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| Compliance, Lebensmittelrecht
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Tagtäglich werden wir mit Verbraucherprodukten konfrontiert: Wir konsumieren, kaufen oder verkaufen. Doch welchen Regelungen unterliegen diese Produkte?
Verbraucherprodukte sind alle Non-Food Produkte, die Verbraucher verwenden. Von Allzweckreiniger bis Zahnseide. Das Angebot ist vielfältig. Ebenso vielfältig müssen daher die rechtlichen Anforderungen sein.
Und wieso gibt es eigentlich nicht „DAS EINE" Non-Food-Recht?! Es handelt sich schließlich in jedem Fall um Verbraucherprodukte. Die Vielfältigkeit der Bereiche von Non-Food Artikeln macht es schwer „das eine“ Recht hierfür zu entwickeln. Das Recht besteht aus einer großen Zahl europäischer und nationaler Rechtsvorschriften. Diese gilt es im Rahmen der produktrechtlichen Compliance zu beachten.
Durch eben diese Vielfalt der Rechtsvorschriften wird als Oberbegriff von „regulierten Industrien“ gesprochen.
Um ein effizientes Compliance Management zu betreiben, muss man aber natürlich wissen was genau reguliert wird und wie Verstöße gegen Rechtsvorschriften vermieden werden können. Insbesondere werden die Anforderungen and die Zusammensetzung der Produkte, die Kennzeichnung der Produkte und natürlich die Sicherheit reguliert. Diese Regelungen finden sich in den allgemeinen Gesetzen (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch), dem Produktsicherheitsgesetz und produktspezifischen Regelungen. Ergänzend dazu finden Vorschriften aus anderen Regelungsbereichen und Verordnungen Anwendung.
► Wissenwertes zum Compliance-Recht
Zum 16.07.2021 trat die Marktüberwachungsverordnung in Kraft. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 galt diese Verordnung „nur“ für Produkte, die den Harmonisierungsvorschriften der Union unterliegen und in Anhang I aufgeführt sind.
Die Bundesregierung hat durch das Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung (MüG) die Marktüberwachung auch auf Verbraucherprodukte nach Produktsicherheitsgesetz erstreckt.
Dadurch sollte es keinen Unterschied zwischen den europäisch-harmonisierten Produkten nach Marktüberwachungsverordnung und nicht harmonisierten Non-Food-Produkten geben.
Nach dem Gesetz erstreckt sich die Marktüberwachung auch auf Verbraucherprodukte gemäß Produktionssicherheitsgesetz. Damit sind nach der Definition aus § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz fast alle Non-Food-Produkte erfasst:
„Verbraucherprodukte sind neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.“
Es wurde die Anwendung von Produkten, die im Wege des Fernabsatzes vertrieben werden, geregelt. Somit also alle Produkte, die über das Internet vertrieben werden.
Onlineplattformen wie Amazon oder Ebay müssen nun verstärkt darauf achten, dass nur rechtskonforme Produkte verkauft werden, da sie in der Mithaftung stehen. Die Verantwortung wurde somit auch auf sie übertragen.
Grundsätzlich ist die Marktüberwachungsbehörde bei Problemen mit Produkten im Rahmen des Fernabsatzes zuständig, in deren Bezirk das Produkt geliefert wird. Bei mehreren Beschwerden ist die Behörde zuständig, die sich zuerst mit der Sache befasst hat. Die Behörde hat weiter die Befugnis Produktentnahmen vorzunehmen und Unterlagen und Informationen anzufordern.
Mit der Marktüberwachungsverordnung und dem Marktüberwachungsgesetz wurde der Druck auf Internethändler erheblich gesteigert. Nicht nur die Vertreiber Plattformen haben eine erhöhte Verantwortung. Internethändler, die ihre Ware selbst importieren sind im Rechtssinne Hersteller. Diese müssen nun noch sorgfältiger auf Produktkonformität achten.
Die Rechtskonformität und ordnungsgemäße Kennzeichnung von Produkten muss überprüft werden, um somit zu gewährleisten, dass sie Produkte den Anforderungen entsprechen.
Sie haben Fragen zu den Gesetzen von Verbraucherprodukten oder brauchen Unterstützung einen rechtlichen Überblick über die Vielzahl rechtlicher Vorschriften zu schaffen? Unsere spezialisierten Rechtsanwälte helfen gerne ein Compliance-Management für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung aufzubauen.
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