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Was ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?


Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) einfach erklärt: Von der Prüfung bis zur Marktzulassung

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bildet die rechtliche Grundlage für sichere Produkte im deutschen Markt. Im Gegensatz zu manch anderen Regelwerken geht es hier nicht um Schadensersatz nach eingetretenen Schäden, sondern primär um die Vermeidung von Gefahren durch unsichere Produkte.

Rechtliche Definition und Schutzzweck des ProdSG

Das Produktsicherheitsgesetz ist das zentrale Gesetz für sichere Produkte im Non-Food-Bereich in Deutschland. Es dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen vor Risiken, die von Produkten ausgehen können. Zudem schafft es den Rechtsrahmen für die Umsetzung europäischer Richtlinien zum Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten auf dem Markt.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, nur solche Produkte auf den deutschen Markt zu lassen, die bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Anwendern darstellen. Dabei werden nicht nur die direkte Nutzung, sondern auch vorhersehbare Fehlanwendungen berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen des ProdSG in Deutschland

Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz wurde am 27. Juli 2021 neu gefasst und ersetzt das frühere Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Es setzt mehrere europäische Richtlinien in deutsches Recht um, darunter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG.

Allerdings ist seit dem 13. Dezember 2024 die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 in Kraft getreten, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Diese Verordnung ergänzt das nationale Produktsicherheitsgesetz und hat in bestimmten Bereichen Vorrang.

Über das ProdSG werden zahlreiche von der EU erlassene Rechtsvorschriften zum Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Produkten auf dem Europäischen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Bei weiteren Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gern jederzeit unter mail@sbs-legal.de.

Was ist der Unterschied zwischen Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftung?

Während das Produktsicherheitsgesetz präventiv wirkt und Anforderungen an die Sicherheit von Produkten vor dem Markteintritt stellt, greift die Produkthaftung dann, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt bereits Schäden entstanden sind.

Die Produkthaftung regelt die Verantwortlichkeit von Herstellern und anderen Wirtschaftsakteuren für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. In Deutschland ist sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt, das auf der EU-Richtlinie 85/374/EWG basiert.

Ein wichtiger Unterschied: Aus dem ProdSG selbst ergeben sich keine unmittelbaren Haftungsansprüche Dritter, jedoch werden in anderen Gesetzen Haftungsansprüche bei Verstoß gegen dieses und weitere Gesetze geregelt. Im Gegensatz dazu sieht das Produkthaftungsrecht eine verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte vor.

Die Produktsicherheit und die Produkthaftung stehen folglich in einem engen Zusammenhang: Je besser die Produktsicherheit gewährleistet ist, desto geringer ist das Risiko für Hersteller, durch Produkthaftung in Anspruch genommen zu werden.

Wann und für wen gilt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Im geschäftlichen Umfeld begegnen uns täglich verschiedene Produkte, von einfachen Gebrauchsgegenständen bis hin zu komplexen Maschinen. Doch wann genau greift das Produktsicherheitsgesetz und welche Akteure müssen seine Vorschriften beachten?

Welche Produkte fallen unter das Produktsicherheitsgesetz?

Das ProdSG findet Anwendung, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Es ist das zentrale Gesetz für den Vertrieb von Non-Food-Produkten in Deutschland. Allerdings gibt es einige wichtige Ausnahmen. Das ProdSG gilt beispielsweise nicht für:

  • Antiquitäten
  • Gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt werden müssen (sofern der Käufer darüber ausreichend informiert wird)
  • Produkte, die ausschließlich für militärische Zwecke bestimmt sind
  • Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere
  • Medizinprodukte im Sinne der EU-Verordnung 2017/745

Zudem ist zu beachten, dass spezifische Rechtsvorschriften für bestimmte Produktgruppen Vorrang haben. Das ProdSG kommt in solchen Fällen lediglich ergänzend zur Anwendung.

Welche Pflichten haben Hersteller, Händler und Importeure bzgl. des ProdSG?

