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Viele glauben, dass mit einem Wegzug aus Deutschland auch die Schenkungssteuerpflicht endet. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn unter bestimmten Umständen bleibt man trotz Auslandaufenthalts in Deutschland steuerpflichtig. Diese sogenannte erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht kann dazu führen, dass sowohl Erbschaften als auch Schenkungen weiterhin der deutschen Steuer unterliegen. Doch wann greift diese Regelung und welche Vermögenswerte sind betroffen? In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten Aspekte.
In Deutschland richtet sich die Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht nach der Inländereigenschaft der beteiligten Personen. Nach dem deutschen Erbschaftssteuergesetz gelten natürliche Personen als Inländer, wenn sie in Deutschland entweder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Solange eine Person nach diesen Kriterien als Inländer gilt, unterliegt ihr gesamtes Vermögen – unabhängig davon, wo es sich befindet – der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.
Hat eine Person weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, könnte man annehmen, dass sie von der Schenkungssteuer befreit ist. Doch das deutsche Steuerrecht sieht in solchen Fällen die beschränkte Steuerpflicht vor. Diese greift für Vermögenswerte, die sich in Deutschland befinden. Beispiele für solches Inlandsvermögen sind:
Befindet sich das zu verschenkende Vermögen in Deutschland, wird die Schenkung trotz Wegzugs weiterhin hierzulande besteuert.
Ein besonders wichtiger Punkt, der häufig übersehen wird, ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Diese Regelung greift, wenn ein deutscher Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat, aber noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland lebt. In dieser Zeitspanne wird der Betroffene weiterhin als Inländer angesehen und unterliegt somit mit seinem gesamten Vermögen der deutschen Steuerpflicht, unabhängig davon, wo es sich befindet.
Die Fünfjahresfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgegeben wurde. Solange der Betroffene noch eine Immobilie in Deutschland besitzt, die er nicht vermietet, gilt dieser als weiterhin in Deutschland ansässig – und bleibt damit voll steuerpflichtig. Erst wenn dieser letzte Wohnsitz aufgegeben wird, beginnt die Frist.
Wichtig ist: Zu einer Schenkung gehören immer Zwei und wenn der Beschenkte die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, fällt die Steuer dennoch an.
Wer plant, dauerhaft ins Ausland zu ziehen, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Auswirkungen auseinandersetzen. Besonders bei größeren Schenkungen ist die Fünfjahresfrist entscheidend. Wer beispielsweise nach Spanien zieht, dort Vermögen erwirbt, aber sein Haus in Deutschland behält, bleibt für die Dauer des Immobilienbesitzes weiterhin steuerpflichtig. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Auch nach einem Wegzug aus Deutschland kann die Schenkungssteuerpflicht bestehen bleiben. Besonders die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, die für deutsche Staatsangehörige noch fünf Jahre nach Wegzug gilt, stellt eine häufig übersehene Steuerfalle dar. Wer Deutschland verlassen möchte, sollte dies gründlich planen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. In komplexen Fällen, insbesondere bei großen Vermögenswerten oder grenzüberschreitenden Schenkungen, ist es ratsam, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei SBS Legal in Hamburg ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerrecht und bietet Ihnen fundierte Unterstützung bei Fragen zu Erbschafts- und Schenkungssteuer, besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre steuerrechtlichen Angelegenheiten sicher zu gestalten.
Es ist entscheidend, bei einem geplanten Wegzug aus Deutschland die steuerlichen Folgen gründlich zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. Wer rechtzeitig plant und informiert handelt, ist klar im Vorteil.
Unser Expertenteam aus Anwälten und Steuerberatern steht Ihnen gerne zur Seite, um steuerliche Fallstricke bei einem Wegzug zu vermeiden. Lassen Sie sich von uns unterstützen!