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Welche Rechte stehen Ihnen gegenüber der Schufa zu?


Die Schufa besitzt großen Einfluss aufs Wirtschaftsleben

Ein negativer Schufa-Eintrag resultiert aus einer nicht erledigten bzw. ausgeglichenen Forderung. Daher lehnen Banken, Vermieter und Mobilfunkanbieter einen Vertragsabschluss bei einem schlechten Schufa-Score ab. 

Die Schufa ist keine staatliche Institution, sondern eine Auskunftei, die über 60 Millionen Daten verwaltet. Der Schufa-Score wird aus diesen Daten zusammengesetzt und beeinflusst die Kreditwürdigkeit. Die Positivdaten können auch ohne die Einwilligung der Verbraucher an die Schufa weitergeleitet werden, solange kein nachweisbarer Schaden entsteht.

Die Höhe des Scores gibt Vertragspartnern zu verstehen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für Zahlungsausfälle ist. Ein Score von 100% ist allerdings unerreichbar, da man nie vollkommen ausschließen kann, dass zukünftig Zahlungsausfälle nicht doch auftreten. Der Maximalscore liegt bei 97, 22 %.

Für die Schufa ist die Verwaltung von Daten besonders rentabel, da Banken und Unternehmen für jede Auskunft eine kleine Summe an die Auskunftei zahlen. So konnte die Schufa im vergangen Jahr ihren Umsatz wieder deutlich steigern. Die Schufa-Selbstauskunft ist wiederum kostenlos erhältlich, was unseriöse Unternehmen gerne anders verkaufen. Allerdings ist diese Schufa-Datenkopie nur für private Zwecke geeignet. Für den Nachweis an Dritte kommt nur die kostenpflichtige Schufa-Bonitätsprüfung in Frage.

Aufgrund des enormen Einflusses der Schufa fordern Stimmen nach einer Art TÜV für die Schufa, der die genutzten Algorithmen für die Scores überprüft. Hintergrund dieser Forderung ist die mögliche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die die Macht der Schufa einschränken soll. Zudem sollen Verbraucher künftig informiert werden, wenn ein Vertragsschluss aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags scheitert. Die Schufa selbst plant eine Modernisierung ihrer Methode zur Bonitätsbewertung und der Einführung eines neuen Schufa-Scores, um für mehr Transparenz und Verständlichkeit zu sorgen. 

Wird die Forderung ausgeglichen, kann dies den Datenbestand der Schufa abändern. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie Ihren Schufa-Eintrag verbessern und was eine ausgeglichene Forderung für Folgen auf den einst negativen Schufa-Eintrag hat (Erledigungsvermerk). Zudem informieren wir Sie, welche Rechte Ihnen gegenüber der Schufa zustehen.


Wie lässt sich der Schufa Score verbessern?

Anhand der Bonität können Banken darauf schließen, ob ein Darlehen von einer Person zurückgezahlt wird. Folglich kann bei einem positiven Schufa-Score eher mit einer Darlehensvergabe gerechnet werden.

Die Kreditwürdigkeit einer Person ermittelt die Schufa aus Daten zu Kreditkarten, Darlehen, Bankkonten sowie anderen Verträgen. Berücksichtigung finden dabei ebenfalls Negativmerkmale wie verspätete Zahlungen und Schulden. Das Berechnungsmodell der Schufa ist geheim, um Manipulationen vorzubeugen. Generell kann man aber anraten, Schulden zu minimieren sowie Kreditkartenabrechnungen stets zu überprüfen und rechtzeitig zu bezahlen. Verspätete Zahlungen werden nämlich als Finanzkontrollverlust gewertet. Auch eine Ausreizung des Kreditkartenlimits hat einen negativen Einfluss auf den Schufa-Score. Daher sollten Sie Ihren Schufa-Score jährlich überprüfen und lernen ihn zu verstehen.  

Statistisch gesehen können sich zudem häufige Wohnortwechsel negativ auf den Schufa-Score auswirken, da sich das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten erhöht.

Ebenfalls sinkt der Schufa-Score nach einer Kreditaufnahme. Denn Ratenkredite stellen eine finanzielle Belastung dar. Die Bewertung verschlechtert sich dann noch weiter durch unbezahlte Raten. Sobald eine Bank eine Kreditanfrage ablehnt, wird diese Information von der Schufa gespeichert. Selbst wenn eine andere Bank den Kredit schließlich vergibt. Vermeiden Sie daher unnötige Kreditanfragen.

