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Das neue Jahr hat auch viele gesetzliche Neuregelungen mit sich gebracht. Die Bundesregierung entschied über Maßnahmen bezüglich der Corona Pandemie, der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Altersvorsorge, einen höheren Mindestlohn und die Grundrente, Änderungen zugunsten der Umwelt durch die CO2-Steuer und vieles mehr. Wir stellen diese und alle anderen neuen Regelungen der Bundesregierung in einem Überblick vor.
Unternehmen, die von der Corona Krise finanziell betroffen sind, erhalten die Überbrückungshilfe III. Man kann den Vorschuss selbst dann beantragen, wenn die genauen Umsatzeinbußen innerhalb ihrer Laufzeit noch nicht absehbar sind. Die Überbrückungshilfe III gilt vom 01.01.2021 bis Ende Juni 2021.
Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige soll in einer Notlage der Zugang zur Grundsicherung noch bis zum 31.03.2021 erleichtert werden.
Was die sozialen und fürsorglichen Einrichtungen angeht, soll das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz die Einrichtungen ebenfalls bis zum 31.03.2021 finanziell unterstützen.
Um 2021 Beschäftigte und Unternehmer besser abzusichern und für Stabilität auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, gilt das Beschäftigungsicherungsgesetz seit dem 01.01.2021. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten somit ins Jahr 2021 hinein.
Auch die Eltern, die wegen der Corona Pandemie die Kinder von zu Hause aus betreuen mussten, sollen nicht zu kurz kommen. Ihnen wird eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Dies gilt rückwirkend ab dem 16.12.2020. Davon sind auch die Fälle eingeschlossen, wenn das Kind wegen fehlender Präsenzpflicht oder angeordneter Betriebs- oder Schulferien zuhause geblieben ist.
2021 ändert sich durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz in digitaler Hinsicht einiges im Gesundheitswesen mit der Einführung der elektronischen Patientenakte. So finden Gesundheitsdaten, wie der Impfausweis, Röntgenbilder, Arztberichte, das Zahnbonusheft, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass ab 2022 vollständig auf der elektronischen Patientenakte Platz.
Zusätzlich soll das Gesundheitswesen auch in personeller Hinsicht ausgebaut werden. Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, welches seit dem 01.01.2021 gilt, spricht von 20.000 Arbeitsplätzen in der Altenpflege und möchte auch mehr Hebammen in die Krankenhäuser bringen.
Es gelten zudem neue Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, die an die Einkommensentwicklung angeglichen wurden.
Neben einem höheren Mindestlohn von 9,50 Euro, der auch in den nächsten Jahren weiter erhöht werden soll, wird auch Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, mehr ausgezahlt werden. Alleinstehende können beispielsweise mit 14 Euro mehr im Monat rechnen. Werkverträge werden ab dem 01.01.2021 und Zeitarbeit ab dem 01.04.2021 untersagt.
Hingegen ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz ab dem 01.01.2021 dafür veranschlagt worden mehr Sicherheit bei der Arbeit in der Fleischindustrie zu garantieren. Die Fleischindustrie kann nun mit strengeren Kontrollen rechnen.
Für 90% der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 61.717 Euro beträgt. Gleichzeitig wurden Pauschalbeträge für Menschen mit Behinderungen und Pflege-Pauschalbeträge für Angehörige sowie das Kindergeld, der Grundfreibetrag für Erwachsene, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag erhöht.
Zudem wird der Betrag - für den keine Lohnsteuer abgeführt werden muss - jährlich auf 9.984 Euro erhöht.
Abschließend sind noch zwei Gesetze in Kraft getreten: Zum einen wurde das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Oktober 2020 erlassen, das Unternehmern und Verbrauchern helfen soll der Insolvenz innerhalb von drei Jahren zu entfliehen. Die verkürzte Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle Anträge, die vor dem 01.10.2020 eingereicht wurden. Man muss nicht einmal mehr die Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger erfüllen und ebenso wenig die Verfahrenskosten begleichen.
Zum anderen ist ebenfalls das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrecht, welches die Modernisierung und effektivere Ausgestaltung des deutschen Sanierungs- und Insolvenzrecht als Ziel hat, seit dem 01.01.2021 fast vollständig in Kraft getreten.
