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| Nahrungsergänzungsmittelrecht
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Betrüger lassen sich immer wieder neue Ideen einfallen, um ihre Produkte an möglichst viele Kunden zu bringen. Die neueste Strategie ist die Werbung mit prominenten Persönlichkeiten. Die Prominenten wissen von einer solchen Werbung nichts, ihre Namen und Gesichter werden lediglich für Werbezwecke ausgenutzt. Verbraucher müssen vorsichtig sein, welcher Werbung sie vertrauen. Insbesondere wenn es sich um Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel handelt, sollte man nicht blind einer solchen Werbung Glauben schenken.
Die Fake-Werbung kann auf verschiedenen Weisen auftauchen. Zum Teil werden die Produkte in Artikeln beworben, die angeblich aus Zeitschriften stammen, die gar nicht existieren – oder es werden gefälschte Bilder und Videos verwendet. Mittels KI lässt sich die Werbung so fälschen, dass Prominente vermeintlich in Talkshows über die Produkte sprechen. Dabei ist der Ton gefälscht und die Prominenten haben nie über das Produkt gesprochen. Die Talkshow ist zwar echt, aber mittels KI durch eine ähnliche Stimme ersetzt, die ganz andere Aussage trifft. Betroffen sind Schauspieler, Journalisten oder auch Moderatoren. Sogar Politiker wie Angela Merkel wurde für die Werbung eines Produkts missbraucht, ebenso wie Virologen wie Christian Drosten, die aufgrund ihrer Kompetenz benutzt werden. Vor dieser Verkaufsmasche wird bereits durch die Verbraucherzentrale gewarnt. Insbesondere vor Herz-Kreislauf- oder Diabetesprodukten wird eindringlich gewarnt.
Nicht nur Prominente werden für Werbezwecke verwendet. Das Logo des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird oftmals für Werbung missbraucht. Dabei würden deutsche Behörden niemals spezielle Produkte bewerben. Sollte irgendwo eine Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel mit Aussagen wie „vom BfArM geprüft“ auftauchen, ist diese gefälscht. Das BfArM hat bereits in einigen Fällen Anzeige erstattet, damit Medizinprodukte nicht länger mit dem Namen des BfArM beworben werden.
Auch Werbung von anderen deutschen Instituten ist meist gefälscht. Tatsächlich sind Begriffe wie „Deutsches Institut für“ keine geschützten Begriffe, sodass jeder so eine Art von Institut gründen kann. Dementsprechend können die Begriffe keine Sicherheit bieten.
Produkte, die von solchen Fake-Werbungen besonders betroffen sind, sind Herz-Kreislauf-Nahrungsergänzungsmittel und Cholesterinsenker. Produkte, die auffällig geworden sind, sind etwa das sogenannte Cardio Balance, CardiOne, Cardiointensive, Cardiotonus und Cardirin. Ältere Personen werden oftmals mit Produkten, die eine längere Lebenserwartung versprechen, gelockt. Die Werbung lockt damit, dass die Produkte die Lebenserwartung um 10 bis 15 Jahre erhöhen können.
Auch Abnehmprodukte werden häufig in der Fake-Werbung eingesetzt. In Form von Kapseln, Tropfen oder Pflaster soll überschüssiges Fett reduziert und so beim Abnehmen geholfen werden. Produkte, die durch gefälschte Werbung auffällig geworden sind, sind z.B. Slimysol, Slimorol, Figurol, LeanCaps, Glucoslim, oder Weight Berry.
Nicht nur unhaltbare Versprechen werden mit der Fake-Werbung vermittelt, zum Teil kann die Werbung auch sehr gefährlich sein. Geworben wird mittlerweile auch für Diabetesprodukte, die angeblich von dem bekannten Arzt Eckart von Hirschhausen empfohlen wurden. Die Produkte sollen den Blutzuckerspiegel schnell und einfach senken. Gefährlich wird es dann, wenn man die eigenen Diabetes-Tabletten weglässt und auf die mittels Fake-Werbung geworbenen Produkte vertraut. Besondere Vorsicht ist also bei den Produkten Diaform RX, Diaxil, Diaxilflex Forte und Insulinorm geboten. Es sollte in keinem Fall auf eine bloße Werbung vertraut werden, sondern ein Arzt konsultiert werden.
Die richtige Kombination von Vitaminen und Mineralstoffen ist nicht nur aus gesundheitlicher Sicht entscheidend – auch rechtlich gibt es klare Vorgaben. Kennzeichnungspflichten, Warnhinweise und zulässige Werbeaussagen sind gesetzlich geregelt, um Verbraucher vor Fehlinformationen und Risiken zu schützen. Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln mit potenziellen Wechselwirkungen kann eine unzureichende Kennzeichnung schnell zu Abmahnungen oder behördlichen Maßnahmen führen.
Als erfahrene Kanzlei im Nahrungsergänzungsmittelrecht, Lebensmittelrecht und Wettbewerbsrecht unterstützen wir seit vielen Jahren Hersteller, Händler und Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln dabei, ihre Produkte rechtssicher auf den Markt zu bringen. Wir beraten potentielle Mandanten ausführlich über alle Rechtsrisiken. Ob es um die korrekte Kennzeichnung, zulässige Werbeaussagen, die Etikettenprüfung der Produkte oder mögliche Haftungsrisiken geht – unser Expertenteam von SBS LEGAL steht Ihnen mit maßgeschneiderter Rechtsberatung zur Seite!
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