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Wer gerne online shoppt, wird zwangsläufig über ein Paypal Konto verfügen. Schließlich gilt PayPal als eine der sichersten und beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten. Doch immer mehr gerät PayPals Seriosität in Zweifel. So berichteten wir bereits über eine Mandantin, der „aus heiterem Himmel“ das Konto seitens PayPal gesperrt und ihr Guthaben eingefroren wurde. Wir erwirkten damals vor dem Landgericht Kiel eine einstweilige Verfügung.
Nun sind wir Ende 2021 erneut in Sachen PayPal tätig geworden - und zwar dieses Mal gleich in zwei Fällen:
So erwirkte er vor dem Landgericht Dresden und dem Landgericht Hannover jeweils eine einstweilige Verfügung gegen Paypal. In beiden Fällen ging es um den Einbehalt von sog. Reserven, womit unsere Mandanten nicht über die notwendige Liquidität verfügten, um ihren Geschäftsbetrieb ungehindert fortzusetzen. In einem Fall sperrte PayPal zudem noch das ganze Konto und behielt einen Betrag von über 200.000,00 Euro ein.
Das Landgericht Dresden führt zur Begründung an, dass der Betreiber einer Plattform, wie Paypal, zwar Verhaltensregeln aufstellen und diese durch Sperrung des Kundenkontos durchsetzen bzw. Reserven einbehalten dürfe, jedoch müsse differenziert vorgetragen werden, auf welche Höhe sich diese Reserven belaufen können und den Dienstleistungsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde, wirksam miteinbeziehen. Bestimmt der Betreiber die Höhe hingegen willkürlich, so ist dies ein widerrechtlicher Eingriff in den Gewerbebetrieb der geschädigten Person. Das Landgericht Dresden sprach wortwörtlich von „einem Missbrauch der Machtstellung“ von Seiten PayPals.
Bei diesen Entscheidungen handelt es sich um vorläufige, noch nicht rechtskräftige Entscheidungen. Paypal ist somit noch in der Lage Rechtsmittel einzulegen.
Wenn ihr PayPal Konto ebenfalls gesperrt worden ist und sich die Angelegenheit außergerichtlich nicht regeln ließ, ist die einstweilige Verfügung das beste Mittel für eine erneute Kontofreigabe. Wichtig ist dabei jedoch, die Monatsfrist einzuhalten. Zögert man die einstweilige Verfügung länger als einen Monat hinaus, widerspricht dies nämlich der Dringlichkeit der Angelegenheit. Verpasst man die Monatsfrist, bleibt danach nur noch die Erhebung einer Hauptsacheklage. Dies bedeutet einen erheblich längeren Wege, was gerade im Fall einer Kontosperrung, wo schnelles Handeln gefragt ist, nicht zuträglich ist.
Ist auch Ihr geschäftliches PayPal-Konto gesperrt worden? Und nun müssen Sie bis zu sechs Monate warten, bis es geprüft und (hoffentlich) wieder freigegeben wird? Dann lohnt es sich, sich mit einem ordnungsgemäß formulierten Beschwerdeschreiben und im zweiten Schritt mit einer Leistungsklage oder Abmahnung an den Online-Bezahldienstbetreiber von unserem Anwalt für PayPal zu wenden. Als Kanzlei für Wettbewerbs-, Handels- und IT-Recht haben wir von SBS LEGAL die nötige fachliche Expertise, erfolgreich Lösungen wie im Falle eingefrorener PayPal-Konten herbeizuführen – ob außergerichtlich oder auch gerichtlich; im Formulieren ordnungsgemäßer Beschwerdeschreiben, dem Durchsetzen von Leistungsansprüchen auf Auszahlung von Geldern sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen durch Abmahnen eines bestimmten Verhaltens.
Haben Sie weitere Fragen zu diesen Themen oder wünschen Sie die Beratung eines Rechtsanwalts in diesen Rechtsgebieten? Dann sind Sie genau richtig bei uns! Unser kompetentes Anwaltsteam steht Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung – bezüglich PayPal und jeglichen anderen Belangen des Wettbewerbs-, Handels- und IT-Rechts. Kontaktieren Sie uns gern – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.