Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz, Lebensmittel- und Kosmetikrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog News
Immer mehr Händler entscheiden sich bewusst dafür, ihre Produkte auch über den Amazon Marketplace zu verkaufen. Amazon wirbt mit einer unfassbaren Zahl an Kunden und wie es scheint profitieren Amazon, Händler und Kunde von der Nutzung des Amazon Marketplace. Doch was genau ist der Amazon Marketplace? Wie funktioniert dieser und wie genau sieht es mit der Haftung des Händlers aus? Im folgenden Artikel geht es genau darum und wie ein Händler für Texte und Übersetzungen beim Amazon Marketplace haftet.
Der Amazon Marketplace ermöglicht es Händler unabhängig von den Amazon angeboten Produkt zu vertreiben und somit von der Reichweite und dem Service von Amazon zu profitieren. Die Zahlen von 44 Millionen Kunden in Deutschland und 17 Millionen, die das Angebot von Amazon-Prime nutzen, sprechen für sich und überzeugen viele Händler den Marketplace zu benutzen. Dabei besteht für den Kunden praktisch kein Unterschied zwischen dem Bestellprozess oder der generellen Benutzung von Amazon, was es einheitlich und sehr komfortabel für Kunden macht. Für den Händler ist es zudem auch einfach, die Produkte über den Amazon Marketplace anzubieten und zu vertreiben. Im Gegenzug werden Gebühren von Amazon einbehalten. Es muss ein Verkäuferkonto angelegt und einige Daten hinterlegt werden und dann kann schon die erste Anzeige angelegt werden. Amazon bietet sogar vorgefertigte Texte für bestimmte Produkte, welche gerne übernommen werden sollen, aber Vorsicht, denn für diese muss gehaftet werden.
Wie auch in anderen Bereichen muss der Händler auch beim Amazon Marketplace für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht haften. Besonders hoch ist ein wettbewerbsverstoß und somit eine Abmahngefahr, bei übernommen Texten. Amazon hat in der Regel für jedes Produkt eine vor entworfene Produktbeschreibung, welche von Händlern genutzt werden darf bzw. genutzt werden soll. Diese Produktseiten werden ASIN genannt und erscheinen auf den ersten Blick vorteilhaft. Für viele Händler klingt es zunächst gut ASIN zu nutzen, statt selbst aufwendig neue Produktbeschreibungen zu erstellen, allerdings haftet der Händler für diese Texte. Oft enthalten vorhandene Produktseiten rechtliche Fehler, sei es die fehlende Garantiebedingung, das Fehlen von Grundpreisangaben, oder unlizenzierte Fotos. In einem Text können viele Fehler und somit Verstöße vorliegen. Der Händler haftet für die Inhalte, egal ob diese selbst erstellt oder übernommen wurden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2016 aufgeführt (BGH Urteil v. 03.03.2016 – Az.: I ZR 110/15), dass der Händler stets haftet und auch verpflichtet ist regelmäßig zu überprüfen, dass die Texte auch nicht durch rechtliche Veränderungen rechtswidrig geworden sind. Ein gutes Jahr später wurde von Oberlandesgericht (OLG) Köln genauer aufgeführt, was unter regelmäßig zu verstehen ist (OLG Köln Beschluss v. 15.03.2017 – Az.: 6 W 31/17). Das OLG führte auf, dass eine werktägliche Kontrolle das Kriterium der regelmäßigen Überprüfung erfüllt.
Das Landgericht (LG) Hamburg hat in einem Urteil (LG Hamburg, Urteil v. 11.05.2023 – Az.: 327 O 188/22) klargestellt, dass ein Händler auch dann beim Amazon Marketplace haftet, wenn die Inhalte eine englischsprachige Übersetzung fehlerhaft sind und gar nicht selbst erstellt wurden. Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte eine Unterlassungserklärung bereits zuvor abgegeben, weil unerlaubt die Marke der Klägerin in dem beschreibenden Text genutzt wurde. Nun forderte die Klägerin die Zahlung der Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung, da das Produkt der Beklagten mit einem englischsprachigen Text beworben wurde, in welchem die Beklagte als Verkäuferin weiterhin aufgeführt wird. Die Beklagte sagte, dass sie den Text nicht kenne und auch nicht dafür hafte, da dieser englischsprachig und somit kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung darstellen würde.
Das Gericht sah dies allerdings anders und stimmte der Klägerin zu. Die Beklagte hat gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und muss daher die Vertragsstrafe zahlen. Grund dafür sei, dass die Beklagte für die Inhalte auf Amazon verantwortlich sei und diese Verantwortung sich nicht nur auf den deutschen Text, sondern auch auf die englische Übersetzung bezieht. Nach der Unterlassungserklärung wurde zwar der deutsche Text geändert, aber die englische Übersetzung enthielt weiterhin den alten, durch die Unterlassungserklärung untersagten, Inhalt. Es wäre in der Verpflichtung der Beklagten gewesen, zu prüfen und sicherzustellen, dass auch die englische Übersetzung kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung darstellt. Diese Überprüfung wäre auch nicht schwierig und daher zumutbar gewesen. Es liegt daher also auch bei englischsprachigen Inhalten, bzw. Übersetzungen, eine Haftung vor.
Wollen Sie noch mehr über das Thema erfahren? Möchten Sie wissen, ob Sie gegen rechtliche Vorschriften verstoßen und Ihnen eine Abmahnung drohen kann? Wollen Sie eine Abmahnung abwehren oder selbst erheben? Wollen Sie eine einstweilige Verfügung erwirken oder ihre Website wettbewerbsrechtliche prüfen lassen?
Unser Team berät Sie fachlich kompetent in allen Belangen vom Wettbewerbsrecht und auch darüber hinaus. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbungen oder Website, einschließlich der Beratung hierzu ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderer wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?