Rechtsanwalt & Spezialist für Kryptorecht & KI-Recht, Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwältin & Expertin für Kryptorecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
| KI-Recht
Blog News
Digitale Fahrerassistenzsysteme reagieren sensibel auf Verkehrszeichen. Umso problematischer wird es, wenn solche Schilder nicht von Behörden stammen. In einem aktuellen Fall beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der Frage, ob ein von Anwohnern aufgestelltes „Tempo 30“-Schild entfernt werden muss, weil es bei flüchtigem Blick wie ein offizielles Verkehrszeichen wirkt und maßgeblich die Einschätzung von digitalen Fahrerassistenzsystemen beeinflusst.
Der aktuelle Streitfall drehte sich um ein von Anwohnern selbst gefertigtes Schild mit der Aufschrift „Freiwillig Tempo 30“, das auf einem Privatgrundstück platziert war. Es sollte Autofahrer im Wohngebiet zu einer langsameren Fahrweise bewegen und so die Sicherheit von Kindern und Anwohnern erhöhen.
Gestaltet war es jedoch in einer Form, die stark an amtliche Verkehrszeichen erinnerte: eine auffällige „30“ in der Mitte, eingefasst von einer kreisförmigen Umrandung, ergänzt durch Symbole und Farbgebung, wie sie auch bei offiziellen Schildern genutzt werden.
Die Behörde befürchtete, dass dieses Schild bei flüchtigem Hinsehen mit einem verbindlichen Verkehrszeichen verwechselt werden könnte. Ein Risiko, das nicht nur für menschliche Fahrer, sondern auch für digitale Fahrerassistenzsysteme relevant ist, da diese Verkehrszeichen automatisiert erkennen und in die Fahrweise einbeziehen.
Fahrerassistenzsysteme sind elektronische Helfer, die im Pkw gezielt Sicherheits- und Komfortfunktionen übernehmen und den Fahrer beim Fahren unterstützen. Sie arbeiten meist mit Sensoren, Kameras und Software, um das Fahrzeug und seine Umgebung kontinuierlich zu überwachen und in kritischen Situationen einzugreifen oder zu warnen. Die Systeme sind in den vergangenen Jahren immer fortschrittlicher geworden und gehören heute bei vielen Neufahrzeugen zur Serienausstattung. Ziel ist es, den Fahrer zu entlasten, den Straßenverkehr sicherer zu machen und Unfälle zu vermeiden.
Zu den typischen Fahrassistenzsystemen gehören:
Der große Vorteil moderner Assistenzsysteme liegt darin, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen, in Sekundenbruchteilen zu reagieren und somit aktiv dazu beizutragen, Unfälle und Verletzungen zu verhindern. Sie reduzieren das Risiko menschlicher Fehler und sorgen zugleich für mehr Komfort im Alltag, zum Beispiel im Stau oder bei langen Autobahnfahrten.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies den Antrag der Anwohner zurück und bestätigte die behördliche Anordnung, das privat angebrachte „Freiwillig Tempo 30“-Schild zu entfernen. Maßgeblich war nicht die Absicht der Aufsteller, sondern der optische Gesamteindruck: Wenn ein Schild bei flüchtigem Hinsehen nicht klar als privat erkennbar ist, sondern den Eindruck eines amtlichen Verkehrszeichens erweckt, besteht eine rechtlich relevante Verwechslungsgefahr.
Das beanstandete Schild übernahm wesentliche Gestaltungsmerkmale offizieller Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nach Auffassung des Gerichts beseitigten auch Unterschiede wie eine grüne statt einer roten Umrandung, zusätzliche Piktogramme oder der Zusatz „Freiwillig“ diese Gefahr nicht. Im fließenden Verkehr könnten Fahrer solche Details leicht übersehen. Zudem könnten ausländische Verkehrsteilnehmer den Hinweis nicht richtig einordnen.
Auch digitale Fahrerassistenzsysteme, die Verkehrszeichen automatisiert erfassen und interpretieren, könnten durch zu ähnliche Schilder fehlerhafte Signale verarbeiten. Dies wirkt sich in der Regel unmittelbar auf das Fahrverhalten aus und gefährdet somit die Verkehrssicherheit. Aus diesem Grund müsse das Interesse der Anwohner am Aufstellen des Schilds hinter dem Schutz klar erkennbarer amtlicher Beschilderung zurücktreten.
Das Urteil zeigt, dass nicht nur menschliche Verkehrsteilnehmer, sondern auch moderne Fahrzeugtechnik eine klare und eindeutige Beschilderung benötigt. Private Initiativen zur Verkehrsberuhigung müssen deshalb auf eigenständige Designs setzen, die weder optisch noch technisch mit offiziellen Verkehrszeichen konkurrieren.
Wie wirken sich private Verkehrsschilder auf die Erkennungsleistung digitaler Fahrerassistenzsysteme aus? Welche rechtlichen Risiken entstehen, wenn Software im Straßenverkehr durch fehlerhafte visuelle Daten beeinflusst wird? Und welche Gestaltungsspielräume haben Unternehmen, die in der Fahrzeugtechnik oder Verkehrsinfrastruktur tätig sind? Sind Sie auf der Suche nach der Antwort auf eine dieser Fragen?
Ob private Verkehrsschilder, die digitale Fahrerassistenzsysteme irritieren könnten, oder komplexe Fragen zu Software, E-Commerce und Datenschutz – wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des IT-Rechts. Unsere Leistungen umfassen unter anderem Vertragsgestaltung, Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht, E-Commerce, Domain- und Kennzeichenrecht sowie die rechtliche Begleitung von Softwareprojekten, SaaS-Lösungen und Outsourcing-Vorhaben. Auch bei der Prüfung von Webseiten, der Erstellung rechtssicherer AGB, Social-Media-Nutzung und Fragen zu Smart Contracts oder Token stehen wir Ihnen zur Seite.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?