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Was tun wenn Forderungsausfall wegen Corona droht?


Was tun, wenn Corona mit Forderungsausfall im Gepäck an die Tür klopft?

Die im Volksmund gerne als „Corona-Krise“ bezeichnete Covid-19-Pandemie führt inzwischen zu einem größeren Wirtschaftseinbruch als die Weltwirtschaftskrise 2008/ 2009. Eines der Anzeichen dafür ist der drastische Anstieg beim Zahlungsverzug deutscher Firmen. Noch im Januar lag der Zahlungsverzug eines Deutschen Unternehmen im Schnitt bei 10,4 Tagen nach Fälligkeit einer Rechnung. Bereits bis April stieg diese Zahl auf vorher noch nie dagewesene 11,6 Tage und die Tendenz ist steigend. Aber nicht nur der Zahlungsverzug von Vertragspartnern, auch der komplette Forderungsausfall stellt zahlreiche Unternehmen vor große Herausforderungen.  Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sieht sich bereits fast jeder fünfte Betrieb akut von der Insolvenz bedroht. In Zeiten wie diesen ist es ganz besonders wichtig mit einem soliden Plan in die Zukunft zu schreiten. Und auch wenn es heißt, dass wir alle den sozialen Kontakt einschränken sollen, heißt das auch, dass wir gemeinsam durch diese Zeit gehen. Das Ziel von SBS Legal ist es Sie bei Ihrem Weg durch die Corona-Krise zu unterstützen, auch wenn er etwas steiniger als gewöhnlich sein mag.

Können Ansprüche weiterhin durchgesetzt werden?

Die derzeitige Situation stellt uns alle vor einige Herausforderungen. Aber welche Auswirkungen hat Corona auf die Anspruchsdurchsetzung? Eine besondere Herausforderung in der derzeitigen Zeit stellt die eingeschränkte Tätigkeit der Gerichte dar. Dennoch gibt es einige Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung der eigenen Ansprüche, um einen Forderungsausfall zu vermeiden.

Drohende Insolvenzen, Lieferungsengpässe und Werksschließungen, trotz all dieser Schwierigkeiten besteht immer noch die Möglichkeit gefährdete Ansprüche kurzfristig zu sichern. Dafür gibt es im deutschen Rechtssystem den so genannten Maßnahmen des Einstweiligen Rechtsschutzes. [https://justiz.hamburg.de/vorlaeufiger-rechtsschutz/] Ziel des einstweiligen oder auch vorläufigen Rechtsschutzes ist es, dass es bis zur Entscheidung der Streitsache eine verlässliche Regelung gibt. Wie also mit der Streitfrage umzugehen ist, bis von einem Gericht endgültig darüber entschieden wird. Droht der Vermögensverfall des Vertragspartners oder gar eine Vermögensverschiebung ins Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 922 Zivilprozessordnung (ZPO) ein gerichtlicher Arrestbefehl angeordnet werden. Dies bedeutet, dass ein dinglicher Arrest angeordnet wird und im Anschuss die Forderungen des Schuldners gepfändet werden. Der jeweils gepfändete Betrag wird durch diese Maßnahme dem Zugriff des Schuldners entzogen und steht dann dem Gläubiger zur Verfügung, soweit der Anspruch im Hauptsacheverfahren, also das eigentliche Klageverfahren erfolgreich durchgesetzt wurde. All dies ist auch noch in Zeiten von Corona möglich.

Der einstweilige Rechtsschutz hilft auch dann, wenn absehbar ist, dass für ein Unternehmen wichtige Zulieferer die Belieferung ganz oder teilweise einstellen werden. Zwar ist es verboten, eine Entscheidung aus dem Hauptsacheverfahren durch den einstweiligen Rechtsschutz vorweg zu nehmen. Dennoch kann eine einstweilige Verfügung in diesem Fall dazu führen, dass eine Belieferung fortgesetzt werden muss bzw., dass eine Unterbrechung der Belieferung zu unterlassen ist. Dies geschieht jedoch nur, wenn es für das Unternehmen bedeuten würde einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil erfahren zu müssen, falls dies nicht geschieht, und zudem darf der Zulieferer nicht von seiner Pflicht zu leisten entbunden worden sein.

Sind sie auf gewisse Produktlieferungen angewiesen?

