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| Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

Unternehmensnachfolge - diese Möglichkeiten gibt es


Verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge

Für eine Unternehmensnachfolge bestehen verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören die Nachfolge in der Familie, die unternehmensinterne Nachfolge, der Verkauf an externe Dritte, die Übertragung auf eine Stiftung oder auf andere Wege wie der Börsengang, die Unternehmensverpachtung oder ein Teilverkauf. Bei jeder dieser Möglichkeiten müssen individuelle Aspekte berücksichtigt werden, die vor Allem bei der rechtlichen Gestaltung einen Unterschied machen. 

Wann erfolgt die Nachfolge innerhalb der Familie?

Die Nachfolge in der Familie erfolgt meist, wenn der Senior z.B. aus gesundheitlichen Gründen aus dem Unternehmen ausscheidet oder der Junior seine Karriere weiter voranbringen soll. Die Nachfolge erfolgt oft bei besonderen Anlässen. Diese Art der Nachfolge ist tatsächlich die häufigste. Ungefähr die Hälfte aller Übergaben finden in der Familie statt. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass das Unternehmen so in der Familie bleiben kann. Außerdem herrscht Vertrauen zwischen den Familienmitgliedern, sodass sie sich gut absprechen können, wie der Unternehmensübergang aussehen soll. 

Vorteile der Nachfolge in der Familie

Bei der Nachfolge in der Familie sind dementsprechend viele Regelungen nicht nötig, weil die Nachfolge auf viel Vertrauen beruht. Außerdem kennen sich alle Beteiligten bereits und die Nachfolge erfolgt meist nach und nach und nicht abrupt. Steuerlich ist allerdings bei dieser Unternehmensnachfolge zu beachten, dass entweder Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern anfallen.

Unternehmensinterne Nachfolge

Bei einer unternehmensinternen Nachfolge wird ein Mitarbeiter ausgewählt. Die Auswahl des Mitarbeiters ist oftmals ein langer Prozess, der viel Planung erfordert.

Die Nachfolge im Unternehmen bedarf einer rechtlichen Absicherung. Dort geht es bei der Gestaltung der Verträge allerdings nicht primär um die Absicherung der beiden Parteien, sondern vor allem darum, den Übergang bestmöglich zu gestalten. Zu beachten ist hier, dass der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.

Wie verläuft der Verkauf an Dritte?

Eine weitere Nachfolge, die strategisch gut geplant werden muss, ist der Verkauf an Dritte. Die Suche nach einem geeigneten Dritten ist ein Prozess mit mehreren Phasen. Anfangs steht die Planungsphase, in der man die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Vorbereitungen treffen muss. Als nächstes müssen die potenziellen Käufer gesucht werden. Bei den ersten Gesprächen mit den potenziellen Käufern sollte ein Letter of Intent abgeschlossen werden. Wenn dann das Unternehmen bewertet wird, mittels einer Due Diligence, finden die Verkaufsgespräche statt. Zuletzt wird der Vertrag abgeschlossen (Closing) und die Übergabe wird vollzogen. Der Verkauf an Dritte ist meist eine Lösung, die erst in Betracht kommt, wenn eine Nachfolge innerhalb der Familie oder im Unternehmen nicht in Betracht kommt.

Insbesondere bei dem Verkauf an Dritte ist der rechtliche Regelungsrahmen ein wichtiger Bestandteil. Die Verträge müssen unter allen relevanten rechtlichen Gesichtspunkten erstellt und überprüft werden. Insbesondere Garantie- und Haftungsfragen müssen geklärt werden. Steuerrechtlich muss beachtet werden, dass unter Umständen der Veräußerungsgewinn versteuert werden muss.

Wie genau wird das Unternehmen übertragen?

Wie der Unternehmensübergang verläuft, hängt maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Will lediglich ein Einzelunternehmer eine Nachfolge für sich suchen, so läuft die Übertragung anders ab, als wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft das Unternehmen verkaufen will.

Unternehmensübertragung beim Einzelunternehmer

Bei einem Einzelunternehmen kann das Unternehmen nicht als Ganzes übergehen, sondern nur die einzelnen Wirtschaftsgüter werden verkauft; es findet ein sog. Asset Deal statt. Neben den Wirtschaftsgütern gehen außerdem auch einige Rechtsverhältnisse über. Somit übernimmt der Käufer auch die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern. Abgesehen von den Arbeitsverträgen gehen die anderen Rechtsverhältnisse nicht automatisch über. Mietverträge, Versicherungen etc. gehen nur dann über, wenn der jeweilige Vertragspartner dem Eintritt des Nachfolgers in die Verträge zustimmt.

Beim Unternehmensübergang kann entschieden werden, ob die Firma fortgeführt werden soll. Wird die Firma fortgeführt, gehen neben dem Vermögen des Einzelunternehmers auch die Schulden über. Hinsichtlich der Haftung ist zu beachten, dass der Erwerber bei der Firmenfortführung auch dann für die Verbindlichkeiten einstehen muss, wenn er im Innenverhältnis etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart hat.

Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft

Bei der Unternehmensübertragung bei einer Personengesellschaft findet ein Share Deal statt, also ein Anteilskauf. Die Gesellschafter der Personengesellschaft verkaufen ihre Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Innerhalb der Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich. Der neu eintretende Gesellschafter muss beachten, dass er für die bestehenden alten Verbindlichkeiten der Gesellschafter ebenfalls haftet. Der Gesellschafter, der aus der Gesellschaft ausscheidet, kann ebenfalls für diese Schulden in Anspruch genommen werden, allerdings nur für 5 Jahre.

Bei einem Share Deal müssen im Vergelich zum Asset Deal andere Angelegenheiten geregelt werden. Zwar sind keine Regelungen hinsichtlich der Firmenfortführung oder der Übernahme von Verträgen oder Verbindlichkeiten erforderlich, allerdings müssen Regelungen hinsichtlich des Innenverhältnisses getroffen werden. Es sollte geregelt werden, ob nun der Nachfolger oder der eintretende Gesellschafter für die alten Verbindlichkeiten haften soll.

Verkauf von Kapitalanteilen an einer GmbH

Bei einer GmbH erfolgt die Unternehmensübertragung ebenfalls im Wege eines Share Deals. Bei einer GmbH haften die Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten. Zwar gibt es dort eine Ausnahme, nämlich wenn das Stammkapital nicht ordnungsgemäß eingezahlt wurde oder auch rechtswidrig zurückgezahlt worden ist, aber sollte das Stammkapital normal eingezahlt worden sein, besteht keine persönliche Haftung.

Die Besonderheit bei der Anteilsübertragung von GmbH-Anteilen ist, dass der Anteilskaufvertrag und der Abtretungsvertrag erst wirksam sind, wenn diese notariell beurkundet werden.

Steuerrechtliche Aspekte

Bei den verschiedenen Rechtsformen bestehen auch verschiedene steuerrechtliche Vorteile. Einzelunternehmer haben ab ihrem 55. Lebensjahr oder bei Berufsunfähigkeit einen einmaligen Freibetrag von 45.000 €. Dieser Betrag wird allerdings reduziert, wenn der Veräußerungsgewinn über 136.000 € liegt. Der Freibetrag entfällt bei einem Veräußerungsgewinn von über 181.000 €.

Bei Kapitalgesellschaften besteht kein besonderer Freibetrag. Es besteht eine pauschale Steuerermäßigung. Der Freibetrag bei Kapitalgesellschaften beträgt 9.060 €, bei einem vollständigen Verkauf der Anteile. Der Freibetrag entfällt bei einem Gewinn von mehr als 45.160 € und reduziert sich bereits bei einem Gewinn von mehr als 36.100 €.


Was ist, wenn kein Nachfolger gefunden wird?

Sollte innerhalb der Familie und innerhalb des Unternehmens keine Nachfolge zu finden sein und fehlt die Zeit, einen geeigneten Käufer zu suchen und auszuwählen, so bestehen noch einige andere Möglichkeiten.

Zum einen besteht die Möglichkeit der Unternehmensverpachtung. In vielen Branchen ist eine Verpachtung besonders üblich, wie z.B. in Gaststätten oder Hotels. Arbeitsrechtlich besteht ein Betriebsübergang, sodass die Arbeitsverhältnisse auf den Pächter übergehen.

Wenn eine Verpachtung nicht in Frage kommt, kann überlegt werden, was man gewinnbringend vermarkten könnte. So können etwa einzelne Wirtschaftsgüter verkauft werden. Auch Rechte, wie gewerbliche Schutzrechte oder Firmennamen, können verkauft werden. Daneben kann auch das eigene Know-how vermarktet werden. Rechtlich lassen sich diese Rechte oder das Know-how in Lizenzverträge oder Beraterverträge gestalten.

Auch bei diesen Möglichkeiten müssen gewisse steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten ist es schwer den rechtlichen und steuerrechtlichen Überblick zu behalten. Eine rechtliche Beratung kann in diesen Momenten helfen!


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Als Anwälte im Gesellschaftsrecht und auch Spezialisten im Steuerrecht haben wir die nötige Expertise und sind Ihr Partner in Sachen Asset- und Share Deals! Der Kauf eines Unternehmens birgt Gefahren für den Erwerber in vielerlei Hinsicht und kann diesen vor unerwartete Haftungsprobleme und ungesehene Verbindlichkeiten stellen. Auch als Verkäufer müssen viele rechtliche Aspekte berücksichtigt werden und insbesondere das Steuerrecht beachtet werden. Mit der direkten Zusammenarbeit mit unserer Inhouse-Steuerberatung von SBS TAX sind wir der perfekte Ansprechpartner für Anliegen in Bezug auf Steuern und Recht.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von Verträgen, um Haftungsrisiken zu minimieren, bei einer exakten Prüfung des Kaufgegenstands und der juristischen Verteidigung in komplexen Rechtsfällen.

Haben Sie noch Fragen zur Unternehmensnachfolge?

Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten des Gesellschaftsrechts. Unsere kompetente Beratung und Durchsetzungsstärke können Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Anspruch nehmen. Zögern Sie nicht, noch heute Kontakt zu uns aufzunehmen und sichern Sie sich unsere kompetente und professionelle Unterstützung.

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