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Man ist angestellt und wird gekündigt. Einen neuen Job bekommt man so schnell nicht – und auf einmal ist man arbeitslos. So schnell kann´s gehen. Immerhin gibt es in so einer Situation in Deutschland die Möglichkeit, Arbeitslosengeld (ALG) zu beantragen.
Daneben gibt es noch ein weiteres staatliches Fördermittel, das einen in der Arbeitslosigkeit unterstützen kann: der Gründungszuschuss. Er richtet sich speziell an Personen, die ALG I erhalten und sich durch die Gründung eines eigenen Unternehmens selbstständig machen möchten, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Dieses ambitionierte Ziel wird finanziell vom Staat unterstützt, damit zumindest der eigene Lebensunterhalt in der unsicheren Phase des Unternehmensaufbaus gesichert ist.
Ist dem Antrag auf die Förderung von der Agentur für Arbeit stattgegeben worden, erhält man den Gründungszuschuss zunächst einmal für sechs Monate. Das Geld, das man dann überwiesen bekommt, beläuft sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, das man zuletzt erhalten hat, und zusätzlichen 300 Euro jeden Monat – zur „sozialen Absicherung“.
Nach den sechs Monaten wird geschaut: Hat der Geförderte eine geschäftliche, hauptberufliche Tätigkeit in seinem eigenen Unternehmen? Ist das nachweislich der Fall, erhält man für weitere neun Monate wieder 300 Euro jeden Monat – jetzt zur „versicherungsrechtlichen Absicherung“. Der Betrag in Höhe des Arbeitslosengeldes aus den ersten sechs Monaten fällt dann allerdings wieder weg – denn man ist dann ja nicht mehr arbeitslos, sondern steht mit seinem Startup auf eigenen Beinen.
Steuern muss man auf den Gründungszuschuss nicht zahlen – weder im ersten halben Jahr noch in den darauffolgenden neun Monaten.
So schön der Gründungszuschuss auch ist, wenn man ihn erhält: Anders als das Arbeitslosengeld ist er keine Pflichtleistung. Das heißt, dass nicht jeder Bürger theoretisch gesetzlichen Anspruch auf diese staatliche Förderung hat. Um den Antrag überhaupt stellen zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen:
Die Kernvoraussetzung ist, dass man arbeitslos ist und deswegen derzeit ALG I bezieht (ein Tag des Bezugs von ALG I reicht bereits). Man muss auch voraussichtlich noch mindestens weitere 150 Tage Anspruch auf ALG I haben.
Nur wenn es auf dem Arbeitsmarkt keine offenen Stellen gibt und wahrscheinlich auch nicht geben wird, auf die man passen könnte, hat man Aussicht auf den Gründungszuschuss. Ist man also „gut vermittelbar“ (in freie Jobs), wird man sich wohl darauf, anstatt auf den Gründungszuschuss bewerben müssen.
Wer allerdings tatsächlich keine neue Anstellung findet und sich deswegen mit dem eigenen Unternehmen selbstständig machen möchte – und zwar als seine Haupterwerbstätigkeit, das heißt mit mindestens 15 Stunden pro Woche – der kann weiter auf den Gründungszuschuss hoffen.
Auch wichtig für die „jung gebliebenen“, die noch vom eigenen Startup träumen: Man darf nicht älter als 65 Jahre alt sein, um den Gründungszuschuss beantragen zu können.
Und eine letzte weitere Anmerkung: Empfänger von ALG II können eine andere Förderung als den Gründungszuschuss, das sogenannte Einstiegsgeld, beantragen. Dafür gelten allerdings auch andere Voraussetzungen als für den hier beschriebenen Gründungszuschuss.
Wer von diesen Leuten, die die Grundvoraussetzungen erfüllen und damit potenziell in Frage kommen, den Gründungszuschuss letztlich tatsächlich erhalten, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit anhand weiterer Kriterien. Maßgeblich ist vor allem die Aussicht darauf, ob das Unternehmen Erfolg haben wird. Man muss sein geplantes Produkt also nicht nur später dem Kunden, sondern erstmal auch dem Arbeitsamt gut verkaufen – wenn man den Gründungszuschuss erhalten möchte
Der Schlüssel zum Gründungszuschuss (und im Übrigen auch für die Unternehmensgründung allgemein) ist der richtige, durchdachte und überzeugende Businessplan. Darin beschreibt und erklärt man sein Unternehmen ausführlich. Was sollte diese Beschreibung genau enthalten?
Zum einen sollte man im Businessplan kurz und prägnant zusammenfassen, was Sinn und Zweck des Unternehmens ist, das man gründen möchte.
Dann sollte man detailliert aufführen, welche Leistungen man anbieten möchte. Welche Vorteile haben Kunden von diesen Leistungen? Der Kundennutze sollte klar formuliert werden.
Und warum wird genau das Unternehmen, das man gründet, erfolgreich werden und sich gegenüber der Konkurrenz durchsetzen? Die Antwort auf diese Frage sollte man mit einer detaillierten Marktanalyse belegen und können und anhand dessen seine ausgearbeiteten Pläne vorstellen, wie man sich auf dem Markt behaupten möchte.