Die Eröffnung eines neuen Girokontos gehört zu den Informationen einer Person, die die Schufa gerne zuerst speichert. Bei einer höheren Anzahl an Girokonten ist es wahrscheinlicher, dass ein Dispokredit in Anspruch genommen wird. Dies hat einen negativen Einfluss auf das Rückzahlungsverhalten. Daher sollte vermieden werden, zu viele Girokonten zu eröffnen. Dies gestaltet sich jedoch schwierig, wenn man auf neue Features von Banken, wie Trade Republic, nur zugreifen kann, wenn ein neues Girokonto eröffnet wurde. Daher sollten auch Banken dagegen steuern, dass ihre Kunde nicht eine Vielzahl von Girokonten ansammeln. Die Schufa empfiehlt jüngere Konten zu schließen und  dafür die alten beizubehalten, da man sich bei diesen bereits für einen längeren Zeitraum zahlungsfähig gezeigt hat. Wenn Sie mehrere Girokonten besitzen, lohnt sich die Beantragung einer Schufa-Selbstauskunft besonders.

Wie können sich Betroffene gegen einen unberechtigten Schufa-Eintrag wehren? 

So wie man negative Kununu-Bewertungen löschen kann, ist es auch möglich, sich gegen einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag zu wehren. Dies entschied zuletzt das Landgericht (LG) Stuttgart in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 (Az.: 6 O 106/24). In dem Fall hatte der Kläger mit seiner damaligen Partnerin ein Darlehen aufgenommen. Die Partnerin meldete schließlich Privatinsolvenz an, die den Kläger aber nicht betraf. Obwohl das Paar nie in Rückstand bezüglich der Rückzahlung geraten war, kündigte die Bank das Darlehen. Man einigte sich über eine Restschuldvereinbarung. Die Bank hatte der Schufa dann die Kündigung und Fälligstellung des Darlehens übermittelt. Die Hintergründe ließ die Bank dabei außen vor. Der Schufa-Score des Klägers sank daraufhin von 94 auf 22, weshalb seine Kreditkarten, sein Handyvertrag und sein Girokonto gekündigt wurden. Zudem drohte er als Mieter abgewiesen zu werden. Dabei hatte sich seine finanzielle Situation nicht geändert. Zurecht forderte er die Bank auf, die Daten gegenüber der Schufa zu ändern, damit die Auskunftei den negativen Eintrag zu ihm löscht. Das Verhalten der Bank stelle einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar, so das LG, da der Übermittlung der Daten kein klarstellender Hinweis beigefügt wurde. Hierdurch wurde der Eindruck erweckt, dass es dem Kläger an seiner Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit mangele.

Neben unberechtigten Einträgen sind weitere Gründe für eine Löschung eine erledigte Forderung, veraltete Einträge oder falsche Einträge. Wenn einer dieser Gründe vorliegt, sammeln Sie Beweise und wenden sich für die Löschung des Eintrags an die Schufa. Lehnt die Schufa die Löschung ab, steht es Ihnen offen, den Fall rechtlich weiterzuverfolgen.

Die Einträge zur Restschuldbefreiung werden künftig früher von der Schufa gelöscht

Die Restschuldbefreiuung wird Menschen gewährt, die aufgrund finanzieller Engpässe Privatinsolvenz anmelden mussten. Mit dem Erlass der verbliebenen Schulden wird Betroffenen die Möglichkeit eines finanziellen Neustarts gegeben. 

Die Einträge zur Restschuldbefreiung löschte die Schufa zuvor erst nach 3 Jahren. Zuletzt hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, bis zu welchem Zeitraum Einträge zur Restschuldbefreiung von der Schufa gespeichert werden dürfen. Der BGH hatte die Frage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof geschickt.

Zur Vermeidung eines langen Instanzenzugs entschloss sich die Schufa zu einem proaktiven Handeln. So sollen Einträge zur Restschuldbefreiung zukünftig nach bereits 6 Monaten gelöscht werden. Dies diene auch der Sicherheit der Verbraucher. 250.000 Menschen sind von dieser Änderung betroffen.