Jeder Akteur in der Lieferkette trägt unterschiedliche Verantwortung. Zunächst der Hersteller: Als solcher gilt, wer ein Produkt herstellt, entwickelt oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder Marke vermarktet. Darüber hinaus kann auch als Hersteller gelten, wer seinen Namen an einem Produkt anbringt oder ein Produkt wesentlich verändert.

Hersteller müssen gewährleisten, dass ihre Produkte bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung sicher sind. Hierzu gehören Pflichten wie die Durchführung von Stichproben, die Prüfung von Beschwerden und die Information der Händler über Sicherheitsmaßnahmen.

Händler hingegen dürfen kein Produkt auf dem Markt bereitstellen, von dem sie wissen oder wissen müssten, dass es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch sie tragen zur Sicherheitsüberwachung bei und müssen mit Herstellern kooperieren.

Für Importeure, die Produkte aus Drittländern in die EU einführen, gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen sicherstellen, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht und alle notwendigen Kennzeichnungen aufweist.

Praxisbeispiele zur Anwendung des Produktsicherheitsgesetzes 

In der Bauwirtschaft etwa müssen Hersteller von Trennschleifern für mineralische Werkstoffe dafür sorgen, dass ihre Geräte mit wirksamen Stauberfassungssystemen ausgestattet sind. Nur Systeme mit integrierter, eigensicherer Entstaubung gelten heute als Stand der Technik, da sie die Staubbelastung unter dem Grenzwert halten.

Ein weiteres Beispiel ist der Laborbereich: Bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt müssen geschlossene Systeme verwendet werden, um die Belastung durch gefährliche Lösemittel zu minimieren.

Für den Online-Handel ist besonders relevant, dass Produkte mit korrekten Kennzeichnungen, Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen versehen sein müssen, um einen sicheren Markteintritt in Deutschland zu gewährleisten.

Wie läuft die Prüfung der Produktsicherheit ab?

Die Sicherstellung der Produktsicherheit erfordert einen strukturierten Prüfprozess, der verschiedene Schritte umfasst. Von der ersten Risikoanalyse bis zur endgültigen Marktzulassung müssen Hersteller und Importeure bestimmte Verfahren einhalten, um die Konformität ihrer Produkte mit den geltenden Sicherheitsanforderungen nachzuweisen.

Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung

Die Prüfung der Produktsicherheit beginnt mit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden potenzielle Risiken identifiziert, die von einem Produkt ausgehen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat dafür einen speziellen Leitfaden entwickelt. Bei der Risikobewertung werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Eigenschaften des Produkts einschließlich Zusammensetzung und Verpackung
  • Einwirkungen auf andere Produkte, wenn eine gemeinsame Verwendung vorhersehbar ist
  • Aufmachung, Kennzeichnung und Warnhinweise
  • Spezifische Verbrauchergruppen, die bei der Verwendung stärker gefährdet sein könnten

Die Risikobewertung stellt eine Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr und der Schwere des möglichen Schadens dar.

Bedeutung der CE-Kennzeichnung und der EU-Konformitätserklärung 

Für viele Produktkategorien ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Mit dieser Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen der europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht. Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht werden. Falls dies aufgrund der Produktart nicht möglich ist, kann sie auf der Verpackung und den Begleitunterlagen erfolgen.

Kennzeichnungs- und Informationspflichten für sichere Produkte 

Neben der CE-Kennzeichnung gibt es weitere Kennzeichnungspflichten, besonders für Verbraucherprodukte. Dazu gehören:

  • Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder Importeurs
  • Eindeutige Kennzeichnungen zur Produktidentifikation
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Diese Informationen müssen auf dem Produkt oder, wenn nicht möglich, auf der Verpackung angebracht werden. Allerdings sind Ausnahmen zulässig, wenn die Angaben dem Verbraucher bereits bekannt sind oder wenn das Anbringen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

Dokumentations- und Informationspflichten

Jeder Hersteller ist verpflichtet, technische Unterlagen zu erstellen, die für die Bewertung der Sicherheit relevante Informationen enthalten. Diese müssen für zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden. Darüber hinaus müssen bei Produkten, deren sichere Verwendung spezielle Regeln erfordert, entsprechende Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache mitgeliefert werden.

