendeten Fleisches erhalten sollen, etwa über Speisekarten, digitale Menüs oder Aushänge.
Betroffen sein können insbesondere Restaurants, Kantinen, Mensen, Imbisse und weitere Anbieter der Außer-Haus-Verpflegung, soweit sie kennzeichnungspflichtige Fleischprodukte verwenden.
Ohne belastbare Lieferantenangaben und interne Nachweise können Kennzeichnungen veralten, falsch zugeordnet oder als irreführend bewertet werden.
Risiken bestehen vor allem bei unvollständigen Angaben, wechselnden Lieferanten, unklaren Mischprodukten, verarbeiteten Zutaten und nicht nachvollziehbaren „mindestens“-Angaben.
Im Lebensmittelrecht und auch im Gastronomierecht stehen Kennzeichnungspflichten für Fleischprodukte längst in den Fokus. Die geplante Tierhaltungskennzeichnung in der Gastronomie betrifft insbesondere Restaurants, Kantinen und Imbissbetriebe, die ihre Speisekarten, Einkaufsprozesse und Lieferantendokumentation rechtzeitig prüfen sollten.
SBS LEGAL unterstützt Startups und Unternehmen der Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft dabei, neue regulatorische Anforderungen frühzeitig einzuordnen und praktisch umsetzbare Compliance-Strukturen zu schaffen. Gerade bei wechselnden Lieferanten, saisonalen Speisekarten, „mindestens“-Angaben oder unklaren Produktabgrenzungen können fehlerhafte oder missverständliche Kennzeichnungen rechtliche Risiken auslösen, etwa im Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht oder bei behördlichen Prüfungen. Eine individuelle Prüfung hilft, Informationspflichten korrekt umzusetzen, interne Abläufe anzupassen und transparente Kommunikation gegenüber Gästen rechtssicher zu gestalten.