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Um einige Fördermittel und Kredite zu beantragen, braucht man zwangsläufig eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Doch wie bekommt man sie und wo sollte man sie am besten beantragen, um die Erfolgsaussichten zu maximieren?
Wer kurz vor einer Existenzgründung steht wird zwangsläufig über diesen Begriff stolpern. Denn um die Pläne in die Tat umzusetzen, benötigt man eine Tragfähigkeitsbescheinigung, auch „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ genannt. Doch was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung und welche Stellen gelten als fachkundig?
Unter einer Tragfähigkeitsbescheinigung versteht man eine Beurteilung der Zukunftsfähigkeit und Rentabilität einer geplanten Existenzgründung. Diese wird von einer fachkundigen Stelle ausgestellt.
Um sich gut darauf vorbereiten zu können muss man natürlich wissen, was eigentlich von der fachkundigen Stelle geprüft wird. Um eine Beurteilung der Zukunftsfähigkeit der Existenzgründung vorzunehmen, schauen sich die Stellen unter anderem folgendes genau an:
Die Grundlage der Beurteilung besteht neben dem Businessplan aus dem Lebenslauf des Gründers, seinen Zeugnissen, sonstigen Befähigungsnachweisen und dem Finanzplan. Zusammenfassend beurteilen die fachkundigen Stellen die Tragfähigkeit der Existenzgründung nach zwei Kriterien:
Am wichtigsten ist für den Antragsteller am Ende ein positives Ergebnis zu erhalten. Hier haben wir für Sie einige Tipps wie Sie das erreichen können und worauf Sie besonders achten sollten.
Entscheidend für einen positiven Ausgang ist eine gute Vorbereitung. Hierunter zählt vor allem eine schriftliche Ausarbeitung der Gründungsidee: Wieso ist gerade Ihre Idee so erfolgversprechend?
Doch das ist nicht alles, denn von hoher Bedeutung kann auch sein, wo du deine Beurteilung anforderst.
Die Wahl der fachkundigen Stelle kann von hoher Bedeutung für den Ausgang der Beurteilung sein. Daher ist es wichtig sich vorher zu fragen, welche fachkundige Stelle ich für meine Beurteilung konsultieren sollte.
Als fachkundige Stellen gelten Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständige Kammern und Kreditinstitute (§ 93 Abs. 2 Sozialgesetzbuch). Aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht können die richtigen Ansprechpartner sein.
Für welche Stelle man sich am Ende entscheidet ist dabei einem selbst überlassen. Allerdings sollte dies mit dem genehmigenden Kapitalgeber abgesprochen werden.
An welche Stelle Sie sich wenden sollten Sie davon abhängig machen, welchen Prüfungsschwerpunkt Sie in Ihrer Beurteilung haben wollen:
Die Wahl auf einen kompetenten (Steuer-)Berater hat den großen Vorteil, dass dieser Sie mit seiner Expertise bereits bei der Erstellung der Unterlagen begleiten kann. So kann er einen Businessplan mit Ihnen erstellen und Sie individuell beraten.
Von vorgefertigten Standartvorlagen und günstigen „Testaten“ raten wir ab. Sie können zwar eine Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens bestätigen, jedoch fehlt es an einer fundierten Einschätzung zu dem geplanten Vorhaben. Dies ist jedoch empfehlenswert, um die Erfolgsaussichten zu maximieren.
Auch können die Informationen eines Vordrucks negativ auf Sie zurückfallen, da es regelmäßig an Angaben fehlt.
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Das Gesellschaftrecht ist sehr komplex und kann viele Fragen aufwerfen. So kann auch die Gründung einiges komplexer sein als erwartet: welche Gesellschaftsform ist für mein Unternehmen das Beste? Was muss ich beachten? Wie müssen die Beziehungen innerhalb der Gesellschaft organisiert werden?
Ob AG, GmbH oder GbR, wir stehen ihnen bei Ihrer Gründung zur Seite. Unser kompetentes Anwaltsteam ist in allen Belangen für Sie da. Wir helfen Ihnen die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen, begleiten Sie bei allen nötigen und wichtigen Schritten, räumen Rechtsrisiken aus dem Weg und maximieren so Ihr Erfolgsrisiko.
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