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Im Bundestag wurde am 20.05.2021 die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) der Online-SatCab-Richtlinie. In Deutschland sollen die Änderungen am 7. Juni 2021 in Kraft treten.
Ein zentraler und höchst umstrittener Aspekt der Reform ist, dass Plattformen wie Facebook, YouTube oder Tik Tok künftig für alle Inhalte verantwortlich sind, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden. Für Inhalte die von Nutzern verbreitet werden, müssen die Plattformen in Zukunft Lizenzen erwerben. Wird keine entsprechende Lizenz erworben, kann der Rechtsinhaber des Inhalts von der Plattform verlangen diesen Inhalt zu entfernen.
Bereits 2019 demonstrierten viele Menschen in Europa gegen eine Reform des Urheberrechts, weil sie die Nutzung von Uploadfiltern befürchteten. Diese könnten zu einer weitreichenden Internetzensur und Freiheitsbeschränkungen führen.
Der SBS LEGAL Youtube-Kanal - Thema im Video: Die neue & umstrittene Urheberrechtsreform vom 20.05.2021
Laut dem Gesetzesentwurf müssen Plattformen wie YouTube oder Facebook demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Die Unternehmen haben bereits angekündigt, dass dies nur über sogenannte Uploadfilter möglich ist. Uploadfilter sind Programme, welche automatisiert Inhalte erkennen und aussortieren können. Dabei besteht die Gefahr, dass viel mehr Inhalte als nötig aussortiert werden.
In der neuen Reform ist jetzt festgelegt, dass Inhalte die 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden nicht überschreiten, nicht durch Uploadfilter blockiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Nutzung der Inhalte nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Zulässig ist auch urheberrechtlich geschützte Werke als Karikatur, Zitat oder Parodie zu nutzen.
Die Bundesjustizministerin hält die Reform hingegen für vielversprechend. Das Urheberrecht werde so „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Reform ist ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Demnach sollen Presseverleger angemessen finanziell beteiligt werden, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf digitalen Plattformen, wie z.B. Google News angezeigt werden. Google kündigte bereits an, mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten zu wollen.
Was viele nicht wissen ist, dass in Deutschland bereits ein Leistungsschutzrecht seit 2013 existiert. Dies hat allerdings in der Praxis nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an Verlage geführt.
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