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Jedes Jahr lockt der Black Friday mit spektakulären Rabatten, Countdowns und „Nur heute!“-Angeboten. Viele nutzen den Aktionstag, um frühzeitig Weihnachtsgeschenke zu shoppen. Doch inmitten von Rabattversprechen, künstlich verknappten Deals und vollgepackten Warenkörben stellen sich einige rechtliche Fragen:
Rund um den Black Friday wird aggressiv geworben, doch längst nicht jede Rabattaktion ist rechtlich zulässig. Für Händler gelten klare Regeln, die Verbraucher vor Irreführung schützen sollen.
Unternehmen dürfen den Begriff Black Friday und Varianten wie Black Week frei verwenden. Der Begriff ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2023 nicht mehr markenrechtlich geschützt. Rabattaktionen sind erlaubt, sofern der beworbene Vergleichspreis korrekt ist. Maßgeblich ist dabei immer der niedrigste Preis der letzten 30 Tage. Wird stattdessen mit einer unverbindlichen Preisempfehlung geworben, muss diese realistisch und marktrelevant sein.
Wichtig ist außerdem: Die Bedingungen der Aktion müssen vollständig offengelegt werden. Dazu gehört etwa die genaue Geltungsdauer, damit Verbraucher transparent entscheiden können.
Irreführende Werbung betreiben Händler, wenn sie sogenannte „UVP-Mondpreise“ für die Rabattaktion verwenden. Dabei wird der Preis kurzfristig künstlich erhöht, um anschließend einen spektakulären Rabatt vorzutäuschen. Solche Praktiken verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und werden regelmäßig abgemahnt.
Unzulässig ist auch das Verlängern einer zeitlich klar befristeten Aktion, etwa wenn ein Countdown endet, der Rabatt aber weiterläuft. Das erzeugt künstlichen Entscheidungsdruck und gilt als wettbewerbswidrig.
Ebenso verboten sind unklare oder verklausulierte Rabattbedingungen, falsche UVPs oder unvollständige Informationen zu Gutscheinen oder Preisnachlässen.
Keine Frage, auch oder gerade am Black Friday mit seinen vielversprechenden Rabatten sind Fehlkäufe schnell passiert. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Rechte Sie jetzt haben.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Internet bestellen, steht Ihnen in den meisten Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ab dem Tag, an dem das Paket bei Ihnen ankommt, haben Sie 14 Tage Zeit, den Kaufvertrag zu widerrufen, und das ohne Begründung und unabhängig davon, ob Ihnen der Artikel einfach nicht gefällt. Die Ware muss weder defekt noch mangelhaft sein. Dabei greift der Verbraucherschutz.
Allerdings haben zahlreiche Onlinehändler den Zeitraum freiwillig auf Rückgabefristen von 30, 60 oder sogar 100 Tagen verlängert. Informieren Sie sich daher vorab und lesen Sie sich die AGB durch. Wird eine solche verlängerte Frist beworben, ist sie für den Händler verbindlich. Sie haben dann entsprechend länger Zeit, Ihre Black-Friday-Einkäufe zurückzugeben oder zu widerrufen.
Der Black Friday ist ein jährliches Shopping-Event, das seinen Ursprung in den USA hat und traditionell auf den Freitag nach dem amerikanischen Erntedankfest Thanksgiving fällt. Der Tag markiert den inoffiziellen Beginn der Weihnachtseinkaufssaison, an dem Händler sowohl im stationären Handel als auch online massive Rabatte und Sonderangebote anbieten. Viele Menschen nutzen diesen Tag, um ihre ersten Weihnachtseinkäufe zu erledigen, weshalb der Handel an diesem Tag sehr hohe Umsätze erzielt.
Der Begriff „Black Friday“ stammt ursprünglich aus Philadelphia, wo die Polizei den Tag aufgrund des starken Verkehrs- und Menschenaufkommens so benannte. Später entstand die populäre Erklärung, dass dieser Tag für die Händler der Zeitpunkt ist, an dem sie von Verlust- („rote Zahlen“) in Gewinnzonen („schwarze Zahlen“) wechseln. In Deutschland wurde der Black Friday, insbesondere durch Onlinehändler wie Apple, ab etwa 2006 eingeführt und hat sich durch globale Unternehmen wie Amazon stark verbreitet. Mittlerweile finden die Aktionen oft über das gesamte Wochenende bis zum Cyber Monday oder sogar eine ganze Woche (Black Week) statt.