Sind Sie als Unternehmer für den Erfolg Ihres Unternehmens auf spezielle Produktlieferungen ausnahmslos angewiesen? In diesem Fall sollten Sie einige Vorkehrungen treffen um einem möglichen Forderungsausfall bereits früh entgegen zu treten. Sie sollten bereits präventiv diejenigen Produkte identifizieren, bei welchen ein Lieferengpass schwerwiegende Nachteile für Ihr Unternehmen bedeuten würde. Ziel ist es hierbei nicht ausschließlich, dass Sie bereits frühzeitig einen umfangreichen Überblick über die interne Unternehmensstruktur erhalten. Vielmehr ist es Ihnen so auch möglich, wenn notwendig, vor Gericht bereits innerhalb kürzester Zeit den wirtschaftlichen Nachteil in großem Umfang darzulegen und so den Prozess des einstweiligen Rechtsschutzes so schnell wie möglich in Gang bringen, um den Einfluss der Corona-Pandemie für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

Diese Maßnahmen können Sie als Unternehmer vornehmen, und so das Risiko zu minimieren, dass eigene Ansprüche nicht erfolgreich realisiert werden können:

  • Identifizierung von Produkten und damit  Verträgen, deren Erfüllung für den eigenen Betriebsablauf essentiell sind;
  • Untersuchen Sie zudem das Risiko, welches die Ausbreitung des Coronavirus darstellt, wenn so die Erfüllung von unerlässlichen Verträgen gefährdet wird;
  • Analysieren Sie, welche Vertragspartner eventuell gefährdet sind stark durch die Auswirkungen des Coronavirus beeinflusst zu werden und grenzen Sie ein, in welchem Ausmaß ein Lieferungsausfall beeinflussen würde

Stellen Sie bereits jetzt eine Übersicht aller notwendigen Informationen zusammen, seien es Namen, Verträge oder Ähnliches, sodass Sie Ihre Ansprüche auch kurzfristig gerichtlich sichern können.

Die Auswirkungen von Corona auf die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Forderungsausfall

Derzeit sehen sich auch einige Gerichte mit Einschränkungen konfrontiert. Selbstverständlich macht sich das auch unter den Teilnehmern des Rechtsverkehrs bemerkbar. Trotz alledem haben sich die Bundesländer gemeinsam dafür ausgesprochen, dass es an dieser Front das oberste Ziel sei den Gerichtsbetrieb in seiner notwendigen Form aufrecht zu erhalten. Dennoch haben oder werden die einzelnen Länder unverbindliche Handlungsempfehlungen für die Gerichte herausgeben und so auch ein gewisses Maß an Orientierung für die jeweiligen Behörden zu Verfügung stellen. Auch die Stadt Hamburg hat bereits  Sonderregelungen getroffen.

Der Gerichtsbetrieb soll auf seine Kernbereiche beschränkt werden, das bedeutet allerdings auch, dass Entscheidungen im einstweilige Rechtsschutz noch getroffen werden. Auf folgender Internetseite finden Sie außerdem noch zahlreich weitere Antworten zu allen Fragen bzgl. der Hamburger Justiz.

Auch eventuelle Versicherungen sollte nicht vergessen werden

Gerade jetzt, wenn Tag ein Tag aus so viel Trubel herrscht, ist es wichtig den Überblick zu behalten. Sollte es Ihnen als Unternehmer passieren, dass ein Abnehmer Ihrer Leistungen seine Rechnung infolge der Corona-Pandemie nicht bezahlen kann, denken Sie an die von Ihnen abgeschlossenen Versicherungen. Bei Forderungsausfälle oder längerfristige Zahlungsverzögerungen könnte das ein Fall der Kreditversicherung und insbesondere auch einer Exportkreditversicherung sein. Sollten  Waren, die ein Unternehmen im Ausland bestellt hat, blockiert werden und eine Lieferung scheint daher erst einmal nicht möglich, sind hieraus entstehende Verzögerungsschäden häufig durch die Warentransportversicherung gedeckt. Wichtig ist hierbei: Versicherungen haben gerade im Moment wirklich viel zutun, aber wir alle kämpfen gerade hier und da mit verschiedenen Herausforderungen. Lassen Sie sich also nicht abwimmeln und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sorgfältig auf ihren Anwendungsbereich. Gegebenenfalls kann hier eine rechtliche Beratung von Vorteil sein.

Wie sehen die zukünftigen Wochen aus in Bezug auf Corona und Forderungsausfall?

Sollten noch weitere behördliche Schutzmaßnahmen nach §28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig sein, zum Beispiel umfangreichere Quarantäne-Anordnungen, werden zu gegebener Zeit Verfahren automatisch unterbrochen werden, da der Betrieb eingestellt werden muss. Dies führt dann zu einem Stillstand der Rechtspflege gem. §245 ZPO. Sollte es einer Partei nicht möglich sein den Aufenthaltsort zu verlassen, wird das Verfahren gem. §247 ZPO ausgesetzt.


SBS Legal – Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Hamburg

Unser Team von SBS Legal aus Hamburg rund um unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gern in allen Fragen zum Kreditecht, Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht zur Verfügung.

Sie haben Fragen zum Thema Forderungsausfall während der Coronakrise oder zu anderen oben angesprochenen rechtlichen Themen oder suchen Beratung von einem Anwalt für Wettbewersbrecht? Dann sind Sie genau richtig bei uns! Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.

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