Zudem besteht eine Unterrichtungspflicht: Wenn Hersteller oder Importeure erfahren, dass von ihren Produkten Gefahren ausgehen, müssen sie unverzüglich die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.

Was ist für die Marktzulassung eines Produkts in Deutschland zu beachten?

Der Eintritt in den deutschen Markt erfordert mehr als nur ein sicheres Produkt. Ein strukturierter Prozess mit verschiedenen behördlichen Anforderungen muss eingehalten werden, um eine erfolgreiche Marktzulassung zu erreichen.

Voraussetzungen für den Markteintritt

Für die Marktzulassung in Deutschland müssen Produkte zunächst die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass sie bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellen dürfen. Ein zentrales Element ist dabei die technische Dokumentation, die alle sicherheitsrelevanten Informationen enthält und über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden muss.

Darüber hinaus ist für viele Produktgruppen die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Mit dieser erklärt der Hersteller eigenverantwortlich die Konformität mit den europäischen Richtlinien. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein.

Rechtliche Schritte für den Verkauf von Produkten in Deutschland 

Der rechtliche Weg zum deutschen Markt führt über mehrere Stationen. Zunächst muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, gefolgt von der Erstellung der EU-Konformitätserklärung. Hierbei erklärt der Hersteller, dass sein Produkt allen relevanten Anforderungen entspricht.

Besonders bei Produkten aus Drittländern ist zudem ein verantwortlicher Akteur mit Sitz in der EU erforderlich. Dies kann entweder der Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter sein.

Die Marktüberwachung und Zusammenarbeit mit Behörden

Die Marktüberwachung in Deutschland erfolgt durch die Behörden der Bundesländer. Diese kontrollieren stichprobenartig, ob die auf dem Markt befindlichen Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen. Bei Verdachtsfällen können sie Produkte untersuchen, Unterlagen anfordern und gegebenenfalls Maßnahmen anordnen.

Bei festgestellten Verstößen können die Behörden verschiedene Sanktionen verhängen – von Verkaufsverboten bis hin zu Bußgeldern. Eine proaktive Zusammenarbeit mit den Behörden ist daher empfehlenswert.

Häufige Fehler bei der Marktzulassung und wie sie vermieden werden können 

Zu den häufigsten Fehlern zählt eine unvollständige technische Dokumentation. Außerdem wird oft die Bedeutung einer korrekten CE-Kennzeichnung unterschätzt oder diese fälschlicherweise angebracht, obwohl keine Rechtsvorschrift dies vorsieht.

Insbesondere im Onlinehandel werden häufig die Kennzeichnungspflichten missachtet. So müssen gemäß der neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) seit Dezember 2024 auch in Online-Angeboten eindeutige Produktsicherheitsinformationen wie Herstellerangaben und Warnhinweise enthalten sein.

Produktsicherheit als Grundlage für Vertrauen und Rechtssicherheit 

Planen Sie einen Markteintritt in Deutschland mit Ihrem Produkt? Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Experte im Wettbewerbsrecht sind wir bei SBS Legal der ideale Ansprechpartner für Ihren Markteintritt. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Lebensmittelrechts und haben bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich unterstützt. Dabei stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und helfen Ihnen dabei, Trends und Innovationen schnell zu erkennen und umzusetzen.

Das Produktsicherheitsgesetz bildet zweifellos einen zentralen Pfeiler für die Sicherheit von Produkten auf dem deutschen Markt. Im Gegensatz zur Produkthaftung, die nach eingetretenen Schäden greift, zielt das ProdSG darauf ab, Gefahren präventiv zu vermeiden. Tatsächlich müssen alle Wirtschaftsakteure, wie Hersteller, Importeure und Händler, ihre spezifischen Pflichten kennen und umsetzen.

