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| Lebensmittelrecht

Verbot der Werbung mit ungesunden Lebensmitteln für Kinder


Kinder sind besonders für Werbung anfällig und ebenfalls besonders schützenswert. Daher gibt es Regelungen, um Kinder vor Werbung für ungesunde Lebensmittel zu schützen, welche ihnen schadet. Insbesondere schadet eine ungesunde Ernährung und hat einen nachhaltigen Einfluss auf das spätere Ernährungsverhalten von Kindern und somit das weitere Leben. Um Kinder daher davor zu schützen und zu einer besseren, gesünderen Ernährung beizutragen, gibt es einen Gesetzesentwurf, welcher das Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung vorsieht. Diese verbietet das Werben für Lebensmittel mit einem hohem Zucker-. Fett- oder Salzgehalt in allen relevanten Medien. 

Zu viele kranke Kinder 

Wie bereits aufgeführt soll der Gesetzesentwurf das Verbot mitbringen, Lebensmittelwerbung an Kinder zu richten. Nach dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbungen, die Kinder in Medien, wie etwa dem Internet oder im Fernsehen wahrnehmen, für ungesunde Produkte wie Süßigkeiten oder Fast Food. Nach einer Studie der Medizinischen Universität Wien sind 77 Prozent der beworbenen Lebensmittel laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgrund ihres hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes Lebensmittel, für welche nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen geworben werden sollte. Der Konsum von Lebensmitteln dieser Art kann nicht nur zu einem ungesunden Ernährungsverhalten führen, sondern auch zu schweren gesundheitlichen Folgen, insbesondere Diabetes und Adipositas. Fast zwei Millionen Minderjährige sind in Deutschland übergewichtig, das sind rund 15 Prozent der drei bis Siebzehnjährigen, 6 Prozent davon gelten sogar als adipös. 

Pläne gegen die Werbung für Lebensmittel

Bereits ende Februar 2023 hat der Bundesminister Cem Özdemir seine Pläne für an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung vorgestellt. Özdemir formuliert es so „Kinder sind das Wertvollste, was wir haben – sie zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch die Verantwortung des Staates. Neben ausreichend Bewegung und entsprechenden Angeboten braucht es eine möglichst gesunde Ernährungsumgebung, dafür sind klare Regeln unumgänglich.“ Sein Plan umfasst dabei Werbung, welche nach Art, Inhalt oder Gestaltung an Kinder adressiert ist, wie etwa durch Kinder als Darsteller, kindlicher Aufmachung oder speziell auf Kinder abzielender Sprache. Zudem soll Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr erlaubt sein, wenn sie Kinder zwar nicht nach Art, Inhalt oder Gestaltung, jedoch aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes adressiert, wie bei Kinder- und Familiensendungen oder im Umkreis von Schulen, oder anderen Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden. Das Argument ist simpel. Es werden wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und der Gesundheits-, Kinder- und Verbraucherschutzes als Aspekt vor wirtschaftlichen Interessen gestellt.

Kritik am Verbot

Genau dies wird allerdings durch andere Stimmen kritisiert. Das Werbeverbot ist ein großer Einschnitt in die Freiheit der Werbetreibenden, der Markt und die Wirtschaft sollen nicht zu stark eingeschränkt werden. Diesen starken Einschnitt nur damit zu rechtfertigen, dass die Essgewohnheiten von Kindern dadurch verändert werden könnten, sei zu fernliegend. Zwar sagen die Zahlen, dass Zucker schädlich ist, aber ob die Werbung im direkten Zusammenhang zum Konsum steht, ist nicht hinreichend genug bewiesen, denn vielleicht ist es gar nicht die Werbung, welche Kinder von ungesunden Lebensmitteln überzeugt, sondern der Geschmack selbst. Die wenigsten Kinder gelangen selbstständig an Zucker oder dürfen über den Einkauf bestimmen, die Verantwortung liegt bei den Eltern. Viel eher prägen genau diese auch das Essverhalten von ihren Kindern, sei es durch die Ernährung, die sie vorleben oder durch die Ernährung, die sie erlauben. Vielmehr sollte der Schwerpunkt auf die Aufklärung und einen gesunden Umgang gelegt werden, denn ein Werbeverbot sorgt vielleicht für „aus den Augen“, aber nicht für „aus dem Sinn“. Der Reiz und das Verlangen nach Ungesundem wird nicht mit der Werbung verschwinden, es muss also anders an die Sache rangegangen werden und vielmehr ein gesunder Umgang geschult werden, denn die Menge macht das Gift.

Bereits Änderungen im geplanten Verbot

Durch die Abstimmung mit anderen Ministerien wurde der Gesetzesentwurf, wie er eigentlich geplant war, mit einem Werbeverbot vor 23 Uhr, bereits entschärft. Ein Vorschlag ist daher, dass Verbot auf gewisse Uhrzeiten zu beschränken. Diese Uhrzeiten währen werktags von 17 bis 22 Uhr, Samstag 8 bis 11 Uhr und Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Zudem sieht der Entwurf auch gewisse Ausnahmen vor, so soll das Verbot nicht für Milch und Fruchtsäfte gelten, obwohl diese auch hinsichtlich Fett- und Zuckergehaltes die geplanten Schwellenwerte überschreiten können. Ob am Ende das Gesetz zustande kommt und in welcher Form, bleibt abzuwarten und wird sich mit der Zeit zeigen.


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