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Was sind agile Softwareverträge?


Das Wasserfallmodell wurde durch die agile Softwareentwicklung ersetzt

Im Bereich der Softwareentwicklung wurde das statische Wasserfallmodell durch die agile Softwareentwicklung ersetzt. Die agilen IT-Projekte bestechen durch ihren flexiblen Charakter, der allerdings auch einen belastbaren vertraglichen Rahmen erfordert. Die Auflistung von Aufwendungen ist ohne ein Lastenheft im klassischen Sinne, wo eine Spezifikation festgelegt wurde, im Voraus nicht möglich. Somit kann es durchaus zu rechtlichen Schwierigkeiten zwischen den Kunden und den Sofwareentwicklern kommen. Im Folgenden klären wir Sie über die agilen Sofwareverträge auf!


Wie unterscheidet sich die agile Softwareentwicklung vom klassischen Wasserfallmodell?

Bei der Sofwareentwicklung nach dem Wasserfallmodell erfolgt die Aufteilung eines Projekts stets in aufeinanderfolgende Phasen. In der nächstfolgenden Phase fließen die bisherigen Ergebnisse als Vorgaben ein. Die nächste Phase darf nur dann beginnen, wenn eine Aktivität vollständig abgeschlossen wurde. Bloß in der unmittelbar vorangegangenen Phase sind Rückschritte möglich. Beim Wasserfallmodell werden die Kunden typischerweise nur in der Anforderungsanalysephase beteiligt. Bevor die Entwicklungsphase beginnt, wird in einem Lastenheft von Vornherein festgelegt, welche Anforderungen an den Entwickler gestellt werden und welche Leistungen dieser vollbringen wird.

Gerade bei größeren Projekten und Neuentwicklungen ist die Festsetzung eines Plans von Beginn an alles andere als realistisch. Spontane Änderungen sind bei dem klassischen Modell mit Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Zeitaufwand und Kosten verbunden. 

Hat der Kunde also bloß eine grobe Vorstellung von dem umzusetzenden Projekt und möchte er bei der Entwicklung aktiv mitarbeiten oder gehört das Projekt zu einem Feld, was sich im stetigen Wandel befindet, ist ein agiles Vorgehen empfohlen. Als wohl bekannteste agile Methode ist das Scrum-Prinzip zu nennen. Innerhalb eines kurzen Zeitraums wird zügig eine erste funktionsfähige Version der Software präsentiert und anschließend vom Kunden getestet. Danach wird das Feedback der Test-Ergebnisse genutzt um ein verbesserte Version herzustellen. Dieses Vorgehen wird solange wiederholt, bis der Kunde mit einer Version zufrieden ist (Inspect &Adapt). Die Entwicklungsphasen folgen also nicht nacheinander sondern überlappen sich.

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Welcher Vertragstyp greift bei agilen Softwareprodukten?

Es existiert kein Vertragstyp der ideal auf sämtliche agile Projekte zugeschnitten ist. Dabei ist eine vertragliche Festsetzung der Vorgaben durchaus notwendig, um das Risiko von Missverständnissen bezüglich der Rechte und Pflichten zwischen den Parteien zu minimieren. Zwar gibt es eine Reihe von Vertragstypen, die sich für Softwareprojekte eignen, jedoch lässt sich ein agiler Softwarevertrag am ehesten als Dienst- oder Werkvertrag einordnen. Anhand der Zahlungsfälligkeit lassen sich die Vertragstypen und Rechtsfolgen unterscheiden.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16.07.2002, Az. X ZR 27/01) lassen sich agile Softwareverträge zudem wie folgt einordnen: Wird eine umfangreiche Individual-Software entwickelt, also ein konkreter Erfolg geschuldet, gehe man grundsätzlich von einem Werkvertrag aus. Wohingegen bei einer Softwareentwicklung, die mit einer umfangreichen Planungsphase dahergeht, bei der also kein konkreter Erfolg, sondern die Erbringung von Diensten als Leistung geschuldet wird, eher ein Dienstvertrag angenommen werde.
Im Folgenden stellen wir weitere Indizien vor, anhand der man erkennen kann, welcher Vertragstyp passt:

Was spricht für den Werkvertrag?

Für einen Werkvertrag spricht, wenn der Auftraggeber von Beginn der Programmierarbeiten eingebunden wird, aber keine Weisungsbefugnis während des laufenden Projekts besitzt. Zudem wenn in einen Lasten oder Pflichtenheft der Vertragsgegenstand klar dargelegt wird. Und zu guter Letzt der Vertragsgegenstand die fertige Software und nicht die Programmierleistung ist. 

