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Vergleich: Elektronische Wertpapiere vs. Security Token


Es gibt zahlreiche digitale Investitionsmöglichkeiten am Finanzmarkt, nicht zuletzt über die Blockchain. Sie ist bekannt für Kryptowährungen wie Bitcoin, hat jedoch inzwischen einen weiten Anwendungsbereich. Wir werfen heute einen Blick auf elektronische Wertpapiere (eWP) und Security Token. Beides sind digitale Formen von Wertpapieren, es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede.

Elektronische Wertpapiere

Elektronische Wertpapiere sind traditionelle Wertpapiere, welche aber in digitaler Form ausgegeben werden. Sie sind also nicht völlig neuartig, sodass der rechtliche Rahmen des traditionellen Kapitalmarktes beibehalten wird. Seit dem 10. Juni 2021 gibt es in Deutschland das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Dieses Gesetz ermöglicht es zahlreichen Unternehmen, Schuldverschreibungen als elektronische Wertpapiere auszugeben.

Hiervon sind aktuell Inhaberschuldverschreibungen (§ 1 eWpG) und Anteilscheine an Investmentvermögen (§ 95 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs - KAGB) erfasst. In diesen Fällen wird also die Verkörperung in einer Urkunde durch eine elektronische Eintragung ersetzt. Seit dem 01. Januar 2024 können auch Aktien als eWP ausgegeben werden.

Ein Spezialfall der elektronischen Wertpapiere sind Kryptowertpapiere und Kryptofondsanteile, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen werden müssen. Diese Register müssen auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem basieren, das Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung geschützt ist.

Security Token

Security Token sind tokenisierte Wertpapiere, die stets auf der Blockchain-Technologie basieren. Erfasst sind bspw. Gewinnbeteiligungen, Stimmrechte und Rückzahlungsansprüche. Sie repräsentieren die Rechte und Pflichten des Emittenten und des Anlegers, die über die zugrundeliegenden Anleihebedingungen mit den Token verknüpft sind.

Als zusätzliche Möglichkeit lassen sich aufgrund der Flexibilität von Security Token auch Rechte an solchen Vermögenswerten abbilden, für die bisher noch kein liquider Sekundärmarkt existiert. Dies betrifft bspw. Kunstwerke, alternative Investmentfonds (z. B. Private-Equity-Fonds), Infrastrukturprojekte und Immobilien. Bei der Übertragung der Security Token erfolgt gleichzeitig eine Abtretung der mit ihnen verknüpften Rechte an den neuen Tokeninhaber. Sie müssen auch nicht in ein spezielles Register eingetragen werden, was sie von Kryptowertpapieren unterscheidet.

Rechtliche Einordnung

Wie schon beschrieben, sind elektronische Wertpapiere im eWpG geregelt.  Somit sind sie rechtlich gesehen vollwertige Wertpapiere und unterliegen vergleichbaren rechtlichen Anforderungen wie herkömmliche Wertpapiere. Durch das eWpG wird bspw. fingiert, dass elektronische Wertpapiere als Sachen im Sinne des § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten. Somit richtet sich ihre Übertragung weiterhin grundsätzlich nach den sachenrechtlichen Vorschriften des BGB.

Security Token wiederum stellen Wertpapiere i. S. d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) dar und unterliegen damit der europäischen Regulierung für Wertpapiere. Die genaue rechtliche Einordnung kann somit je nach Land unterschiedlich sein. Innerhalb der EU werden sie auch  vom DLT-Pilotregime als sogenannte DLT-Finanzinstrumente (Token für Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente und Fondsanteile unter bestimmten Voraussetzungen) erfasst.

Zusammengefasst: Die Unterschiede

Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Registerpflicht. Elektronische Wertpapiere, insbesondere Kryptowertpapiere, müssen in ein Kryptowertpapierregister eingetragen werden. Security Token hingegen benötigen keine solche Eintragung.

Auch die zugrundeliegende Technologie kann sich unterscheiden: Security Token basieren stets auf Blockchain-Technologie, während elektronische Wertpapiere technikneutral reguliert sind. Diese können also auch auf anderer Technologie basieren.

Die Flexibilität von Security Token unterscheidet sich auch von den klassischen Anwendungsbereichen der eWP. Erstere können eine Vielfalt von zugrundeliegenden Vermögenswerten repräsentieren, was von Unternehmensanteilen über Immobilien bis hin zu Kunstwerken reicht. Letztere haben einen abschließenden Anwendungskatalog.

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Je nach konkretem Anlageziel können so unterschiedliche Vor- und Nachteile entstehen. Durch ihre Digitalisierung schon bestehender Wertpapierarten können eWP sich nahtlos in bestehende Finanzsysteme einbinden lassen. Dies macht den Zugang für traditionelle Investoren leichter. Auf der anderen Seite bestehen Registerpflichten und eine geringere Flexibilität für neuartige Projekte.

Genau hierin kann der Vorteil von Security Token liegen. Für innovative Bereiche wie Smart Contracts bieten sie flexiblere Möglichkeiten. Dabei sind auch weniger regulatorische Stellen dazwischengeschaltet, sodass weniger Kosten anfallen. Insbesondere außerhalb der EU kann der rechtliche Rahmen jedoch stark abweichen.

Ob man sich bei der Investition für elektronische Wertpapiere oder Security Token entscheidet, hängt somit primär von den individuellen Zielen und Anforderungen eines Finanzprojekts ab. Die eWP eignen sich dabei eher für klassische Anlageprojekte, welche zum einen digitalisiert arbeiten möchten aber den vertrauten Rechtsrahmen nicht verlassen wollen. Security Token hingegen eignen sich ideal für innovative und kreative Projekte, die neue Märkte erschließen und die Blockchain-Technologie nutzen möchten.


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