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Urteil aus New York: Kryptowährungen sind keine Wertpapiere


Am 13. Juli 2023 hat das Bezirksgericht New York ein wegweisendes Urteil erlassen (No. 20-CV-10832). Demnach handelt es sich bei der Kryptowährung Ripple (XRP) grundsätzlich nicht um ein Wertpapier. Das Urteil erging nach einem jahrelangen Rechtsstreit und ließ zahlreiche Krypto-Anbieter aufatmen. Auch hatte es unmittelbare Folgen für den Krypto-Markt.

XRP als umstrittener Krypto-Token

Bei XRP handelt es sich um eine native Kryptowährung von Ripple, einem Kryptowährungszahlungssystem, welches wiederum von Ripple Labs Inc. erschaffen wurde. Die Währung hat in den letzten Jahren viele Schlagzeilen gemacht, leider maßgeblich wegen eines umfassenden Rechtsstreits.

Ursprünglich hieß das Unternehmen OpenCoin, es wurde dann allerdings in Ripple umbenannt. Mit diesem Wandel gingen hochrangige Partnerschaften einher, bspw. mit der Bank of America, Santander und Standard Chartered. Ripple geriet schon bald in rechtliche Schwierigkeiten, weil das Projekt die Bank Secrecy Acts nicht einhielt. Die US-Aufsichtsbehörden (besonders die SEC) eckten immer wieder mit dem Unternehmen an.

Später wurde es als nicht registriertes Wertpapier eingestuft. Es folgte die Klage, in der Ripple vorgeworfen wurde, seine Investoren getäuscht zu habe. Nämlich wurden Tokens im Wert von über einer Milliarde Dollar verkauft, ohne sie als Wertpapier zu registrieren. Auch Coinbase (eine renommierte Kryptobörse) war einer der wichtigsten Unterstützer von XRP, bevor die jetzt entschiedene Klage sie dazu zwang, den Krypto-Token zu denotieren.

Gründe für die Klage

Die Klage der US-Börsenaufsicht SEC gegen Ripple hatte noch weitreichendere Folgen. Schon 2020 wurde das Gerichtsverfahren eingeleitet, seitdem herrschte ein Streit um die Eigenschaft des Tokens XRP als Wertpapier. Der Kernpunkt der Klage lag darin, dass XRP möglicherweise als Wertpapier einzustufen wäre. Sodann müsste man für das Vertreiben der Kryptowährung eine ordnungsgemäße Zulassung haben. Ripple hatte XRP allerdings ohne solch eine Zulassung vertrieben, und zwar umfangreich.


Schließlich: Das Urteil

Am 13. Juli 2023 war es dann endlich so weit. Nach Jahren des Rechtsstreits erging ein Urteil. Richterin Analisa Torres vom Bezirksgericht New York hat entschieden, dass es sich bei XRP grundsätzlich nicht um Wertpapiere handelt. Die logische Konsequenz: Ripple brauchte auch keine Zulassung für der Vertreiben des Krypto-Tokens. Dem Antrag der Beklagten wurde also stattgegeben.

Auch die beiden Führungskräfte Brad Garlinghouse und Chris Larsen waren in dem Prozess angeklagt. Sie sollen gemeinsam mit ihrer Firma Wertpapiere ohne die erforderliche Zulassung verkauft haben. Ob sie belangt würden, hing darum maßgeblich von der Hauptfrage ab. Und diese wurde nun zugunsten von Ripple beantwortet.

Von dem Grundsatz, dass XRP kein Wertpapier ist, wurde in dem Urteil jedoch auch eine Ausnahme festgestellt. Nämlich gilt die Wertung des Gerichts ausdrücklich nicht für institutionelle Verkäufe. Wird XRP also von institutionellen Investoren gekauft, ist der sog. Howey-Test erfüllt. Er bildet die notwendigen Kriterien für eine Einstufung als Wertpapier.

Der Howey-Test

Der Howey-Test wurde vom Supreme-Court in einem Fall aus dem Jahr 1946 entwickelt. Er gilt für jedes System, jeden Vertrag oder jede Transaktion – ganz egal, ob sie die Merkmale typischer Wertpapiere aufweisen. Darum ist er auch auf Kryptowährungen wie XRP anwendbar.

Die Kriterien

1. Investition von Geld: Der Investor muss Geld investieren. Unabhängig davon, ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Investition handelt. Auch Kryptowährungen können vom Begriff „Geld“ erfasst sein.

2. Gemeinsames Unternehmen: Als nächstes muss das investierte Kapital in ein gemeinsames Unternehmen fließen.

3. In Erwartung eines Gewinns: Als drittes Kriterium braucht man eine Gewinnerzielungsabsicht. Sie kann sich beispielsweise auf Kursgewinne oder Dividenden beziehen.

4. Aus den Bemühungen anderer abgeleitet: Als letztes benötigt man die Abhängigkeit der Gewinne von den Bemühungen anderer. Hierunter versteht man eine passive Beteiligung, bei welcher sich der Investor davon abhängig macht, dass andere erfolgreich arbeiten.


Umfassende Auswirkungen des Urteils

Das Urteil des Bezirksgerichts New York hat weitreichende Auswirkungen. Zunächst einmal war der Kurs des Ripple-Coins unmittelbar betroffen. Bereits wenige Minuten nach Bekanntwerden des Urteils schoss der Kurs von 0,45 US-Dollar auf 0,61 US-Dollar. Inzwischen hat er sich allerdings wieder auf seinem vorherigen Niveau eingepegelt.

Insbesondere, nachdem das Urteil nun zugunsten von Ripple ausging, wird die SEC scharf kritisiert. Sie hatte den Gerichtsprozess ja angeregt, da sie der Auffassung war, Ripple hätte eine ordnungsgemäße Zulassung. Damit lag sie falsch. Trotz dieses „Sieges“ erlitt Ripple jedoch starke Schäden durch den Gerichtsprozess, was der SEC vorgeworfen wird.

Auf höherer Ebene hat das Urteil auch eine große Bedeutung für die amerikanische Krypto-Branche. Dort herrscht einiges an Unklarheit hinsichtlich der Regulierung von Kryptowährungen. Der Fall SEC – Ripple könnte nun zu einem Präzedenzfall werden, auf den sich auch andere Kryptowährungen stützen könnten.

SEC unter Beschluss

Der Krypto-Anwalt John Deaton postete, dass XRP durch den Prozess fast 3 Jahre an Akzeptanz in den USA verloren hätte. Und das sei in der Krypto-Welt eine extrem lange Zeit. Auch erinnerte er daran, dass Coinbase ein sehr wichtiger Unterstützer von XRP war. Aufgrund des Prozesses hatte die Kryptobörse den Token allerdings denotiert, was im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten auch nötig war. Allen Beteiligten sei bewusst gewesen, dass Ripple keine Zulassung benötigte. Die Klage sei somit lediglich als Waffe benutzt worden.

Abschließend sollten zwei Dinge nicht vergessen werden. Zum einen ist ein Urteil des Bezirks New York nicht automatisch in den gesamten USA bindend. Andere Bundesstaaten könnten die Lage anders beurteilen. Zum anderen kann die SEC gegen das Urteil noch immer Berufung einlegen. Es ist also nicht endgültig klar, wann Kryptowährungen in den USA als Wertpapiere gelten.


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