SBS Firmengruppe Logos

| Lebensmittelrecht

Händler aufgepasst: Bußgeld durch Lebensmittelbehörde! Was tun?


Was tun, wenn die Lebensmittelbehörde ein Ordnungsmittelverfahren gegen einen einleitet?

Bei der Herstellung, dem Inverkehrbringen und Verbrauch von Lebensmitteln stehen Gesundheitsschutz und Schutz vor Irreführung an oberster Stelle. Als verantwortungsbewusster Unternehmer ist man also selbstverständlich darauf bedacht, all das penibel einzuhalten – natürlich wegen der Sache an sich; dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Irreführung. Aber auch wegen der Strafen, die bei Verstößen gegen die entsprechenden Gesetze nämlich drohen.

Doch was tun, wenn man sich immer an alle Vorschriften gehalten hat – und dann auf einmal eine Strafe zahlen soll? Wenn die Lebensmittelbehörde ein Ordnungsmittelverfahren gegen einen einleitet? Man sich doch immer an alle gesetzlichen Regularien gehalten! „Irreführung“, „Hygieneverstoß“, „Gesundheitsgefährdung“?! Wie kann das sein?


Die behördliche Lebensmittelüberwachung

Die behördliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung aller Regularien bei der Herstellung, dem Inverkehrbringen und dem Verbrauch von bestimmten Produkten. Dabei geht es nicht nur um Lebensmittel an sich, sondern auch um Lebensmittelzusatzstoffe, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel sowie Wein- und Tabakerzeugnisse (im Sinne des §2, Absatz 1 (LFGB)). Konkret geht es also um Hersteller und Vertreiber der genannten Produkte sowie auch bspw. Restaurants – und ob sie die Gesetze zum Schutz der menschlichen Gesundheit und dem Schutz der Verbraucher vor Irreführung einhalten.

Die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder besichtigen Betriebe, kontrollieren Waren und untersuchen die entnommenen Proben dann. Stellen sie dabei Verstöße fest, gilt das oft als Ordnungswidrigkeit. Darauf folgt meist eine Verwarnung oder gar ein Bußgeldbescheid. Laut Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sind Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich. Immerhin: Eine strafrechtliche Ahndung ist eher selten. Dafür muss man schon fahrlässig, also quasi absichtlich jemanden durch sein Handeln gefährden.


Die häufigsten Verstöße: Irreführung, Kennzeichnungsmängel, Gesundheitsgefährdung

Das Lebensmittelrecht umfasst viele Regelungen, die es zu beachten gilt. Entsprechend umfangreich ist auch die Zahl der Dinge, die man falsch machen kann. Ein häufiger Verstoß ist die Täuschung, d.h. irreführende Werbung. Denn die Täuschung mit Lebensmitteln ist laut §11 (LFGB) verboten – ein wichtiger Teil des Lebensmittelrechts.

Auch Kennzeichnungsmängel sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, dass auf der Verpackung eines Joghurts ein falscher Kaloriengehalt angegeben ist.

Ein großer Punkt sind natürlich auch Verstöße gegen Hygienevorschriften bzw. Sorgfaltspflichten. Lebensmittel und ähnliche Produkte müssen bei ihrer Erzeugung, ihrer Verarbeitung und ihrem Vertrieb stets vor Kontaminationen geschützt werden. Die Hygiene darf niemals beeinträchtigt werden – weder bei der Herstellung noch bei der Behandlung oder beim Inverkehrbringen (§3, Absatz 1 Satz (LMHV); §2 Absatz 1 Nr. 1 (LMHV)). Ansonsten droht auch hier ein Bußgeld – gemäß §10 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).


Zudem müssen Lebensmittel, die in Verkehr gebracht werden, auch sicher sein. Sie dürfen also selbstverständlich nicht gesundheitsschädlich oder ungeeignet für den menschlichen Verzehr sein – bspw. kontaminiert, faul oder verdorben (Artikel 14, Absatz 1 und Absatz 5 (EG-Verordnung Nr. 178/2002). Beides erfüllt Straftatbestände (§58, Absatz 2 Nr.1 (LFGB) und §59, Absatz 2 Nr.1a (LFGB)). Hier geht es nämlich in den Bereich der Gesundheitsgefährdung – z.B. wenn in einer Limo noch Reste eines ätzenden Reinigungsmittels vorhanden sind. Besteht der Verdacht darauf, nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf und eröffnet dann evtl. ein Strafverfahren. Das kann zu Geldstrafen oder auch Gefängnisstrafen von drei oder sogar fünf Jahren führen.


Hilfe holen: Juristische Expertise ist gefragt!

Täuschung? Hygieneverstoß? Gesundheitsgefährdung?! Solche Anschuldigungen sind natürlich erstmal ein großer Schock! Wie kann es sein, dass man auf einmal ein Bußgeld zahlen soll?

Wichtig ist: Ruhig bleiben und einen kühlen Kopf bewahren! Wenn die Lebensmittelbehörde ein Ordnungsmittelverfahren gegen Sie einleitet, sollten Sie genau schauen, worum es dabei geht. In jedem Fall lohnt es sich, dafür professionelle Hilfe hinzuziehen: Juristische Experten können einen geschulten Blick über die Ordnungswidrigkeit werfen, die Ihnen vorgeworfen wird. Sie kennen sich bestens damit aus – denn solche Verfahren gegen Lebensmittel-Händler sind keine Seltenheit. Und es ist möglich, Beschwerde bzw. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen! Mit der richtigen Fachkenntnis kann das Ganze auf außergerichtlichem und wenn nötig auch auf gerichtlichem Wege geklärt werden.
Denken Sie daran: Wenn Sie immer im Rahmen des Gesetzes gehandelt haben, müssen Sie keine Strafe zahlen. Denn dann haben Sie das Recht auf Ihrer Seite.


SBS Legal – Kanzlei für Lebensmittelrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg

Die Rechtsanwälte von SBS Legal weisen mit unserer jahrelangen Erfahrung eine umfassende Expertise im Wettbewerbsrecht und Lebensmittelrecht auf. Wir beraten täglich Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, begleiten Sie anwaltlich bei der Verwirklichung ihrer Idee: Wie kann ich mein Produkt juristisch konform entwickeln, kennzeichnen und bewerben? Wie melde ich meine Marke an? Wie führe ich ein Produkt in Deutschland oder Europa ein? Diese und andere Anliegen betreut unser Team aus kompetenten Rechtsanwälten mit praxisorientiertem Fachwissen.

Gern stehen wir auch Ihnen als Partner zur Seite. Ist gegen Sie ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet worden oder haben Sie eine Frage zu anderen Belangen des Lebensmittelrechts? Dann freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme. Wir gestalten Ihren Erfolg.

Ihr SBS Legal Team

 

Ihre Ansprechpartner für Lebensmittelrecht und Wettbewerbsrecht in unserem Hause finden sie >>HIER<<:

 

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu den Anwälten der SBS LEGAL ist immer kostenlos.


SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht