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Trotz Wegzug aus Deutschland: Schenkungssteuerpflicht!


Viele glauben, dass mit einem Wegzug aus Deutschland auch die Schenkungssteuerpflicht endet. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn unter bestimmten Umständen bleibt man trotz Auslandaufenthalts in Deutschland steuerpflichtig. Diese sogenannte erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht kann dazu führen, dass sowohl Erbschaften als auch Schenkungen weiterhin der deutschen Steuer unterliegen. Doch wann greift diese Regelung und welche Vermögenswerte sind betroffen? In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten Aspekte.

Was bedeutet die Inländereigenschaft für Schenkungen und Erbschaften?

In Deutschland richtet sich die Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht nach der Inländereigenschaft der beteiligten Personen. Nach dem deutschen Erbschaftssteuergesetz gelten natürliche Personen als Inländer, wenn sie in Deutschland entweder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Ein Wohnsitz liegt vor, wenn eine Person eine Wohnung bewohnt und beabsichtigt, diese dauerhaft zu nutzen.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt hingegen bezeichnet den Ort, an dem sich eine Person nicht nur vorübergehend aufhält.

Solange eine Person nach diesen Kriterien als Inländer gilt, unterliegt ihr gesamtes Vermögen – unabhängig davon, wo es sich befindet – der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.

Beschränkte Steuerpflicht bei fehlendem Wohnsitz

Hat eine Person weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, könnte man annehmen, dass sie von der Schenkungssteuer befreit ist. Doch das deutsche Steuerrecht sieht in solchen Fällen die beschränkte Steuerpflicht vor. Diese greift für Vermögenswerte, die sich in Deutschland befinden. Beispiele für solches Inlandsvermögen sind:

  • Inländisches Grundvermögen
  • Inländisches Betriebsvermögen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschaftsanteile

Befindet sich das zu verschenkende Vermögen in Deutschland, wird die Schenkung trotz Wegzugs weiterhin hierzulande besteuert.

Übergangsphase nach dem Wegzug: Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Ein besonders wichtiger Punkt, der häufig übersehen wird, ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Diese Regelung greift, wenn ein deutscher Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat, aber noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland lebt. In dieser Zeitspanne wird der Betroffene weiterhin als Inländer angesehen und unterliegt somit mit seinem gesamten Vermögen der deutschen Steuerpflicht, unabhängig davon, wo es sich befindet.

Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht?

Die Fünfjahresfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgegeben wurde. Solange der Betroffene noch eine Immobilie in Deutschland besitzt, die er nicht vermietet, gilt dieser als weiterhin in Deutschland ansässig – und bleibt damit voll steuerpflichtig. Erst wenn dieser letzte Wohnsitz aufgegeben wird, beginnt die Frist.

Wichtig ist: Zu einer Schenkung gehören immer Zwei und wenn der Beschenkte die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, fällt die Steuer dennoch an.

Wichtige Hinweise zur Planung eines Wegzugs

Wer plant, dauerhaft ins Ausland zu ziehen, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Auswirkungen auseinandersetzen. Besonders bei größeren Schenkungen ist die Fünfjahresfrist entscheidend. Wer beispielsweise nach Spanien zieht, dort Vermögen erwirbt, aber sein Haus in Deutschland behält, bleibt für die Dauer des Immobilienbesitzes weiterhin steuerpflichtig. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Vermögensplanung: Prüfen Sie Ihr inländisches Vermögen, um sicherzustellen, dass Sie unnötige Steuerbelastungen vermeiden.
  • Aufgabe des Wohnsitzes: Der Wohnsitz sollte offiziell aufgegeben und die Immobilie idealerweise vermietet oder verkauft werden.
  • Fünfjahresfrist beachten: Achten Sie darauf, dass die Frist erst nach vollständiger Aufgabe des Wohnsitzes zu laufen beginnt.

Auch nach einem Wegzug aus Deutschland kann die Schenkungssteuerpflicht bestehen bleiben. Besonders die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, die für deutsche Staatsangehörige noch fünf Jahre nach Wegzug gilt, stellt eine häufig übersehene Steuerfalle dar. Wer Deutschland verlassen möchte, sollte dies gründlich planen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. In komplexen Fällen, insbesondere bei großen Vermögenswerten oder grenzüberschreitenden Schenkungen, ist es ratsam, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.


SBS LEGAL - Anwalt für Steuerrecht

Die Kanzlei SBS Legal in Hamburg ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerrecht und bietet Ihnen fundierte Unterstützung bei Fragen zu Erbschafts- und Schenkungssteuer, besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre steuerrechtlichen Angelegenheiten sicher zu gestalten.

Es ist entscheidend, bei einem geplanten Wegzug aus Deutschland die steuerlichen Folgen gründlich zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. Wer rechtzeitig plant und informiert handelt, ist klar im Vorteil.

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