Black Friday und Cyber Monday im Vergleich
Wenngleich sich Black Friday und Cyber Monday ähneln, handelt es sich um zwei unterschiedliche Rabattaktionen. Rechtlich gesehen gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch weitgehend dieselben Regeln. Beide Tage sind im Kern Verkaufsanlässe, bei denen Händler mit Preisnachlässen werben. Entscheidend sind daher nicht die Namen der Aktionstage, sondern die gesetzlichen Vorgaben zum Widerruf, zur Preistransparenz und zum Schutz vor Betrug.
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Thema |
Black Friday |
Cyber Monday |
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Widerrufsrecht Onlinekauf |
Gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Viele Händler verlängern dieses freiwillig auf 30 bis 100 Tage. |
Gleiches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Freiwillige Verlängerungen durch Händler gelten ebenfalls. |
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Einkaufen im Laden |
Kein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht im stationären Handel. Ein Umtausch erfolgt nur, wenn der Händler dies freiwillig anbietet und bewirbt. |
In der Praxis kaum relevant, da der Cyber Monday überwiegend ein Online-Aktionstag ist. |
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Preisangaben und Rabatte |
Vergleichspreise müssen sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Irreführende Streichpreise und künstlich verlängerte Aktionen sind unzulässig. |
Die gleichen Regeln zur Preisangabe gelten. Auch hier muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage die Grundlage sein. |
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Rücksendekosten |
Bei defekter oder falscher Ware trägt der Händler die Rücksendekosten. Bei einwandfreier Ware kann der Händler die Kosten auf den Käufer übertragen, übernimmt sie aber oft freiwillig. |
Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, sofern der Händler sie nicht freiwillig übernimmt. Bei mangelhafter Ware zahlt der Händler. |
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Schutz vor Betrug |
Bezahlung über sichere Dienste wie PayPal oder Rechnung kann vor Verlust durch Fake-Shops schützen. Sorgfältige Prüfung von Anbieterangaben und Bewertungen ist wichtig. |
Es gelten die gleichen Schutzmechanismen. Verbraucher sollten Impressum, Bewertungen und Zahlungsarten prüfen und Vorkasse bei unbekannten Shops vermeiden. |
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EU weiter Onlinezugang |
Angebote dürfen Verbraucher in der EU nicht ohne sachlichen Grund ausschließen. |
Die gleichen Regeln zum Geoblocking-Verbot gelten auch am Cyber Monday. |
Ein Widerruf ist rechtlich gesehen eine einfache Erklärung gegenüber dem Unternehmen, dass der Kaufvertrag nicht fortbestehen soll. In der Praxis bedeutet das, dass Sie dem Onlinehändler innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware mitteilen müssen, dass Sie die Bestellung nicht behalten möchten. Das kann per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch geschehen. Haben Händler am Black Friday eine verlängerte Widerrufs- oder Rückgabefrist zugesagt, gilt die längere Frist.
Sobald Sie den Widerruf erklärt haben, beginnt eine weitere Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Ware zurücksenden. Rein rechtlich ist es nicht ausreichend, das Paket einfach kommentarlos zurückzuschicken, weil der Händler dann nicht eindeutig erkennen kann, dass Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben wollen.
Heute ist der gesamte Ablauf jedoch gut strukturiert. Viele Händler legen dem Paket ein Formular für den Widerruf bei oder stellen ein Muster online zur Verfügung, etwa über die Seiten der Verbraucherzentrale.
Sie verpacken die Ware erneut, legen die ausgefüllte Widerrufserklärung bei und geben das Paket beim Transportdienst ab. So ist für den Händler klar ersichtlich, dass Sie den Vertrag widerrufen und nicht lediglich eine Reklamation oder einen Umtausch wünschen.
Wer Ware zurückschickt, sollte immer daran denken, den eigenen Nachweis zu sichern. Am wichtigsten ist hier der Einlieferungsbeleg des Paketdienstes. Das Dokument belegt, dass Sie das Paket aufgegeben haben und zu welchem Zeitpunkt. Solange der Kaufpreis oder die Gutschrift noch nicht gutgeschrieben ist, sollten Sie den Beleg sorgfältig aufbewahren. Im Streitfall können Sie so aufzeigen, dass Sie die Rücksendung fristgerecht auf den Weg gebracht haben.
Ebenso wesentlich ist der Zustand der Ware. Im Rahmen des Widerrufs dürfen Sie Produkte so prüfen, wie es in einem Geschäft möglich wäre. Eine übliche Anprobe oder eine Funktionskontrolle sind erlaubt. Soweit es möglich ist, sollte die Ware in der Originalverpackung und vollständig mit Zubehör zurückgesendet werden, damit der Händler sie problemlos wieder verkaufen kann. Das erleichtert die Abwicklung und vermeidet Diskussionen über Wertminderungen.
Bei den Rücksendekosten kommt es auf die rechtliche Ausgangslage an. In vielen Konstellationen tragen Käuferinnen und Käufer die Kosten der Rücksendung. Zahlreiche Händler übernehmen diese Kosten aber freiwillig, etwa über kostenlose Retourenetiketten im Paket, im Kundenkonto oder per E-Mail. Rechtlich vorgeschrieben ist die Kulanz allerdings nicht. Sie dient vor allem dem Service und der Kundenbindung.
Anders liegt der Fall, wenn die gelieferte Ware beschädigt ist oder gar nicht der Bestellung entspricht. In diesen Situationen ist der Onlineshop verpflichtet, die Kosten des Rückversands zu tragen und für Ersatz oder Erstattung zu sorgen. Für Verbraucher lohnt sich daher ein genauer Blick in die Widerrufsbelehrung und die Rückgaberegeln des Händlers, um genau zu wissen, welche Rechte im konkreten Fall bestehen.
Ob sich der Black Friday wirklich lohnt, hängt stark von der Qualität der Angebote ab. Viele Rabatte sind tatsächlich attraktiv. Gerade bei Elektronik, Mode und Haushaltsgeräten lassen sich häufig Preisnachlässe zwischen 20 und 50 % erzielen, besonders bei großen Händlern, die Lagerbestände abbauen wollen. Für gut vorbereitete Käufer kann der Tag also eine echte Gelegenheit sein, geplante Anschaffungen günstiger zu bekommen.
Verbraucherschützer warnen allerdings regelmäßig vor Scheinrabatten. Händler dürfen als Vergleichspreis nur den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage heranziehen. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass Preise kurz vor dem Aktionstag erhöht werden, damit der spätere Rabatt spektakulärer wirkt. Studien und Preisvergleiche zeigen zudem, dass wirklich außergewöhnliche Schnäppchen nur einen kleinen Teil der Angebote ausmachen. Vergleichsportale und Preis-Apps helfen dabei, zu prüfen, ob ein beworbenes Angebot tatsächlich günstig ist oder ob derselbe Artikel zuvor schon zu ähnlichen Konditionen erhältlich war.
Hinzu kommt, dass sich rund um den Black Friday betrügerische Anbieter häufen. Scheinshops und dubiose Plattformen nutzen den Kaufdruck und die hohe Erwartungshaltung aus. Ein Blick ins Impressum, in die Kontaktdaten und in unabhängige Bewertungen ist deshalb besonders wichtig. Wer auf sichere Zahlungsmethoden wie Rechnung oder etablierte Zahlungsdienste setzt und sich an eine vorher überlegte Einkaufsliste hält, hat erfahrungsgemäß die besten Chancen, wirklich zu sparen, statt im Nachhinein eine teure Überraschung zu erleben.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt beim Onlinekauf nicht für alle Waren. Es gibt bestimmte Produktgruppen, bei denen der Gesetzgeber eine Rückgabe von vornherein ausgeschlossen hat. Dazu gehören frische Lebensmittel, die schnell verderben können, oder Hygieneartikel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Auch individuell angefertigte Produkte, die nach den Wünschen der Kundin oder des Kunden hergestellt oder speziell angepasst wurden, fallen aus dem Widerrufsrecht heraus.
