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Die Rechte eines Händlers bei Amazon sind nicht sonderlich weit entwickelt. Dies führte in der Vergangenheit bereits zu einer einstweiligen Verfügung gegen Amazon. Das LG Leipzig hat in einer Entscheidung vom 28. September 2020 eine einstweilige Verfügung zu Gunsten eines Amazon-Händlers erlassen (Az. 07 O 2172/20).
Diese Gerichtsentscheidung zeigt, dass Amazon verpflichtet ist, seine Händler zu schützen. Im Falle eines unbefugten Zugriffs Dritter auf ein Händler-Konto, im vorliegenden Fall durch einen Hacker, muss Amazon Maßnahmen ergreifen, um solche unbefugten Nutzungen und Angriffe zu verhindern. Verkäufer aus aller Welt, die beim Finanzamt in Deutschland registriert sind, können sich auf die Grundsätze des deutschen Recht berufen. Die Entscheidung ist also auch für Markteinsteiger aus China oder den europäischen Ländern relevant.
In dem vom LG Leipzig verhandelten Fall umgingen Hacker die 2-Faktor-Authentifizierung von Amazon und verschafften sich Zugriff auf das Konto eines Amazon-Händlers. Anschließend änderten sie die Zugangsdaten zu dem Konto. In der Folge wurden über das Händler-Konto zahlreiche Produkte verschiedener Art zum Verkauf angeboten. Bei diesen Produkten handelte es sich nicht um Produkte, die der betroffene Händler normalerweise verkauft.
Der Händler konnte nicht eingreifen, weil die Hacker die Zugangsdaten geändert hatten. Er musste mit ansehen, wie die Hacker sein Konto kompromittierten.
Der betroffene Einzelhändler versuchte, Amazon zu kontaktieren. Es gestaltete sich schwierig, Amazon zu kontaktieren, da Amazon keine eigene Notfall-Hotline für Einzelhändler für solche Vorfälle bereitstellte. Die Amazon-Notfall-Hotline war nur für die Kunden gedacht. Letztendlich war die Unterstützung, die der Händler vom Seller-Support erhielt, in diesem speziellen Fall nicht hilfreich. Trotz der Anfrage des Händlers sperrte Amazon das Konto des Händlers nicht sofort. Die betrügerischen Aktivitäten auf dem Konto nahmen weiter zu. Das E-Mail-Postfach des Einzelhändlers füllte sich mit Kundenanfragen. Aufgrund dieser Vorkommnisse reichte der Händler sogar eine Strafanzeige ein.
Nur wenige Tage später ergriff Amazon schließlich Maßnahmen gegen die Hacker und veranlasste die Sperrung des gehackten Händlerkontos. Später forderte Amazon den Händler jedoch auf, die angeblich offenen Bestellungen an die Kunden auszuliefern. Amazon verlangte dies, obwohl Amazon Kenntnis von den Vorfällen hatte. Währenddessen konnte der Händler immer noch nicht auf sein Konto zugreifen, da die Hacker schließlich die 2-Faktor-Authentifizierung geändert hatten.
Kurz darauf erhielt der Händler eine Nachricht, dass sein Konto, nach Vorlage bestimmter Dokumente, wieder aktiviert wurde. Der Händler selbst hatte jedoch keine Maßnahmen zu der Aktivierung seines Kontos ergriffen.
Der Händler wandte sich sofort wieder an Amazon, um gegen die betrügerischen Aktivitäten vorzugehen. Zunächst erhielt er keine Antwort von Amazon. Erst Tage später sperrte Amazon das Konto erneut.
Der Händler erhielt eine Nachricht von Amazon, dass die Bankverbindung des Kontos geändert worden sei. Daraufhin nahm der Händler Rechtsberatung in Anspruch. Die außergerichtliche Aufforderung der Anwälte an Amazon, den Zugriff anderer Personen auf das Konto des Händlers zu verhindern, blieb erfolglos. Daher wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Amazon gestellt. Rechtsgrundlage des Antrags war ein unzulässiger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes absolutes Recht. Die Verletzung dieses Rechts kann Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche auslösen. Das LG Leipzig erließ die einstweilige Verfügung antragsgemäß mit Beschluss vom 28. September 2020 mangels geeigneter und erforderlicher Maßnahmen seitens Amazon.
Durch ein gehacktes Verkäuferkonto wird auch der Datenschutz verletzt. Wenn sich Dritte unrechtmäßig Zugang zu einem Amazon-Händlerkonto verschaffen, erhalten sie auch Einblick in die persönlichen Daten der Kunden, was einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Im Falle eines unbefugten Zugriffs müssen der betroffene Händler und Amazon den Verstoß unverzüglich der Aufsichtsbehörde melden. Diese Meldung hat innerhalb von 72 Stunden zu erfolgen.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Diese Bußgelder können bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des gesamten Jahresumsatzes (berechnet an dem vorangegangenen Geschäftsjahr) eines Unternehmens betragen.
Amazon ist dafür bekannt, dass es Händlerkonten zu schnell sperrt. Umso überraschender war es, dass Amazon nicht sofort Maßnahmen gegen das gehackte Konto ergriffen hat.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass Amazon Maßnahmen zum Schutz seiner Händler ergreifen muss. Insbesondere dann, wenn Amazon über den unberechtigten Zugriff informiert wird und die Verkäufer nicht mehr auf ihr Konto zugreifen können, muss Amazon Abhilfe schaffen. Eine vorübergehende Sperrung des betroffenen Kontos ist jedoch eine unzureichende Maßnahme, um das Konto des Verkäufers genügend zu schützen.
Diese Entscheidung ist nicht die erste, die Amazon dazu verpflichtet, mehr Schutz für seine Verkäufer zu bieten. Amazon muss schnellere Lösungen für die Händler schaffen, die Opfer von betrügerischen Aktivitäten geworden sind. Mit besseren Lösungen könnte der Schaden für Händler minimiert werden.
Wenn ein neuer Marktteilnehmer, wie Unternehmen aus China oder einem anderen Land mit ähnlichen Problemen konfrontiert werden, kann gegen diese Probleme vorgegangen werden, bis Amazon ausreichend tätig wird.
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