SBS Firmengruppe Logos

| Datenschutzrecht

VG Köln: Abberufung des Datenschutzbeauftragten unzulässig


Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat in seinem Beschluss vom 10. November 2021 - 13 L 1707/21 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass eine Datenschutzbehörde für ein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten berufen beziehungsweise abberufen kann. Die Abberufung ist u. U. unzulässig.

Eilverfahren nicht geboten

Bei Rechtsverletzungen im Datenschutzrecht ist manchmal schnelles aufsichtsbehördliches Handeln geboten, um irreversible Folgen zu vermeiden.

In Konfliktfällen kommt dann Art. 58 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Hier lag aber schon kein Konfliktfall vor, sodass ein eilbedürftiges aufsichtsbehördliches Handeln zur Vermeidung irreversibler Folgen nicht geboten ist.


Art. 58 Abs. 2 lit. d) DSGVO, Befugnisse

Jede Aufsichtsbehörde verfügt über sämtliche folgenden Abhilfebefugnisse, die es ihr gestatten, den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge gegebenenfalls auf bestimmte Weise und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Einklang mit dieser Verordnung zu bringen.

> Art. 58 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Tatbestand der Datenschutzverordnung nicht erfüllt

Das Gericht schreibt außerdem auch, dass nach einer summarischen Prüfung voraussichtlich die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage, also des § 58 Abs. 2 lit. d) DSGVO ohnehin nicht gegeben sind.

Nach der genannten Norm darf die Aufsichtsbehörde den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anweisen, Verarbeitungsvorgänge gegebenenfalls auf bestimmte Weise und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Einklang mit der DSGVO zu bringen.

Begriffsbestimmung von Verarbeitung -  Was ist gemeint?

„Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung, vgl. Art. 4 Abs. 2 DSGVO.

Man könnte allenfalls die „Organisation“ und das „Ordnen“ von Daten heranziehen. Diese stellen Vorgänge dar, durch die Möglichkeiten zur Auffindung und Auswertung dieser Daten vereinfacht oder verbessert werden, etwa indem sie in einer in bestimmter Weise aufgebauten Datei gespeichert werden. Das Ordnen stellt einen Unterfall des allgemeineren Begriffs der Organisation dar. Der Begriff des Ordnens stellt auf ein bestimmtes Kriterium ab, nach dem jeweils die Daten geordnet werden (z.B. nach alphabetischer oder numerischer Reihenfolge

Dass die (Ab-)Berufung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten hierunter fallen könnte, ist nicht ersichtlich."


SBS LEGAL - Anwalt für Datenschutzrecht

Die Europäische Union hat sich mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung zum Ziel gesetzt, in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzniveau zu schaffen. Aber auch der deutsche Gesetzgeber hat mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das nationale Datenschutzrecht neu gefasst, um den angemessenen Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Der Schutz personenbezogener Daten ist dabei Ausdruck des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Ihre Datenschutzbeauftragten in Hamburg

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit unserem Team von Anwälten und Datenschutzbeauftragten auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.


SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht