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| Erbschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

Unternehmensnachfolge: Vermögen und Betrieb sichern


Warum die gesetzliche Erbfolge für Firmen riskant ist und wie Sie Ihr Privat- und Betriebsvermögen effektiv schützen

Das eigene Vermögen zu sichern, ist für Privatpersonen bereits von erheblicher Bedeutung. Für Unternehmer geht es jedoch um weit mehr: Neben dem privaten Vermögen steht regelmäßig auch die Existenz des Unternehmens, die Versorgung von Mitarbeitern sowie die laufende Liquidität auf dem Spiel. Doch was passiert, wenn der Kopf des Unternehmens plötzlich ausfällt? Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder der plötzliche Tod können ein Unternehmen binnen kurzer Zeit in eine Schieflage bringen, wenn die Handlungsfähigkeit und Liquidität nicht lückenlos sichergestellt sind. Bei SBS LEGAL erleben wir immer wieder, dass das Thema Vorsorge aufgeschoben wird. Dabei ist eine fundierte Planung der einzige Weg, um im Ernstfall schwere wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Ziel muss es sein, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit sicherzustellen und gleichzeitig familiäre wie gesellschaftsrechtliche Konflikte zu vermeiden. 

"Was passiert eigentlich, wenn ich heute sterbe?"

Dies ist eine der zentralen Fragen, die Mandanten in unserer Beratung stellen. Die Antwort ist ohne individuelle Vorsorge ernüchternd: Es greift die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1922 ff. BGB. Was für klassische Privatvermögen häufig noch praktikabel sein mag, erweist sich im unternehmerischen Bereich nahezu immer als problematisch. Werden Sie von mehreren Personen beerbt, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Das Problem: Innerhalb dieser Gemeinschaft müssen Entscheidungen meist einstimmig getroffen werden. Dass die Erbengemeinschaft auf Einstimmigkeit angewiesen ist, ist ein Umstand, der schnelle unternehmerische Entscheidungen massiv erschwert oder sogar blockiert. Für Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein. 

Warum das Unternehmenstestament unverzichtbar ist

Ist ein Testament für Unternehmer also Pflicht? In fast allen Fällen: Ja! Die Unternehmensnachfolge erfordert jedoch weit mehr als ein klassisches Testament. Die Nachfolgethematik bewegt sich an der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Fehler können dazu führen, dass der Unternehmerwille rechtlich ins Leere läuft. Gerade deshalb sollte die Nachfolgeplanung nicht ohne spezialisierte Beratung erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass Standardlösungen oder Musterformulierungen der Komplexität unternehmerischer Strukturen regelmäßig nicht gerecht werden. 

Wie sieht ein Unternehmenstestament aus?

Ein allgemeingültiges "Muster-Unternehmenstestament" gibt es nicht. Jede Nachfolgeregelung muss individuell auf die familiäre Situation, die Gesellschaftsstruktur, betriebswirtschaftliche Interessen und steuerliche Aspekte zugeschnitten sein. Entscheidend ist dabei, dass testamentarische Regelungen mit bestehenden Gesellschaftsverträgen abgestimmt werden, um rechtliche Widersprüche und unwirksame Erbeinsetzung zu vermeiden. Nur eine ganzheitliche Gestaltung stellt sicher, dass der Unternehmerwille im Erbfall tatsächlich umgesetzt werden kann. 

Reicht ein Testament allein aus?

Ein Testament ist ein starkes Fundament, aber oft nicht ausreichend. Um das Unternehmen langfristig abzusichern, können weitere Regelungen erforderlich sein. Dazu zählen etwa Eheverträge zur Absicherung gegen güterrechtliche Risiken im Scheidungsfall sowie Pflichtteilsverzichtsverträge. Pflichtteilansprüche nach den §§ 2303 ff. BGB können erhebliche Liquiditätsabflüsse verursachen und unter Umständen sogar eine Zerschlagung des Unternehmens erzwingen. Eine frühzeitige Gestaltung schafft hier Planungssicherheit.

Wenn Gesellschaftsrecht auf Erbrecht trifft

Ein besonders häufiger und folgenschwerer Fehler liegt in der fehlenden Abstimmung zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag. Viele unterschätzen, dass das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht im Regelfall vorgeht. Ist im Gesellschaftsrecht beispielsweise festgelegt, dass nur bestimmte Personen Gesellschafter werden dürfen, kann eine abweichende testamentarische Erbeinsetzung unwirksam sein. Die Folge: Der gewünschte Erbe erhält die Unternehmensbeteiligung nicht. Wenn Ihr Testament beispielsweise vorsieht, dass ihre Ehefrau Alleinerbin wird, der Gesellschaftsvertrag aber vorschreibt, dass nur Abkömmlinge (Kinder) Gesellschafter werden dürfen, schlägt die Erbeinsetzung hinsichtlich des Geschäftsanteils fehl. Solche Diskrepanzen zwischen Testament und Satzung führen zu großen Problemen. Die Nachfolge scheitert, und es entstehen rechtliche Vakanzen, die den Betrieb lähmen. Eine exakte Abstimmung beider Dokumente ist daher oberste Priorität.  



Warum auch das Privatvermögen entscheidend ist

Ein weiterer verbreiteter Irrtum besteht darin, dass eine geregelte Unternehmensnachfolge ausreicht. Ausreichendes Privatvermögen ist oft die Voraussetzung, um sogenannte "weichende Erben" (die Kinder, die das Unternehmen nicht fortführen) abzufinden. Ohne privates Polster müsste für diese Abfindung die Unternehmenssubstanz angegriffen oder verwertet werden, was die Existenz des Betriebs erneut gefährdet. 

Und was passiert, wenn ich "nur" vorrübergehend ausfalle?

Nicht nur der Tod, sondern auch ein schwerer Unfall oder eine Krankheit können die Handlungsfähigkeit beenden. Wer unterschreibt denn Gehälter, Verträge oder Steuererklärungen? Ohne eine Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht unter Umständen einen gesetzlichen Betreuer bestellen (§§ 1896 ff. BGB) - eine Situation, die jeder Unternehmer vermeiden sollte. Für Unternehmer empfiehlt sich daher eine speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Vorsorge- bzw. Unternehmervollmacht. Auch diese muss zwingend mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden, um wirksam zu sein.


SBS LEGAL - Ihre Kanzlei für das Erb - und Gesellschaftsrecht

Gerade im Erbrecht ist die rechtssichere Gestaltung der Unternehmensnachfolge entscheidend, um den Unternehmerwillen wirksam durchzusetzen und den Bestand des Unternehmens zu sichern. Unsere Anwälte und Anwältinnen analysieren mit ihrer Expertise im Erbrecht Ihre familiäre Situation, die Vermögensstruktur sowie bestehende Testamente, Erbverträge, Gesellschaftsverträge und Vorsorgevollmachten. Unsere Aufgabe ist es, bestehende Regelungen auf ihre Aktualität, Wirksamkeit und Abstimmung zu überprüfen. Gerade hier treten häufig unerwartete Risiken zutage, die ohne professionelle Prüfung unentdeckt geblieben wären.

Haben Sie Fragen zur Unternehmensnachfolge?

Wir als SBS Legal beraten Unternehmen umfassend zur Sicherung von Vermögen, Liquidität und Handlungsfähigkeit - sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. Mit unserer Erfahrung im Erb-, Gesellschafts- und Unternehmensnachfolgerecht unterstützen wir Mandanten bundesweit bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Vorsorge. 

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

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