Zu Beginn an wird ein Festpreis als Vergütung vereinbart. Sollten Features geändert oder ausgetauscht werden, werden diese im Rahmen von Change-Requests mit Preissteigerungen auf Grundlage von Time and Materials abgerechnet. Der Werkvertrag bedeutet für den Kunden nicht nur eine Kostensicherheit bei einer gleichbleibenden Spezifikation, sondern auch, dass der Entwickler die Verantwortung für Mängel übernimmt. Damit hat der Entwickler aber auch kein großes Interesse daran Verbesserungen vorzunehmen, da Änderungen auch immer Nachverhandlungen und nicht einkalkulierte Kosten bedeuten. Daher sollte man den Werkvertrag bei einfachen Sofwareprojekten, die in einem unveränderlichen Terrain abgewickelt werden, wählen.  

Was spricht für den Dienstvertrag?

Für einen Dienstvertrag als Vertragstyp spricht wiederum wenn der Auftraggeber in den gesamten Prozess eingebunden wird und währenddessen Weisung erteilen kann. Des Weiteren wenn keine klaren Anforderungen an das fertige Produkt gestellt werden. Hier ist nicht die fertige Software der Vertragsgegenstand, sondern die Programmierleistung. Damit trägt der Kunde das Erfolgsrisiko. Die Vergütung wird anhand des Aufwands bestimmt (Time and Materials). Dies stellt nicht bloß eine wirtschaftliche Sicherheit für den Kunden dar, sondern bedeutet auch eine vollkommene wirtschaftliche Flexibilität bezüglich des Vertragsgegenstandes. Allerdings bleiben Zeit und Kosten unvorhersehbar, da die Projektkosten nicht endgültig benannt werden können. Daher trägt der Kunde die Zusatzkosetn der Mängelbseitigung von Seiten des Entwicklers. Man sollte den Dienstvertrag also eher bei kleineren Softwareprojekte wählen, die durch ein eingespieltes Team umgesetzt werden sollen und wo Einzelkomponeneten entwickelt werden. 

Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?

Als Kompromiss wird daher angeraten einen Rahmenvertrag zu schließen, der die dienstvertraglichen Eckpunkte der Zusammenarbeit enthält. Der werkvertragliche Charakter kommt in der Vereinbarung einzelner Sprints als Teilprojektverträge zum tragen. Dies stellt zwar einen guten Ansatz dar, aber um Unklarheiten möglichst aus dem Weg zu räumen, sollten die vertraglichen Verhältnisse von Anfang an zwischen den Vertragsparteien geklärt werden. Für das Gericht bedeutet es nämlich ein Unterfangen, entscheiden zu müssen, ob ein Dienst- oder Werkvertrag anwendbar ist, wenn für einen bestimmten Punkt keine Regelung vorgesehen ist.

Daher sollte zuerst einmal die zu entwickelnde Software, die zu Beginn häufig nur eine Vision ist, klar genannt werden. Ebenso sollten die Anforderungen an die Parteien in jeder Phase und die Beschreibung der Rollen dokumentiert werden. 

Bezüglich der Vergütung sollte ein fairer Preis ausgehandelt werden, um eine  langfristige Zusammenarbeit zu garantieren. Die Festsetzung eines agilen Festpreises stellt die Abwandlung des klassischen Festpreises nach der agilen Vorgehensweise dar. So wird nach der Durchführung einer ersten Testphase Termin und Kosten für die agile Entwicklung bestimmt. Zwar erfolgt keine detaillierte Beschreibung des Umfang, aber dafür wird dieser schon zu Beginn vollkommen erfasst. Im Gegensatz zum klassischen Preis bedeutet die Vereinbarung eines agilen Festpreises einen Fortschritt, der die agile Methode jedoch immer noch relativ stark einschränkt.

Zudem sollte vereinbart werden, wann eine Abnahme erfolgt oder wie gegebenenfalls ein Kündigungsrecht aussieht

Abschließend sollten das Nutzungsrecht geklärt werden. Wurde keine Absprache vorgenommen, richtet sich die Rechteinräumung nämlich nach § 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz.


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Das IT-Recht befindet sich im ständigen Wandel. So entwickeln sich gesetzliche Vorgaben schnell weiter, was zu stetigen Veränderungen führt. Bei der Softwareentwicklung müssen Sie auf dem neusten rechtlichen Stand bleiben, um kein Risiko einzugehen. Denn gerade bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, können hohe Bußgelder folgen. Daher ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung angeraten.
Unsere Rechtsanwälte von SBS LEGAL sind Experten auf dem Gebiet des IT-Rechts sowie dem Vertragsrecht. Letzteres führt bei Vertragabschlüssen bezüglich einer Softwareentwicklung häufig zu Unsicherheiten. Wir unterstützen Sie dabei die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, damit Sie keine unwirksamen Verträge abschließen.

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