Zu jedem guten Businessplan gehört auch ein durchdachter Finanzplan. Darin enthalten sind der erwartete Umsatz, die voraussichtlichen Kosten und ein Konzept, wie man die Unternehmensgründung und den Unternehmensaufbau anfangs finanzieren können soll.
Auch wenn es hier vielleicht reizen mag, an der ein oder anderen Stelle Zahlen zu verschönern, damit sich der Plan besser anhört: Der Business- und Finanzplan wird von Experten geprüft. Die sehen natürlich, wenn Kalkulationen unrealistisch sind. Das Urteil, der vorgestellte Plan sei so nicht umsetzbar, ist natürlich fatal – und gilt es deswegen natürlich unbedingt zu vermeiden.
Also sollte man lieber seinen Plan soweit ausarbeiten, bis er tatsächlich umsetzbar und auch überzeugend ist. Und vielleicht kann dann ja bald der Traum vom eigenen Unternehmen, raus aus der Arbeitslosigkeit, wahr werden – mit der finanziellen Hilfe durch den Gründungszuschuss.
Zu einer guten Vorbereitung kann neben dem Business- und Finanzplan auch gehören, sich bei Berufsverbänden, Industrie- und Handelskammern zu Existenzgründungen beraten zu lassen. Viele bieten sogar Existenzgründerseminare an, die die Chancen auf den Gründungszuschuss steigern können.
Alle Basiskriterien sind erfüllt – Alter, Erhalt von ALG I, keine offenen Stellen im Arbeitsmarkt, die passen könnten? Der Businessplan steht und wackelt nicht? Der Finanzplan ist mehrmals durchgerechnet und stimmt? Dann steht einem Antrag auf den Gründungszuschuss nichts mehr im Wege. Das Antragsformular erhält man bei der Agentur für Arbeit.
Nachdem der Antrag gestellt ist, wird er auch durch die Agentur für Arbeit bearbeitet – und man erhält dann einen Termin. Dort stellt man sich und seinen Businessplan vor. Denn die Agentur für Arbeit prüft die Geschäftsidee, die sie ja immerhin fördern soll, eingehend: Wird der Antragsteller mit dem Unternehmen, das er gründen möchte, seine Lebenshaltungskosten decken können? Gibt es Hinweise darauf, dass man gerade diesen Antragsteller mit dem Gründungszuschuss fördern sollte – hat er vielleicht Kurse belegt, die ihn als Gründer besonders qualifiziert machen können?
Wenn man sowas gemacht hat (also z.B. einen Existenzgründungskurs belegt hat, der einen für eine oder vielleicht sogar eine spezifische Art von Gründung vorbereitet), dann sollte man das auf jeden Fall mit Zertifikaten oder sonstigen Bescheinigungen nachweisen können und den weiteren Unterlagen beifügen, die man zu dem Termin mitnimmt, an dem man bei der Arbeitsagentur vorstellig wird.
Neben möglichen zusätzlichen Zertifikaten gehören dazu auch der Businessplan, der Lebenslauf, eine Tragfähigkeitsbescheinigung (das ist eine Stellungnahme von fachkundigen Institutionen wie den Handelskammern oder Gründungszentren, die der Arbeitsagentur auf Grundlage des Businessplans bestätigen, dass die betreffende Unternehmensidee geeignet und machbar ist) und evtl. Genehmigungen (wenn man diese benötigt, um die Arbeit in dem geplanten Unternehmen zu machen).
Unter Einbeziehung der Informationen, die der Agentur für Arbeit vorliegen – also den Informationen, die man selbst über sich und sein Unternehmen zur Antragstellung zusammengestellt hat –, wird schließlich entschieden: Überzeugt das Konzept? Wird diese Unternehmensidee erfolgreich sein? Also: Sollte der Antragsteller aufgrund seiner Erfolgsaussichten mit dem Gründungszuschuss unterstützt werden? Wer einen detaillierten und durchdachten, guten Business- und Finanzplan vorgestellt und sich beim gesamten Antragsprozess engagiert gezeigt hat, kann gute Aussichten darauf haben, dass diese Fragen mit „ja“ beantwortet werden, und man also den Gründungszuschuss erhält – eine finanzielle Erleichterung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit mit dem eigenen Unternehmen.
Unsere Kanzlei SBS Legal hat sich durch langjährige Betreuung von Mandanten auf Unternehmensgründungen spezialisiert. Wir freuen uns immer wieder, ambitionierte Gründer bei der Verwirklichung ihres Startup-Traums begleiten zu können und sie dabei in rechtlicher Hinsicht abzusichern. Über die Wahl der jeweils richtigen Gesellschaftsform, dem Erstellen des individuellen Gesellschaftsvertrags, der Anmeldung der eigenen Marke, der wettbewerbsrechtlichen Konzeptionierung des neuen Produkts, … - beim Gründen des eigenen Unternehmens müssen viele Regelungen im Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Wirtschaftsrecht beachtet werden.
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