Die Einträge, die bis zum 28.03.2023 länger als 6 Monate gespeichert wurden, werden rückwirkend gelöscht. Die Löschung wird automatisch erfolgen und etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Die Schufa verkürzt auch die Löschfrist für negative Einträge

In einem gemeinsamen Verhaltenskodex, zu dem sich die Auskunfteien freiwillig selbstverpflichtet haben, wurde festgelegt, dass Daten auch nach dem Ausgleich der Forderung bis zu 3 Jahre gespeichert werden. Die 3-jährige Frist beginnt bei jeder Meldung von Neuem. Dies gilt auch für ausgeglichene Forderungen ab dem Meldedatum des Forderungsausgleichs. Gerichte sind nicht an den Verhaltenskodex gebunden und können vorzeitige Löschungen anordnen. 

Vor Kurzem wurden jedoch die neuen Speicher- und Prüffristen publiziert. Nach einer geänderten Kulanzregelung des neuen Verhaltenskodex können Forderungen nach 18 Monaten ab Einmeldung gelöscht werden, wenn sie innerhalb von 100 Tagen beglichen wurden und keine weiteren negativen Schufa-Einträge sowie Informationen aus Schuldnerverzeichnissen bestehen.  Durch einen zeitnahen Ausgleich der Forderung ist dann auch wieder die Teilnahme am Wirtschaftsleben möglich.

Zudem besagt der neue Verhaltenskodex, dass in sogenannten FraudPools Informationen zu Betrugs- oder Geldwäscheverdachtsfällen ab dem Auftreten von verdächtigen oder ungewöhnlichen Vorfällen festgehalten werden. Unterschieden wird dabei zwischen bloßen Verdachtsfällen und Betrugsfällen, die von Hinweisen untermauert sind. Dabei ist jedoch ungewiss, wie Auskunfteien und Banken diese Fälle beurteilen, was die Grundrechte der Betroffenen verletzen könnte.

Die Schufa kennzeichnet eine ausgeglichene Forderung mit einem Erledigungsvermerk

Wurde eine Forderung von Ihnen ausgeglichen, müssen Sie sich an den Gläubiger wenden. Dieser hat den negativen Schufa-Eintrag nämlich einst herbeigeführt. Der Gläubiger muss die Schufa im Folgenden über den Ausgleich der Forderung unterrichten, da er sich hierzu gegenüber der Schufa vertraglich verpflichtet hat. Setzt die Schufa dann noch immer keinen Erledigungsvermerk, sollten Sie der Schufa mitteilen, dass die Forderung von Ihnen ausgeglichen wurde. Hierzu ist es angeraten, dem Schreiben alle notwendigen Zahlungsbelege hinzuzufügen. Nur so kann die Schufa den Sachverhalt nachvollziehen.

Die Schufa wird sich daraufhin bei dem Gläubiger erkundigen. Bestätigt dieser Ihren Forderungsaugleich, wird der Erledigungsvermerk von der Schufa eingetragen. Weigert sich der Gläubiger Rücksprache zu halten, wird der Eintrag trotzdem gelöscht.

Der Eintrag wird jedoch nicht in jedem Fall gelöscht. Vielmehr wird anstelle des negativen Eintrags ein Erledigungsvermerk gesetzt. Die Schufa möchte nämlich weiterhin demonstrieren, dass es einst zu einer verspäteten Zahlung gekommen ist. Mit dem Erlerdigungsvermerk hält die Schufa fest, dass die Forderung mittlerweile ausgeglichen wurde. Ihr Schufa-Score, wird sich nachfolgend zwar verbessern, aber nicht automatisch aufs Maximum erhöhen. Der einstige Zahlungsverzug soll ja immer noch angezeigt werden.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Datenschutzrecht

Die Schufa erfasst und speichert eine Vielzahl von Daten. Unser Anwälte von SBS LEGAL steht Ihnen zu allen Fragestellungen im Datenschutzrecht zur Verfügung. Informationen zur Löschfrist von Daten bei Auskunfteien und anderen datenschutzrechtlichen Themen können Sie bei uns erlangen. Wir überprüfen negative Schufa-Einträge und helfen Ihnen, falls ihr Erledigungsvermerk nicht gesetzt wurde.

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