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| KI-Recht, Urheberrecht

Urheberrecht schützt auch KI-verarbeitete Texte


Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 17.05.2025 (Az: 2-06 O 301/25) entschieden, dass es dem Urheberrechtsschutz unterliegt, wenn ein Text, welcher von einer menschlichen Person geschrieben wurde, mithilfe von künstlicher Intelligenz zu einem Lied verarbeitet wird. Dies gilt, solange der natürliche Ursprung des Textes erkennbar bleibt. Eine leichte Veränderung oder Umformulierung des Textes ist für das Urheberrecht unbeachtlich.


Musikvertrieb veröffentlicht KI-generierten Song ohne Zustimmung der Urheberin

Folgendes führte zum Streit: Die Klägerin hat einen Liedtext geschrieben, welchen ihr KI-begeisterter Mann zu einem Song verarbeitete. Dazu nutzte er Suno AI. Anschließend veröffentlichte er den Song im Juli 2025 auf einer Social-Media Plattform.

Die spätere Beklagte machte sich den Song zu eigen und ließ sowohl das Original, als auch eine Extended Version über einen Musikvertrieb verbreiten. Sie kündigte auf der Plattform Twitch sogar an, mit dem fremden Song auf Tour gehen zu wollen.

Die Klägerin und ihr Mann zogen daraufhin vor das LG Frankfurt am Main, da der Liedtext Teile ihres Privatlebens enthalte und nun ohne ihre Erlaubnis verbreitet wurde.

Das Gericht ordnete eine einstweilige Unterlassung zum Nachteil des Musikvertriebs an.


Sachverständiger beurteilt Song als maschinelles Konstrukt einer KI

Die Beklagtenseite erhob Widerspruch gegen die Unterlassungsanordnung und argumentierte damit, dass das Lied vollständig KI-generiert sei und daher keinem urheberrechtlichen Schutz unterliege.

Zur Untermauerung der Argumentation brachte der Musikvertrieb ein Gutachten eines Musiksachverständigen ein. Dieser erklärte, dass die logischen Brüche, die einfachen und formelhaften Satzstrukturen, die fehlende Poesie und die häufigen Wiederholungen deutliche Hinweise darauf seien, dass das Lied inklusive Text von einer KI erstellt wurde und nicht von einem Menschen.

Das Gericht bewertete die vom Sachverständigen genannten Punkte allerdings lediglich als Qualitäts- und Stilmerkmale, die Ausdruck künstlerischer Freiheit sein könnten und nicht als Beweise für eine maschinelle KI-Erstellung. Daher müsse  bei der Einordung eines Liedtextes als urheberrechtlich geschütztes Werk ein weiter Gestaltungsspielraum berücksichtigt werden.

Zudem erkennt das LG Frankfurt am Main ausreichende Individualität im Text. Der Text und die Musik seien durch den Produzenten nur verbunden, nicht neu hergestellt worden, weshalb der Text selbstständig und schutzwürdig bleibe. Dass die Künstlerin, die den Song hat verbreiten lassen, Teile des Textes gestrichen und den Aufbau leicht verändert hat, ändere daran nichts, denn das ist für den Liedtext an sich irrelevant und falle daher nicht in den Schutzbereich.


Beweislast obliegt der Urheberin

Grundsätzlich obliegt die Beweislast in urheberrechtlichen Streitfällen der Klägerin. Diese muss aufzeigen, weshalb ihr Werk schutzwürdig ist.

In diesem Fall haben die Urheberin des Textes und ihr Mann glaubhaft unter Eidesstatt versichert, dass der Text Teile ihres persönlichen Lebenswegs beschreibe und der fertige Text dann mit Sono AI überarbeitet und zu einem Song wurde. Diese Versicherung genügte dem Gericht.

Der Musiksachverständige gab zwar zu, dass der von der Urheberin versicherte Herstellungsprozess schlüssig sei. Das würde aber nicht bedeuten, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen.


Wann ist ein Liedtext urheberrechtlich geschützt?

Letztlich musste durch das LG geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Text dem Urheberrechtsschutz unterliegt.

Damit die Verbreitung eines Textes in Form eines Songs urheberrechtlich geschützt ist, muss die nötige Schöpfungshöhe erreicht sein. Dies ist der Fall, wenn der Text wortlautidentisch zur Verarbeitung übernommen wird, nicht nur einzelne Schlagworte. Die Entfernung von Textteilen und der Veränderung des Aufbaus ist dabei unbeachtlich.

Selbst wenn ein Text später mithilfe von KI bearbeitet wird, ändert das also nichts an der Schutzwürdigkeit. Solange wichtige Elemente noch erkennbar sind und der Text somit dicht am Original bleibt, ist der Text geschützt.

Im vorliegenden Streitfall liegen diese Kriterien laut Gericht vor. Es stellt auf die erzählte Retrospektive, Reaktion und die Erleuchtung der Urheberin ab. Der Text gebe Gedanken stakkatoartig wieder, was einen deutlichen Ausdruck der Gedanken der Urheberin darstelle.

Das LG Frankfurt am Main entschied abschließend, dass die Urheberin die Verbreitung und Vervielfachung ihres Textes als KI-erstellten Song gemäß § 16 UrhG verbieten darf.


SBS Legal - Kanzlei für Urheberrecht und KI-Recht

Das Urheberrecht schützt die kreativen Werke eines Urhebers wie beispielsweise Musikstücke, Literatur oder Kunst. Es gewährt dem Hersteller des Werkes exklusive Nutzungsrechte und spricht ihm rechtliche Ansprüche bei Nutzung durch einen Nichtberechtigten zu.

Durch die wachsende Bedeutung von künstlicher Intelligenz nimmt die Zahl der urheberrechtlichen Streitfälle zu. Das KI-Recht soll alle aufkommenden Rechtsfragen diesbezüglich klären. Grundlage dafür ist die KI-Verordnung der EU. 

Haben Sie noch Fragen zum Urheberrechtsschutz?

Bei urheberrechtlichen Fragen zu KI-generierten Songs und verarbeiteten Texten sind wir bei SBS Legal der richtige Ansprechpartner für Sie. Wenn Sie wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche Ihnen als Urheber zustehen oder wenn Sie Unterstützung in einem urheberrechtlichen Streitfall benötigen, melden Sie sich gerne. 

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