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TikTok beherrscht den Alltag vieler Menschen. Aber nicht nur in der Freizeit wird die App häufig verwendet. Mittlerweile häufen sich Videos, die Mitarbeiter während der Arbeit zeigen. Ist das Filmen für TikTok bei der Arbeit überhaupt erlaubt? Was können Sie als Arbeitgeber dagegen tun?
Das Filmen bei der Arbeit ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Zum einen darf man während der Arbeitszeit die Zeit nicht dafür nutzen, privaten Aktivitäten nachzugehen. Außerdem könnte der Mitarbeiter mit dem Filmen geschützte Daten veröffentlichen. Im Hintergrund könnten Daten zu sehen sein, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Insbesondere, wenn ein Mitarbeiter sich filmt und im Hintergrund der PC zu sehen ist und Kundendaten angezeigt werden, verstößt dies gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Aber auch das Filmen im Lager eines Unternehmens kann gegen den Datenschutz verstoßen. Wenn in dem Video persönliche Daten wie Versandadressen auf Paketen zu sehen sind, ist das nicht in Ordnung. In erster Linie ist also entscheidend, ob sensible Daten in dem Video zu sehen sind.
Weiterhin könnte mit den Inhalten im Video der Ruf des Unternehmens geschädigt werden. Wenn das Unternehmen in dem Video schlecht dargestellt wird, kann dies illoyales Verhalten darstellen. Wenn die Organisation oder Sauberkeit in dem Video negativ dargestellt wird oder Kunden herabgewürdigt werden, kann dies das Unternehmen in einem schlechten Licht erscheinen lassen.
Bei der Beurteilung, welche Konsequenzen für den Arbeitnehmer drohen, ist zunächst wichtig, welche Regelungen in dem Betrieb herrschen. Gibt es bereits klare Regelungen zum Umgang mit dem Handy? Falls keine Regelungen diesbezüglich bestehen, sollten Sie dies als Arbeitgeber umgehend nachholen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Mitarbeiter wissen, wie man sich datenschutzkonform verhält. Es besteht hier also eine Belehrungspflicht für den Arbeitgeber.
Weiterhin ist es relevant, wann gefilmt wurde. Das Filmen während der Arbeitszeit ist in jedem Fall nicht erlaubt. Der Arbeitnehmer muss seine vertragliche Pflicht erfüllen und arbeiten. Zwar sind kurze Unterbrechungen erlaubt, das Filmen während der Arbeitszeit ist in den meisten Fällen allerdings nicht lediglich eine kurze Unterbrechung.
Falls Sie mitbekommen haben, dass ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit filmt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Das Problem könnte sich damit bereits lösen. Außerdem sollten Sie Regelungen in Ihrem Unternehmen treffen, die ein solches Verhalten vermeiden. Als Arbeitgeber können Sie das Erstellen von Videos in Ihren Räumlichkeiten verbieten. Sie besitzen als Arbeitgeber das Haus- und Weisungsrecht, sodass Sie das Erstellen von Videos untersagen können.
Sollte sich das Problem trotz Regelungen und Gespräch nicht erledigt haben und der Mitarbeiter filmt sich weiterhin bei der Arbeit, können Sie den Arbeitnehmer abmahnen. Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter häufig am Handy ist und seine Pflichten aus dem Vertrag nicht ausreichend erfüllt, kann nach der Abmahnung sogar eine Kündigung ausgesprochen werden.
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