Auch im Hinblick auf die Rente gab es eine digitale Veränderung: Den Bürgern wird durch die digitale Rentenübersicht ein Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge gegeben.
Die Bundesregierung hat sich zudem auch für eine Aufwertung der Rente durch eine Grundrente ausgesprochen. Diese soll Personen zukommen, die 33 Jahre in die Rentenkasse gezahlt, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben.
Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist der Umweltschutz. So wurde ein Investitionsbeschleunigungsgesetz erlassen, womit Windkraftanlagen oder Schienneninfrastrukturmaßnahmen durch zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren und Investitionen durchgesetzt werden können.
Aber auch die CO2-Steuer stellt einen wichtigen Schritt dar. Diese gilt seit dem 01.01.2021 für die Bereiche Wärme und Verkehr. Damit werden Schadstoffemissionen, die durch Heizen oder Autofahren entstehen, im Wege des nationalen CO2-Emissionshandels stärker bepreist.
Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Steuer jedoch in Maßnahmen für den Klimaschutz oder sorgt für eine finanzielle Entlastung der Bürger.
Wohngeldempfänger (600.000 Haushalte), die durch die Steuer über ausgestoßenes klimaschädliches CO2, das durch Öl- oder Erdgasheizungen entsteht, finanziell gelitten hätten, werden seit Anfang des Jahres entlastet.
Wer sein Gebäude energetisch saniert, wird durch Zuschüsse gefördert. Dazu zählen Heizungsoptimierungen, Maßnahmen an der Anlagentechnik, der Gebäudehülle, aber auch Fachplanung und Baubegleitung, wenn sie in Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme vorgenommen werden.
Eine Entlastung erfahren auch Stromkunden. Durch die neue Regelung in der Erneuerbaren Energien Verordnung wird vorgeschrieben, dass die Erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage durch die Weiterleitung der Einnahmen aus der CO2-Steuer ausgeglichen wird. Der Strom wird somit günstiger. Zudem sinkt die Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage wegen eines Bundeszuschusses auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde.
Neben all den Vorzügen werden vor allem die Autofahrer zur Kasse gebeten: Denn obwohl gerade das Bundesfernstraßennetz vom Bund („Autobahn GmbH“) effizienter gestaltet wird, steigt die KfZ Steuer für 2021 neu zugelassene Wagen, wenn mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausgestoßen werden. Alle anderen zahlen den alten Betrag.
Zusätzlich ist die Pendlerpauschale ab dem 21. km auf 35 Cent pro km gestiegen. Als Ausgleich erhalten Geringverdiener bis 2026 eine Mobilitätsprämie, die eine steuerliche Förderung darstellt.
Passend zum Thema Umweltschutz erfährt auch der Tierschutz Änderungen: So dürfen Ferkel nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Eine lokale Betäubungen oder Schmerzlinderung ist untersagt.
Abseits der Hauptpunkte beschäftigte sich die Bundesregierung auch mit einer Vielzahl anderer Themen. So wird zukünftig das Fotografieren oder Filmen von Unfallbeteiligten, aber auch das Fotografieren des Ausschnitts oder unter den Rock bestraft.
Zur Vorbeugung der Dokumentenfälschung wurde nun bestimmt, dass Pass- und Personalausweisfotos ausschließlich von der Behörde vor Ort oder von privaten Dienstleistern angefertigt werden dürfen. Zuzüglich werden weitere Änderungen im Pass- und Personalausweisgesetz vorgenommen.
Auch die Tabakwerbung muss Einschränkungen erwarten. So darf seit dem 01.01.2021 Tabakwerbung nicht vor Filmen gezeigt werden bei denen Kinder und Jugendliche präsent sein könnten. Vor nicht jugendfreien Filmen ist dies hingegen weiterhin gestattet.
Zudem ist die Verteilung von Gratisproben auf Musikfestivals, vor Fachgeschäften und bei Gewinnspielen untersagt.
Die gesetzlichen Neuregelungen beinhalten u.a. Änderungen im gewerblichen Rechtsschutz. Medienrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Unsere Rechtsanwälte von SBS Legal haben langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von Mandanten. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder Wünschen jeglicher Art gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten - wir freuen uns auf Sie!
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