Ohne Frage steht die Gefährdungsbeurteilung am Anfang jedes Prozesses zur Produktsicherheit. Diese gründliche Analyse potenzieller Risiken bildet die Basis für alle weiteren Schritte. Danach folgt für viele Produktkategorien die CE-Kennzeichnung, die die Konformität mit europäischen Richtlinien bestätigt. Zudem erfordert der Markteintritt in Deutschland eine vollständige technische Dokumentation sowie die Einhaltung aller Kennzeichnungspflichten.

Besonders wichtig erscheint die korrekte Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden. Diese kontrollieren stichprobenartig die Einhaltung der Vorschriften und können bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen. Folglich lohnt es sich, typische Fehler wie unvollständige Dokumentation oder falsche Kennzeichnungen zu vermeiden.

Alles in allem dient das Produktsicherheitsgesetz nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern bietet auch Herstellern und Händlern Rechtssicherheit. 

Wer die Anforderungen des ProdSG von Beginn an berücksichtigt, vermeidet spätere Probleme und schafft die Grundlage für einen erfolgreichen Markteintritt in Deutschland. Das Gesetz mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber es verfolgt letztendlich ein klares Ziel: Nur sichere Produkte sollen den deutschen Markt erreichen.

FAQs zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Was ist der Hauptzweck des Produktsicherheitsgesetzes? 

Das Produktsicherheitsgesetz dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern, indem es Anforderungen an die Sicherheit von Produkten vor deren Markteintritt stellt. Es zielt darauf ab, nur sichere Produkte auf den deutschen Markt zu lassen.

Wer ist von den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes betroffen? 

Das Gesetz betrifft alle Akteure in der Lieferkette, einschließlich Hersteller, Händler und Importeure. Jeder hat spezifische Pflichten zu erfüllen, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.

Welche Schritte umfasst die Prüfung der Produktsicherheit? 

Die Prüfung beginnt mit einer Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung. Anschließend folgen je nach Produkt die CE-Kennzeichnung, die Erstellung technischer Dokumentation und die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten.

Was ist für die Marktzulassung in Deutschland besonders zu beachten? 

Für die Marktzulassung müssen Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, eine technische Dokumentation vorliegen und oft eine CE-Kennzeichnung tragen. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden wichtig.

Welche typischen Fehler sollten bei der Marktzulassung vermieden werden? 

Häufige Fehler sind eine unvollständige technische Dokumentation, falsche oder fehlende CE-Kennzeichnung und die Missachtung von Kennzeichnungspflichten, besonders im Onlinehandel. Eine sorgfältige Beachtung dieser Aspekte ist entscheidend für eine erfolgreiche Marktzulassung.


SBS LEGAL – Anwalt für Lebensmittelrecht

Die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes stellen Hersteller, Importeure und Händler vor komplexe rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Von der Gefährdungsbeurteilung über die CE-Kennzeichnung bis hin zur vollständigen technischen Dokumentation müssen zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, um Produkte rechtssicher in Deutschland bereitzustellen. SBS Legal als Anwalt für Lebensmittelrecht unterstützt Sie dabei, die Pflichten aus dem Produktsicherheitsgesetz und der europäischen Produktsicherheitsverordnung korrekt umzusetzen und typische Fehler bei der Marktzulassung zu vermeiden.

SBS Legal Rechtsanwälte ist Ihr Experte für das Produktsicherheitsrecht

Bei Fragen zur rechtssicheren Produktsicherheit und der Marktzulassung nach dem ProdSG sprechen Sie uns gern jederzeit an! Mit fundierter Erfahrung im Produktsicherheitsrecht begleiten wir Sie bei der rechtlichen Bewertung, der Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden sowie bei der Absicherung Ihres Markteintritts.

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