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| Internetrecht, Reputationsrecht
Blog News
Das Internet hält zahlreiche hilfreiche Informationen bereit, die jederzeit für jeden zugänglich sind. Doch was ist zu tun, wenn plötzlich unliebsame negative Beiträge über die eigene Person oder das eigene Unternehmen in einem Online-Forum geteilt werden?
Ein Forum ist eine Plattform im Internet, die die Möglichkeit bietet, online Aussagen zu tätigen. Dort seine Meinung zu äußern, ist per se nicht rechtswidrig - selbst wenn es sich um eine negative Meinung handelt. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen oder sogar Schmähkritik ist hingegen grundsätzlich unzulässig und damit juristisch gesehen "löschbar". Von einer Schmähkritik ist die Rede, wenn es sich bei dem Beitrag um eine überzogene Kritik, die keiner sachlichen Diskussion, sondern nur der Diffamierung oder Beleidigung einer Person dient, handelt. In diesen Fällen können Betroffene gegen die problematischen Beiträge vorgehen und diese löschen lassen. Wann es sich um auszuhaltende Kritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik handelt, ist jedoch von Fall zu Fall individuell zu beurteilen. Die Grenzen zwischen zulässigen und rechtswidrigen Inhalten sind oft fließend, sodass nicht immer eine eindeutige Einordnung stattfinden kann.
Der davon ausgehende Löschungsanspruch kann gegen den Eintragsersteller oder gegebenenfalls gegen den Threadersteller oder Forumsbetreiber gestellt und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Der konkrete Antragsgegner muss allerdings im Einzelfall bestimmt werden. Um sich gegen den Forumsbetreiber richten zu können, muss dieser zuvor in Kenntnis von der Rechtsverletzung gesetzt werden. Ignoriert er den unzulässigen Beitrag dennoch, haftet der Betreiber, als wäre die fragliche Aussage seine eigene. Insbesondere wenn es sich bei dem angegriffenen Beitrag um eine Beleidigung handelt, werden Forumsbetreiber schnell hellhörig und dementsprechend hilfsbereit. In diesen Fällen ist der strafrechtliche Anwendungsbereich eröffnet, weshalb die Betreiber fürchten, sich selbst für den Beitrag verantworten zu müssen.
Für die Beurteilung, ob ein Beitrag gelöscht werden kann, ist zunächst unerheblich, welchen Inhalt das Forum als solches hat, weil nur der Inhalt der fraglichen Aussage an sich für die juristische Einschätzung wichtig ist. Es kann allerdings nicht nur ein einzelner Beitrag, sondern auch ein ganzer Thread in einem Forum rechtswidrig sein. Zweiteres ist meist der Fall, wenn bereits der erste Eintrag eines Threads unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Meist basieren die folgenden Beiträge des Threads auf dem ersten, sodass alle Einträge auf der ursprünglichen falschen Aussage aufbauen und der Thread an sich juristisch angreifbar wird. Oft ergibt ein geschlossener Thread in dem Internet-Forum allerdings auch keinen reellen Sinn mehr, sobald der erste Beitrag entfernt wurde.
Möchte ein Nutzer seine eigenen Beiträge löschen lassen, nachdem er einem Forum verwiesen wurde, kann sich die Situation schwieriger gestalten. In solchen Fällen kann sich der Forumsbetreiber unter Umständen weigern, die vom ehemaligen Nutzer verfassten Beiträge zu löschen. Wurden private Einträge wie Fotos oder Kontodaten gelöscht, kann ein umfassenderer Löschungsanspruch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen worden sein. Oft sehen diese vor, die geteilten Beiträge nicht zu löschen, nur weil der Verfasser nicht mehr in dem Forum registriert ist. Durch die ursprüngliche Registrierung wurden die AGB akzeptiert und dadurch der Anspruch ausgeschlossen. In solchen Fällen entsteht deshalb weder ein datenschutz- noch urheberrechtlicher Anspruch darauf, die eigenen Beiträge löschen zu lassen.
Handelt es sich bei den geteilten Beiträgen allerdings um ein Werk mit "gewisser Schöpfungshöhe", kann eine Löschung nach §§ 97 ff. des Urheberrechtsgesetzes möglich sein. Dafür ist allerdings erforderlich, dass es sich um einen Text handelt, der nicht kurz und in einem solchen Forum unüblich ist.
Wurde eine falsche Bewertung über ein Unternehmen über die Bewertungen bei Google geteilt, können Betroffene entweder den Kontakt zu dem Verfasser des Beitrags aufnehmen, oder den Eintrag direkt melden. Die Zusammenarbeit mit Google als "Forumsbetreiber" gestaltet sich allerdings oft schleppend, weil meist lediglich auf die Richtlinien für Bewertungen verwiesen wird, anstatt gezielt gegen einen einzelnen Beitrag vorzugehen. Eine falsche Bewertung stellt in der Regel eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, sodass ein Löschungsanspruch grundsätzlich in Frage kommt. Allerdings hat Google selbst Richtlinien vorgegeben, nach denen Beiträge gelöscht werden können. Demnach handelt es sich um falsche Beiträge, wenn Hassrede verbreitet wird, vertrauliche oder personenbezogene Daten veröffentlich werden oder es sich um Identitätsdiebstahl handelt. Außerdem können Betroffene Bewertungen löschen lassen, wenn es sich dabei um illegale Inhalte oder anstößige oder verletzende Formulierungen handelt, oder die beschriebenen Inhalte auf Erfahrungen anderer Personen oder andere Unternehmen beziehen. Durch die AGB von Google sind dementsprechend andere Anforderungen einzuhalten, um Beiträge löschen lassen zu können.
Sind auch Sie Opfer eines negativen Beitrags im Internet geworden? Derartige Einträge löschen zu lassen, kann ein kompliziertes Unterfangen werden. Insbesondere wenn die Verfasser nicht persönlich bekannt sind, können sich Betroffene schnell hilflos fühlen. Unser Team von SBS LEGAL steht Ihnen gerne auf dem ganzen Weg bis zur Löschung des Beitrags zur Seite.
Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Mit ihrer jahrelangen fachlichen Expertise beraten unsere Anwälte für Internetrecht Sie bei all Ihren Anliegen.