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Unternehmen aufgepasst: Gendergerechte Ansprache ein Muss


Gendern, unsere Sprache und deutsche Unternehmen - Genderneutral sollte es sein

Die deutsche Sprache befindet sich stetig im Wandel und geht von jeher mit der Zeit. Sprache und Gendern, geschlechtsneutrale bzw gendergerchte und die Endung mit dem Sternchen "*innen" oder mit Bodenstrich "_innen" gehört teils zum Alltag in Print und Medien. Bei Formulierungen bedarf es heutzutage mehr Fingerspitzengefühl, als wir es noch bis vor ein paar Jahren kannten. Auch die Sprache entwickelt sich und meint mit der "innen"-Endung alle Personen ansprechen zu wollen. Ob Mann, Frau oder divers - Jeder soll und muss sich heutzutage angesprochen fühlen dürfen. Die Form die Geschlechter gendergerecht zu benennen gehört immer mehr zum guten Ton der Gesellschaft. Auch Unternehmen müssen beginnen zu gendern - bundesweit.

Viele Unternehmen haben es bereits eingestellt, dass Kunden bei Vertragsabschluss statt „Herr“ oder „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale oder gendergerechte Ansprache auswählen können. Dies sollten in Zukunft alle Unternehmen beachten, denn das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied nun in einem Fall, dass es diese Personen diskriminiert, wenn diese bei Vertragsabschluss entweder „Herr“ oder „Frau“ auswählen müssen. Das betroffene Unternehmen muss es künftig daher unterlassen, eine Entscheidung zwischen den beiden Geschlechtern von dem Kunden zu fordern und muss eine dritte, geschlechtsneutrale Alternative anbieten.

► OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2022 - 9 U 92/20

Keine geschlechtsneutrale Alternative: Person klagt

Im vorliegenden Fall klagte eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit gegen die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns. Denn um diese Angebote nutzen zu können, musste man immer „Herr“ oder „Frau“ in der Anrede angeben. Dies ist immer zwingend erforderlich. So wurde die klagende Person immer mit „Herr“ angeschrieben, sei es bei Werbung oder Newslettern, im Kontakt mit dem Kundenservice oder bei Ausstellung von Fahrkarten. Die klagende Person fühlte sich hierdurch diskriminiert und forderte daher Unterlassung und Schadensersatz.zeichen,divers

Unternehmen aufgepasst! Unterlassungsanspruch und Schadensersatz drohen

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass das Unternehmen es zu unterlassen habe, bei Vertragsabschluss zu fordern, dass der Kunde zwischen „Herr“ und „Frau“ wählen muss. Dieser Anspruch ergebe sich aus den §§3 und 19 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Denn wenn jemand unmittelbar benachteiligt wird bei der Begründung von Schuldverhältnissen, etwa aufgrund des Geschlechtes oder der sexuellen Identität, kann diese Person verlangen, dass dieses Verhalten unterlassen wird. Hierbei hat das OLG bezüglich der Nutzung der Angebote des Unternehmens eine Umstellungsfrist zum 01.01.2023 eingeräumt. Es hat also noch sechs Monate Zeit, insbesondere die Buchungssysteme für Fahrkarten umzustellen, da dies erheblichen Zeitaufwand mit sich bringt. Hinsichtlich der Schreiben des Kundenservice, der Ausstellung von Fahrkarten, des Versendens von Newslettern, Werbung oder sonstiger gespeicherter personenbezogenen Daten gibt es keine Umstellungsfrist. Hier sei es dem Unternehmen nämlich möglich, Änderungen finanziell und personell sofort vorzunehmen.

Das OLG sprach der klagenden Person in der Berufung, anders als das Landgericht, auch eine Entschädigung in Geld zu in Höhe von 1.000€. Der Anspruch ergebe sich auch aus dem AGG. Denn das Unternehmen hat das Benachteiligungsverbot verletzt, und die klagende Person habe dadurch einen immateriellen Schaden erlitten. Die Person werde herabgesetzt und zurückgesetzt dadurch, dass sie die „Zuschreibung der Männlichkeit“ als Angriff auf die eigene Person erlebe, was die klagende Person psychisch deutlich belastet. Um hierfür eine Genugtuung zu erreichen, sei eine Geldentschädigung angemessen. Bei der Entscheidung wurde dabei zwischen den beiden Positionen abgewogen, welche zugunsten der klagenden Person ausfiel.

Was müssen Unternehmen beachten?

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass bei allen Formularen, wo eine Anrede anzugeben ist, eine dritte Option für alle Personen nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit ergänzt wird, sodass diese in gendergerchte Formulare einzuordnen sind.


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