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| Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht

Was steckt in Honig? Reinheitsgebot und Kennzeichnung


Honig, er ist in vielen verschiedenen Formen in Läden und auch bei den meisten Menschen zu Hause zu finden, sei es als Brotaufstrich oder Süßungsmittel. Honig ist allerdings nicht gleich Honig. Es gibt verschiedene Arten von Honig. Zudem kann Honig auch mit anderen Mitteln gepanscht werden. Was genau in Honig steckt, welche Anforderungen Honig in Bezug auf das Reinheitsgebot und die Kennzeichnung erfüllen muss, darum geht es im folgenden Artikel.

Was gilt als Honig?

Honig ist zunächst eine geschützte Bezeichnung. Was genau als Honig gilt und welche Qualität erfüllt sein muss, dass regelte die Europäische Union in ihrer Richtlinie 2001/110/EG bereits 2001. Weitere Bestimmungen und Vorgaben kamen 2014 und auch 2024 noch hinzu, dadurch soll ein stetiger Schutz des Honigs gewährleistet werden. Die Richtlinie regelt beispielsweise den zulässigen Wassergehalt oder auch welche Angaben auf einem Honigglas stehen müssen und stehen dürfen. Doch was gilt nun nach der Richtlinie eigentlich als Honig? Honig ist der natursüße Stoff, der von Bienen der Art Apis mellifera auf natürliche Weise hergestellt wird. Dieser besteht aus Zuckerarten wie Glucose und Fructose sowie aus verschiedenen organischen Säuren und Enzymen, ebenso wie festen Partikeln, welche die Bienen beim Honigsammeln mit aufnehmen. Honig kann demnach aufgrund der geschützten Bezeichnung nicht chemisch hergestellt werden.

Das Reinheitsgebot und gepanschter Honig

Dieses Reinheitsgebot von Honig soll diesen als unverarbeitetes landwirtschaftliches Roherzeugnis erhalten. Daher verbietet die Richtlinie, dass Zusätze wie Aromen, Zucker, Zuckersirup oder Wasser dem Honig hinzugefügt werden. Das zufügen dieser Bestandteile, also das Panschen von Honig, dient dem Zweck, mehr Ertrag zu erzielen. Der Vertrieb von solchem gepanschten Honig ist ein Verstoß gegen die Richtlinie, der insbesondere als Irreführung des Verbrauchers gesehen werden kann, da dieser davon ausgeht „reinen natürlichen Honig“ zu erhalten. Diese Irreführung stellt demnach ein Verstoß im Wettbewerbsrecht dar und kann zu Abmahnungen von Mitbewerbern oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Es können beispielsweise der Verkauf untersagt, die Ware beschlagnahmt oder auch Bußgelder und Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden.

Gepanschten Honig zu ermitteln ist allerdings nicht leicht, denn die Bestandteile, die dem Honig hinzugefügt werden, sind auch in natürlichem Honig zu finden. Das zeigt auch die Aktion „From the hives" des EU-Netzwerks "Agrar- und Lebensmittelbetrug" aus den Jahren 2021 und 2022. Bei der Aktion wurden Proben von Honig aus Nicht-EU-Staaten genommen und bei 46 Prozent dieser zufällig genommenen Proben ein Verdacht auf Honigverfälschung festgestellt.

Die Kennzeichnung von Honig

Verstöße können allerdings nicht nur in Bezug auf gepanschten Honig auftreten, sondern auch in Bezug auf die Kennzeichnung. So können bei der Kennzeichnung von Honig bestimmte Merkmale genannt werden. Wenn die Biene bei der Produktion des Honigs überwiegend eine bestimmte Pflanze oder Blüte angeflogen ist, zum Beispiel Raps, so kann der Honig Rapshonig genannt werden. Ebenso kann auch eine bestimmte Region genannt werden, wie etwa Gebirgsblütenhonig. Was das Herkunftsland des Honigs angeht, so wurde mit der Revision aus 2024 bestimmt, dass bis 2026 auf dem Etikett alle Herkunftsländer des Honigs in absteigender Reihenfolge entsprechend der Mengenanteile in der Honigmischung angegeben werden müssen. Als weitere Hinweise werden auf dem Honigglas beispielsweise Name und Anschrift des Abfüll-Betriebs, das Füllgewicht, eine Losnummer oder das taggenaue Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben.

Davon abzugrenzen sind freiwillige Angaben, wie beispielsweise das Gütezeichen „Echter Deutscher Honig". Diese Angabe ist markenrechtlich geschützt und darf nur verwendet werden, wenn die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Qualitätsanforderungen des Deutschen Imkerbundes erfüllt sind. Ebenso ist eine freiwillige Qualitätsangabe „DIB-Gewährverschluss" oder „Geprüfte Qualität aus Bayern". Zudem gibt es besondere Beurteilungsmerkmale für Honig besonderer Qualität, welche Angaben wie „Auslese" oder „Premium" tragen dürfen. Allerdings ist zu beachten, dass auch bei freiwilligen Angaben Verstöße begangen werden können und daher genau auf die Vorschriften und Voraussetzungen geachtet werden muss. 


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