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| Vetriebs- und Handelsrecht

Treuepflicht: Provisionsanspruch von Handelsvertreter sicher


Das Internet und somit auch der E-Commerce floriert zu der heutigen Zeit wie nie zuvor. Vor allem durch die Pandemie ist die Nachfrage nach Online-Shops enorm gestiegen. Dadurch steigt auch die Zahl an Unternehmen, die ihre Produkte auf ihren Plattformen verkaufen wollen.

Doch aufgepasst: Durch die Bindung an die Treuepflicht dürfen Unternehmer ihre Handelsvertreter nicht übergehen!

Handelsvertreter

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter).


Handelsvertreter - gesetzliche Regelungen

Gesetzlich ist der Beruf des Handelsvertreters in den §§ 84 – 92c Handelsgesetzbuch geregelt.  Nach dem deutschen Handelsrecht ist er ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Provisionsanspruch von Handelsvertretern

Mit das Wichtigste für einen Handelsvertreter ist natürlich sein Honorar. Das ergibt sich aus seinem Provisionsanspruch. Daher sind für ihn die Regelungen zur Provision von überragender Bedeutung. Um den Handelsvertreter zu schützen, haben viele der gesetzlichen Regelungen zwingenden Charakter. Das heißt, dass Abweichungen hiervon im Vertrag, die zum Nachteil des Handelsvertreters gehen. Unwirksam sind. Unter anderem betreffen die Regelungen:

  • Wann Geschäfte provisionspflichtig sind (vgl. § 87 HGB)
  • Dann der Provisionsanspruch entsteht und wann er fällig ist (vgl. § 87a HGB)
  • Die Höhe des Provisionsanspruches (vgl. § 87b HGB)
  • Abrechnungsfragen und Auskunftsansprüche (vgl. § 87c HGB
  • Geltendmachung von Aufwendungen seitens des Handelsvertreters (vgl. 87d HGB)

Die verschiedenen Arten vom Provisionsansprüchen auf eine Blick

Provisionsanspruch aus vermittelten Geschäften

Ein Provisionsanspruch des Handelsvertreters kann aus Geschäften entstehen, die dieser während der Vertragslaufzeit für den Unternehmer zustande gebracht hat. Grundsätzlich sind hierunter auch Folgegeschäfte mit dem Kunden erfasst.

Provisionsanspruch des Bezirksvertreters

Ein weiterer möglicher Provisionsanspruch ist der des Bezirksvertreters. Die Besonderheit hierbei ist, dass dem Handelsvertreter auch Provisionsansprüche aus Geschäften zustehen, bei denen er selbst nicht mitgewirkt hat. Dies gilt dann, wenn der sogenannte Bezirksvertreter einen geschützten Bezirk hat. Aus Geschäften, die innerhalb diesem Bezirk Zustandekommen, entsteht dem Handelsvertreter ein Anspruch auf die Provision. Diese spezielle Art der Provisionspflicht ergibt sich aus § 87 Abs. 2 HGB.

Überhangsprovision

Zum Schluss könnten sich Provisionsansprüche des Handelsvertreters auch aus Überhangsprovision, § 87 Abs. 3 HGB ergeben. Hierunter versteht man eine Provision, die sich für den Handelsvertreter für nachvertragliche Geschäfte ergeben.

Online-Shops – Feind der Handelsvertreter?

Handelsvertreter betreuen bestimmte Kunden von unternehmen. Diesen machen die Unternehmen gerne günstige Angebote übers Internet. Macht das die Online-Shops zum Feind der Handelsvertreter?

Zwar ist der Unternehmer in seinen Dispositionen frei, jedoch treffen ihn auch Pflichten gegenüber seinem Handelsvertreter. Er ist dazu verpflichtet

  • Den Handelsvertreter bei seiner Vermittlungstätigkeit unterstützen
  • Alles unterlassen, was geeignet ist, die Tätigkeit des Handelsvertreters zu beeinträchtigen

Somit ist der Provisionsanspruch durch die Treuepficht sicher. 

Treuepflichten des Unternehmers – was muss beachtet werden?

Grundsätzlich kann das Unternehmen, solange kein Alleinvertriebsrecht des Handelsvertreters vereinbart ist, seine Produkte auch über das Internet anbieten. Das Unternehmen darf den Handelsvertreter nur nicht beeinträchtigen.

Einen solche liegt aber dann vor, wenn das Unternehmen dem Kunden, für den der Handelsvertreter zuständig ist. Einen günstigeren Preis über das Internet anbietet. Denn so wird der Handelsvertreter übergangen.

Der Handelsvertreter ist an das Angebot gebunden, dass er mit dem Unternehmen vereinbart hat. Da ist es natürlich klar, dass das Unternehmen den günstigeren Preis über das Internet den Vorzug gewährt. Bei Ausnutzen dessen tritt das Unternehmen jedoch in Wettbewerb und verletzt seine Treuepflicht.

Verletzung der Treuepflicht – was nun?

Doch was kann der Handelsvertreter tun, wenn das Unternehmen ihm gegenüber seiner Treuepflicht verletzt hat?

Hat das Unternehmen den Handelsvertreter übergangen und dem Kunden, für den er zuständig ist, ein besseres Direktangebot gemacht, so steht dem Handelsvertreter Auskunfts- und Schadensersatzanspruch zu.  


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Durch die Globalisierung und Digitalisierung floriert das Internet wie nie zuvor. Doch mit den enormen Vorteilen, die das Internet bringt, steigen auch immer mehr die Anforderungen an die Rechtssicherheit. Vor allem Online-Shops gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dies führt zu steigenden Ansprüchen an Handel und Logistik. Wir sorgen mit unserer Online-Shop-Prüfung für Rechtssicherheit und machen Ihr Unternehmen Abmahnsicher

Noch Fragen?

Das E-Commerce Recht steht immer im Wandel – Mit Neuerungen und Änderungen von Rechtsvorschriften muss man immer rechnen. Da kann man schnell den Überblick verlieren.  

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