SBS Firmengruppe Logos

| Arbeitsrecht

Weniger Gehalt wegen des Orkans? Ja, das kann passieren...


Muss ich bei einem Unwetter zur Arbeit fahren? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn wieder ein Sturm wie Sabine durch das Land braust. Und die Antwort lautet: „Grundsätzlich schon, aber …“.

Generell darf ein Arbeitnehmer bei Unwetter oder Sturm nicht zu Hause bleiben; für den Weg muss er mehr Zeit einplanen. Denn der Arbeitnehmer hat ein Wegerisiko und muss sicherstellen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz eintrifft. Erreicht das Unwetter jedoch ein solches Ausmaß, dass aus meteorologischer Sicht davor gewarnt wird, auf die Straße zu gehen – etwa, weil überall umgeknickte Bäume liegen und Dächer abgedeckt werden – kann ein Fall von „begründeter Arbeitsverhinderung“ vorliegen, bei dem der Arbeitnehmer dann zu Hause bleiben kann. Dieses muss er aber seinem Arbeitgeber sofort mitteilen. Eine Abmahnung darf wegen des Fernbleibens nicht ausgesprochen werden.

Bekommt man trotz des Fernbleibens Geld? Darf ich die Arbeit verlassen, um meine Kinder von der Schule abzuholen? Diesen und mehr Fragen widmen wir uns in unserem Artikel auf XING, dem sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte.

>>> Hier geht´s zum kompletten Artikel auf xing.com
andre schenk xing zitat

 













>>> Hier geht´s zum kompletten Artikel auf xing.com

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen aus dem Bereich Arbeitsrecht haben, so kontaktieren Sie uns jederzeit. Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung!


SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht