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Vorsicht! PayPal stört die Erwähnung von Ratenzahlung


Artikel online zu kaufen, wird immer beliebter, grade in der Coronazeit ist der Onlinekauf drastisch gestiegen. Mit dem Onlinekauf steigt auch die Bezahlung mit Zahlungsdienstanbietern wie PayPal, welche es bequem ermöglichen schnell und einfach zu bezahlen. Doch auch immer wieder führt dies zu Problemen. Am häufigsten ist das Problem der Kontosperrung. Fast täglich bearbeiten wir bei SBS LEGAL Fälle, welche sich rund um das Thema PayPal und Probleme wie die PayPal Kontosperrung drehen, daher ist Vorsicht geboten. Im folgenden Artikel geht es darum das PayPal sich an der Werbung für die PayPal eigene Ratenzahlung stört.

Was ist PayPal?

Was genau ist PayPal eigentlich? PayPal ist ein internationaler Zahlungsdienstleister. Kunden hinterlegen bei PayPal eine Zahlung, sei es eine Kreditkarte, ein überwiesenes Guthaben oder ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für ein Bankkonto. Anschließend kann der Kunde bei einem Händler über PayPal mit der hinterlegten Zahlung bezahlen. PayPal steht demnach zwischen Händler und Kunden. Der Händler erhält sein Geld und es entsteht für ihn kein Risiko, denn das Risiko trägt ausschließlich PayPal. Der Kunde hat durch die Zwischenschaltung von PayPal weitere Vorteile, wie einen Käuferschutz, wenn die gekaufte Ware zum Beispiel defekt ist oder gar nicht erst ankommt. Zudem bietet PayPal eine ganze Reihe an verschiedenen Zahlungsformen an, wie nach 30 Tagen zahlen, oder auch eine Ratenzahlungsmöglichkeit.

Die Ratenzahlung bei PayPal

Die Zahlung über Raten bei PayPal ist ziemlich einfach, man benötigt nicht einmal ein Konto, die Voraussetzung ist lediglich, dass der Betrag zwischen 99 und 5.000 € liegt. Ist eine Ratenzahlung möglich, kann man zwischen 3, 6, 12 und 24 Monatsraten wählen, um den Kaufpreis auszugleichen, welcher dann monatlich abgebucht wird. Es besteht allerdings auch jederzeit die Möglichkeit den noch offenen Betrag vollständig zu begleichen. Der Zinssatz bei der monatlichen Zahlung liegt zwischen 10 und 12%, es gibt allerdings auch Aktionen, grade in Monaten wie Dezember, wo viel gekauft wird, wo PayPal eine 0% Finanzierung anbietet. 

PayPal stört die Erwähnung der Ratenzahlung

Es bedarf, wie bereits aufgeführt, dass der Händler, bei dem der Kunde kauft, zunächst die Ratenzahlung über PayPal anbietet. Für Händler ist die Ratenzahlung anzubieten attraktiv, denn der Händler hat kein Risiko, erhält sein Geld und hat möglicherweise sogar einen Vorteil dadurch, dass der Kunde sich durch die mögliche Ratenzahlung eher für einen Kauf entscheidet. Auf der Seite von PayPal liegt demnach allerdings das Risiko, falls der Kunde nicht zahlt, denn PayPal zahlt den gesamten Betrag an die Händler und beschafft sich dann durch Zahlungseinzug beim Kunden das Geld wieder. PayPal leiht demnach dem Kunden das Geld und hat bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden ein Geldverlust. Für PayPal ist es demnach nicht möglich jedem die Ratenzahlung anzubieten.

Daher bietet nicht jeder Händler, welcher eine Bezahlung über PayPal anbietet auch eine Ratenzahlung über PayPal an. Genau da liegt das Problem. PayPal stört es, wenn ein Händler, der PayPal nutzt, jedoch keine Ratenzahlung über PayPal anbietet einen Hinweis auf Ratenzahlung hat, auch wenn dieser nur abstrakt ist. Wenn also zum Beispiel in der Datenschutzerklärung des Händlers im Zusammenhang mit PayPal eine mögliche Datenweitergabe zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Ratenzahlung erwähnt wird, dann sieht PayPal dies als einen solchen Hinweis. Wer demnach eine Zahlung über PayPal anbietet, aber nicht die PayPal Ratenzahlung, der sollte darauf achten, dass nichts vorliegt, was in irgendeiner Form so verstanden werden kann, dass PayPal Ratenzahlung als Zahlungsart zur Verfügung steht. PayPal wendet inzwischen sehr strenge Maßstäbe an, was auch Folgen haben kann.

Eine Kontosperrung durch PayPal

Neben Schreiben, die Nennung von Ratenzahlung zu unterlassen, kann es auch zu Abmahnungen, Kündigung des Vertrages oder Kontosperrungen kommen. Bei einer Vollsperrung wird das Guthaben für 180 Tage einbehalten. Eine Sperrung kann demnach oft gravierende, zum Teil existenzbedrohende wirtschaftliche Folgen für den betroffenen Händler haben, da er in der Regel dringend darauf angewiesen ist, mit dem bereits erwirtschafteten PayPal Guthaben zu arbeiten, um zum Beispiel neue Waren zu kaufen oder seinen laufenden wirtschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen. Grund für eine mögliche Kontosperrung ist, ein Verstoß gegen die PayPal Nutzungsbedingungen durch „verbotene Aktivitäten“. Welche das sind, wird in der Nutzungsbedingung aufgeführt. Fraglich ist oft, ob überhaupt eine „verbotene Aktivität“ des Händlers vorliegt und wenn eine solche vorliegt, stellt sich die Frage, ob die einbehaltene Reserve der Höhe nach gerechtfertigt ist. Um diese Fragen zu beantworten, ob PayPal wegen eines vermeintlichen Verstoßes eine außerordentliche Kündigung aussprechen oder einfach das Konto sperren kann bedarf, eine fundierte juristische Prüfung des Einzelfalls.


SBS LEGAL - Kanzlei für Wettbewerbsrecht 

Wir bearbeiten täglich Fälle rund um das Thema PayPal und Kontosperrungen und helfen auch sehr gerne Ihnen dabei. Wir besitzen nicht nur Erfahrung, sondern als Kanzlei für Wettbewerbsrecht, Handels- und IT-Recht hat SBS LEGAL die nötige fachliche Expertise, erfolgreich Lösungen wie im Falle eingefrorener PayPal-Konten herbeizuführen. Diese Thematik ist ein alltägliches Geschäft in unserem Hause.

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