Neben den Besonderheiten beim Onlinekauf stellt sich die Frage, welche Rechte Kundinnen und Kunden im stationären Handel haben. Der Black Friday spielt längst auch in Geschäften vor Ort eine große Rolle. Viele Läden werben mit starken Preisnachlässen und Sonderaktionen. Nach dem Gesetz besteht im Laden jedoch kein allgemeines Recht auf Umtausch oder Rückgabe, selbst wenn viele Menschen das annehmen. Wer Black-Friday-Einkäufe im Geschäft tätigt und es sich später anders überlegt, kann die Ware nicht automatisch innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Trotzdem gehen viele Händler freiwillig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Sie werben mit Umtauschmöglichkeiten, verlängerten Rückgabefristen oder Gutscheinen, um Kundinnen und Kunden entgegenzukommen. Werden solche freiwilligen Regelungen im Laden oder in der Werbung klar kommuniziert, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf berufen. Es lohnt sich also, Kassenbons, Hinweisschilder und Aktionsbedingungen aufmerksam zu lesen, um zu wissen, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen.
Rund um den Black Friday schießen die Bestellzahlen in die Höhe. Gleichzeitig wächst die Zahl der Pakete, die kurz nach den Feiertagen wieder auf dem Rückweg sind. Für Händler bedeutet jede Retoure Aufwand und Kosten. Studien zeigen, dass pro zurückgesendetem Artikel im Schnitt mehrere Euro für Prüfung, Wiedereinlagerung und Versand anfallen. Besonders im Modebereich sind die Quoten hoch, da viele Kundinnen und Kunden ein Kleidungsstück gleich in mehreren Größen bestellen und später einen Teil zurückschicken. Das belastet nicht nur die Händler, sondern auch Umwelt und Logistik.
Dabei gibt es immer mehr Ansätze, bewusster einzukaufen und Fehlkäufe von vornherein zu vermeiden. Onlinehändler arbeiten an besseren Produktinformationen und geben zusätzliche Hinweise zur Passform, etwa ob ein Kleidungsstück eher groß oder klein ausfällt. Forschungseinrichtungen entwickeln digitale Lösungen für virtuelle Anproben. In solchen Anwendungen können Kundinnen und Kunden Kleidung am Bildschirm an einem Abbild ihres eigenen Körpers betrachten und so besser einschätzen, ob Größe und Schnitt passen. So lässt sich zumindest ein Teil der spontanen und unüberlegten Käufe vermeiden.
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können zur Verringerung der Retouren beitragen. Wer vor dem Kauf Maße überprüft, Bewertungen liest und überlegt, ob ein Produkt wirklich benötigt wird, reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass die Ware später wieder im Karton landet. Gerade am Black Friday kann es helfen, mit einer Einkaufsliste zu starten und gezielt nach diesen Produkten zu suchen, statt sich von jeder Rabattaktion verleiten zu lassen. Das schont nicht nur das eigene Budget, sondern reduziert auch den Aufwand für Rücksendungen und den Ressourcenverbrauch im Onlinehandel.
Fragen Sie sich, ob Ihre Black-Friday oder Cyber-Monday-Werbung wettbewerbsrechtlich sauber ist und ob Preisangaben, Rabatte und Rückgaberegeln wirklich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen? Haben Sie vielleicht bereits eine Abmahnung wegen irreführender Werbung, unzulässiger AGB-Klauseln oder problematischer Rabattaktionen erhalten oder möchten Sie selbst gegen unlautere Wettbewerber vorgehen?
Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht unterstützen wir Sie umfassend. Wir wehren Abmahnungen und einstweilige Verfügungen ab oder setzen diese für Sie durch, vertreten Sie in Gerichtsverfahren und entwerfen angepasste Unterlassungserklärungen einschließlich Kontrolle und Durchsetzung von Vertragsstrafen, Schadenersatz und Gewinnabschöpfung. Zudem prüfen und erstellen wir Wettbewerbsverbotsverträge, Vereinbarungen zu Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungsvereinbarungen, beurteilen Werbemaßnahmen, Gütesiegel, Werbebroschüren und Internetseiten nach dem Lauterkeitsrecht und gestalten sowie verhandeln komplexe Know-how-Lizenzverträge. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Einführung neuer Produkte und Vertriebssysteme sowie bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Marketingkonzepten, Gewinnspielen und Rabattaktionen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?