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Die Verarbeitung sensibler bzw. personenbezogener Daten zählt beim Einsatz Künstlicher Intelligenz zu den Kernrisiken. Sobald KI-Anwendungen entweder mit personenbezogenen Daten trainiert werden (KI-Training) oder solche Daten im laufenden Betrieb auswerten, greifen unmittelbar die Vorgaben des Datenschutzrechts. Bereits geringe Abweichungen von gesetzlichen Standards können gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was bedeutet das genau?
Künstliche Intelligenz basiert auf der Analyse und Verarbeitung großer Datenmengen. Daten dienen als Rohstoff, um Algorithmen zu trainieren, Muster zu erkennen und Entscheidungen automatisiert vorzubereiten. Insbesondere bei lernenden Systemen wie maschinellem Lernen oder Deep Learning entsteht aus umfangreichen Datensätzen die Fähigkeit, präzise Vorhersagen zu treffen oder komplexe Aufgaben eigenständig zu lösen.
Häufig handelt es sich dabei um personenbezogene oder sensible Informationen, wenn KI-Anwendungen in Bereichen wie Gesundheitswesen, Personalmanagement oder Finanzdienstleistungen eingesetzt werden. Ohne qualitativ hochwertige und vielfältige Daten können KI-Modelle keine verlässlichen Ergebnisse liefern und erfüllen ihren Zweck nicht. Die Bedeutung einer verantwortungsvollen und rechtssicheren Datennutzung steht deshalb im Zentrum jeder erfolgreichen KI-Strategie.
Für eine rechtlich zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine klare Rechtsgrundlage. Nach Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) stehen dafür sechs mögliche Bedingungen zur Verfügung:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
Aufsichtsbehörden in Deutschland und der EU empfehlen regelmäßig, sich auf das „berechtigte Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO zu stützen. Insbesondere wenn andere Rechtsgrundlagen wie Einwilligung oder Vertragserfüllung nicht greifen.
Bestimmte Arten personenbezogener Informationen stuft die DSGVO als besonders schützenswert ein. Liegen sogenannte „sensible Daten“ vor, gelten für ihre Verarbeitung deutlich strengere Voraussetzungen und spezielle Schutzmaßnahmen. Als sensibel gelten:
Das Verarbeiten dieser Daten ist nur ausnahmsweise und unter engen gesetzlichen Vorgaben zulässig, etwa bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen oder zur Erfüllung besonderer rechtlicher Verpflichtungen.
KI-Anwendungen agieren im Spannungsfeld zwischen dem europäischen AI Act und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Während der AI Act auf die technische und ethische Regulierung von KI-Systemen zielt, bleibt der umfassende Datenschutzauftrag weiterhin Sache der DSGVO. In der Praxis führt diese Parallelität häufig zu Überschneidungen und doppelten Verpflichtungen.
Die Berührungspunkte beider Regelwerke zeigen sich besonders deutlich bei risikobehafteten KI-Projekten:
Ein Trugschluss entsteht häufig aus dem Wortlaut des AI Act: Die Verordnung schafft keinerlei neue Grundlage für die Erhebung oder Nutzung personenbezogener Daten. Für jede KI-Anwendung bleibt eine gesonderte Rechtsgrundlage nach der DSGVO unabdingbar.
Klar ist: Ein konsistentes und rechtskonformes Governance-System muss beide Regelwerke in der betrieblichen Praxis abbilden, sowohl die regulatorischen Anforderungen des AI Act als auch die strengen Vorgaben der DSGVO.
Beim Einsatz von KI-Systemen in der EU richten sich die gesetzlichen Vorgaben nach dem Risiko, das die jeweilige Anwendung für Menschenrechte, Sicherheit oder gesellschaftlich relevante Werte mit sich bringt. Die KI-Verordnung sieht ein abgestuftes System aus vier Risikoklassen vor, das präzise bestimmt, welche Pflichten für Unternehmen und Entwickler gelten.
Alle Unternehmen, die mit KI arbeiten, müssen interne Prozesse und Nachweise so dokumentieren, dass sowohl die technische als auch die rechtliche Absicherung jederzeit gewährleistet bleibt.
