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Die Motivation des Kündigungsbuttons entstand aus dem Gedanken, dass heutzutage diverse entgeltliche Dauerschuldverhältnisse, wie beispielsweise Abos von Online-Diensten oder Handyverträgen, unkompliziert und innerhalb weniger Minuten online abgeschlossen werden können. So leicht und schnell, wie man Verträge also online abschließen kann, sollte man sie auch wieder loswerden können – das klingt nur fair. Der Kündigungsbutton muss daher gut sichtbar, dauerhaft zugänglich platziert sein und mit einer eindeutigen Formulierung, wie beispielsweise „jetzt kündigen“, versehen sein. Zudem muss der Kündigende – wie bei einem Vertragsabschluss – anschließend eine elektronische Bestätigung seiner Kündigung in Textform erhalten.
Lang wurde es diskutiert, doch nun ist es beschlossen: das am 24.06.2021 verabschiedete Gesetz über die Einführung eines Kündigungsbuttons tritt am 01.07.2022 in Kraft. Der ursprünglich von den Grünen eingebrachte Antrag wurde erstmals im Dezember 2019 diskutiert. Verschwand dann jedoch wieder von der politischen Bildschirmfläche, bis im Dezember 2020 wieder etwas Bewegung in die Sache kam. Im April 2021 einigten sich schließlich die Koalitionsfraktionen auf den Kündigungsbutton. Auf der offiziellen Website der Bundesregierung wird das Gesetz für faire Verbraucherverträge und der Kündigungsbutton noch einmal erklärt. Ziel des Ganzen sei die Stärkung der Position der Verbraucher bei Kündigung der online abgeschlossenen Verträge.
Die Möglichkeit über einen Kündigungsbutton den Vertrag zu kündigen, besteht dann nicht, wenn das Gesetz eine strengere Form vorschreibt als die reine Textform. Für die reine Textform reicht zum Beispiel eine E-Mail. Schreibt das Gesetz allerdings für eine Kündigung Schriftform vor, also ein schriftlich abgefasstes Schriftstück, das eigenhändig unterzeichnet wurde, ist ein Kündigungsbutton nicht möglich. Dies betrifft zum Beispiel Mietverträge.
Der Unternehmer muss es dem Verbraucher ermöglichen, einige Angaben zu machen. Darunter zählen etwa:
Außerdem muss der Inhalt, das Datum und die Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie der Beendigungszeitpunkt sofort bestätigt werden. Die abgegebene Kündigungserklärung muss der Verbraucher ebenso mit Datum und Uhrzeit auf seinem Rechner abspeichern können. Unternehmer, die den Kündigungsbutton nicht bis zum 01.07.2022 trotz Pflicht einführen müssen mit Konsequenzen rechnen: Verbraucher können jederzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich kündigen!
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