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Social-Media-Plattformen stehen zunehmend in der Pflicht, nicht nur gemeldete, sondern auch sinngleiche rechtsverletzende Inhalte eigenständig aufzuspüren und zu entfernen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Prüfpflichten von Host-Providern in einem aktuellen Fall weiter konkretisiert und entschieden, dass Anbieter auch dann aktiv werden müssen, wenn täuschend ähnliche Deep-Fake-Inhalte in leicht abgewandelter Form erneut veröffentlicht werden. Der Fall unterstreicht, wie weitreichend die Verantwortung von Plattformbetreibern mittlerweile reicht, gerade im Kontext gefälschter Werbevideos und künstlich generierter Inhalte.
Digitale Inhalte und Online-Anwendungen benötigen eine zuverlässige technische Grundlage, um jederzeit erreichbar zu sein. Host-Provider übernehmen diese zentrale Aufgabe. Sie stellen Speicherplatz sowie die notwendige Infrastruktur bereit und ermöglichen so den dauerhaften Zugang zu Webseiten, Apps und anderen digitalen Diensten. Neben der eigentlichen Serverbereitstellung gehören auch Aufgaben wie Wartung, regelmäßige Sicherheitsupdates, Datensicherung und technischer Support zum Dienstleistungsangebot. Beispiele sind Unternehmen im Bereich Webhosting, Cloud-Lösungen oder Serverhousing.
Zentrale Merkmale eines Host-Providers:
Typische Anbieter: Webhosting-Firmen, Anbieter von Cloud-Services und Serverhousing
Ein Host-Provider wurde Mittelpunkt eines aktuellen Gerichtsverfahrens mit einer weitreichenden Entscheidung. In diesem Fall wurde auf einer von ihm betriebenen Social-Media-Plattform ein Video hochgeladen, das eine in Deutschland bekannte Persönlichkeit zeigte. Das Video erweckte (verfälschend durch sogenannte Deepfakes) den Eindruck, diese Person würde bestimmte Produkte zur Behandlung von Übergewicht anpreisen, obwohl sie das nie getan hatte. Die betroffene Person sah darin eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und forderte, dass das Video gelöscht werden müsse.
Das Besondere an diesem Fall: Nicht nur sollte der Anbieter das konkret beanstandete Video entfernen, sondern auch alle anderen Inhalte auf der Plattform, die sinngemäß das Gleiche behaupten oder den gleichen falschen Eindruck erwecken. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass der Host-Provider nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Inhalt nicht einfach weitermachen darf wie bisher.
Vielmehr muss er von sich aus tätig werden und auf der Plattform gezielt nach weiteren Beiträgen suchen, die inhaltlich gleich oder ähnlich sind (z. B. andere Videos, die mit denselben Deepfake-Methoden denselben Eindruck über die Person vermitteln). Das Gericht sah es als zumutbar an, dass große Plattformbetreiber dazu auch technische Methoden, wie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, nutzen, um solche Inhalte aufzuspüren und zu löschen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stärkt damit die Rechte von Betroffenen im Internet deutlich.
Bisher war es oft so, dass Host-Provider oder Plattformen wie Social-Media-Dienste nur auf ganz konkrete Hinweise reagieren mussten. Das hatte zur Folge, dass zwar ein konkreter, gemeldeter Beitrag gelöscht wurde, viele ähnliche problematische Inhalte aber weiter online bleiben konnten, solange sie nicht ebenso gemeldet wurden. Gerade bei Massenvorfällen (wie Deepfakes, Hass-Postings oder Fake News) konnten Betroffene so kaum ausreichend geschützt werden.
Mit diesem Urteil wird jetzt festgelegt:
Sobald ein Anbieter auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hingewiesen wird, ist er auch verpflichtet, auf seiner Plattform eigenständig nach gleichartigen Inhalten zu suchen und diese ebenfalls zu sperren. Und zwar auch ohne weiteren extra Hinweis vom Betroffenen.
Das Urteil erhöht damit den Druck vor allem auf große Online-Dienste und sorgt dafür, dass einmal aufgedeckte, rechtswidrige Verleumdungen oder gezielte Falschdarstellungen nicht einfach in leicht abgewandelter Form fortgesetzt werden können. Für die Betroffenen ist das ein zusätzlicher Schutz, für die Plattformen eine Verpflichtung, ihre technischen Möglichkeiten tatsächlich einzusetzen, um Rechtsverletzungen nicht nur zu beseitigen, sondern auch künftig möglichst zu verhindern.
Kurzum:
Wer im Netz betroffen ist (z. B. durch Deepfakes oder gefälschte Werbung mit der eigenen Person), bekommt durch das Urteil einen stärkeren Schutz und kann verlangen, dass Plattformen bei wiederholten oder ähnlichen Verletzungen aktiv werden. Host-Provider und Plattformen müssen technisch in der Lage sein, solche Rechtsverstöße aufzuspüren und dagegen vorzugehen und nicht nur auf Hinweise zu reagieren.
Werden falsche oder täuschend echte Inhalte über Ihre Person oder Ihr Unternehmen in sozialen Netzwerken verbreitet? Sind Sie von Deep-Fake-Videos, Memes oder anderen rechtsverletzenden Beiträgen betroffen und möchten wissen, wie Sie sich wirksam dagegen wehren können?
Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend in allen Fragen rund um Persönlichkeitsrecht, IT-Recht und Plattformhaftung. Dazu gehören die Prüfung und Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen, Abmahnungen gegen Host-Provider, Beantragung einstweiliger Verfügungen sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?