Unternehmen, die KI entwickeln, betreiben oder implementieren, müssen zunächst die spezifischen Pflichten des europäischen AI Act kennen und umsetzen. Die Verordnung definiert klare Voraussetzungen:
Das Oberlandesgericht Köln hat mit seiner aktuellen Entscheidung die Grenzen des Verarbeitungsverbots sensibler Daten im Kontext von KI-Anwendungen neu justiert.
Mischdatensätze, die sowohl besonders geschützte Informationen als auch allgemeine personenbezogene Daten enthalten, fallen demnach unter das strenge Verarbeitungsverbot gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Eine Ausnahme besteht ausschließlich für Daten, die Betroffene eindeutig selbst öffentlich gemacht haben. Und auch dies beschränkt sich nach Auffassung des Gerichts auf vom Nutzer aktiv preisgegebene Eigeninformationen, nicht jedoch auf Angaben über Dritte.
Zudem hebt das OLG Köln hervor, dass das Verbot in Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich erst greift, wenn die betroffene Person selbst aktiv wird, insbesondere bei unbeabsichtigter oder nicht zielgerichteter Verarbeitung, etwa beim KI-Training. Diese praxisorientierte Sichtweise eröffnet einen pragmatischen Spielraum für Unternehmen, die KI-Modelle auch mit sensiblen Daten, beispielsweise im Gesundheitswesen, weiterentwickeln wollen.
Die Kölner Rechtsprechung steht damit für einen möglichen Paradigmenwechsel: Das bisherige absolute Verarbeitungsverbot wird durch eine fallbasierte und stärker anwendungsorientierte Auslegung ergänzt. Gerade in Anwendungsfeldern, in denen technischer Fortschritt und Datenschutz kollidieren, ergeben sich auf dieser Grundlage neue Argumentationsmöglichkeiten für einen rechtssicheren und zugleich innovationsfreundlichen Umgang mit sensiblen Trainingsdaten.
Eine strukturierte Herangehensweise ist für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, unerlässlich. Vor allem beim Umgang mit sensiblen Daten und der Einhaltung regulatorischer Vorgaben aus DSGVO und AI Act. Ein methodisches Vorgehen fördert Compliance, minimiert Haftungsrisiken und schafft die Basis für effiziente interne Abläufe.
Empfohlene Schritte für ein rechtssicheres KI-Management:
Die AI Usage Policy sollte als fester Bestandteil der internen Unternehmensrichtlinien etabliert und durch regelmäßige Checklisten, Prozessbeschreibungen und interdisziplinäre Zusammenarbeit von Recht, IT, HR und Compliance gepflegt werden. So lassen sich regulatorische Vorgaben aus AI Act und DSGVO alltagstauglich und kontrollierbar umsetzen. Sorgfältige Dokumentation und regelmäßige interne Audits schaffen darüber hinaus Rechtssicherheit und Transparenz. Gerne unterstützen wir als Anwaltskanzlei für KI-Recht Sie dabei.
Sie fragen sich, wie Ihre Daten für KI-Anwendungen rechtssicher verarbeitet werden können? Möchten Sie wissen, wann das Verbot sensibler Datennutzung greift oder welche Anforderungen die neue KI-Verordnung an Sie stellt? Suchen Sie nach Orientierung, wie Sie eine KI-Nutzungsrichtlinie wirksam im Unternehmen verankern?
Wir von SBS LEGAL beraten Sie praxisnah und rechtssicher rund um alle Aspekte des KI-Rechts: von der Prüfung Ihrer Trainingsdatensätze und der Gestaltung sowie Einführung einer AI Usage Policy bis zur Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Unsere Fachanwälte unterstützen Sie gezielt bei Compliance-Fragen, der Risikobewertung und der Dokumentationspflicht – für geprüfte Rechtssicherheit beim Einsatz moderner KI-Technologien.
Sichern Sie Ihr Unternehmen mit unserer Expertise im KI-Recht ab.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?