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Häufig kommt es vor: eBay sperrt plötzlich das Konto. Der Händler kann nichts mehr verkaufen und potenzielle Käufer bekommen E-Mails mit der Warnung, bloß nicht an den Händler zu überweisen. Wann und ob man überhaupt wieder Zugriff auf sein Konto bekommt, ist ungewiss. So einfach kann eine Kontosperrung die Existenz eines Händlers bedrohen. Was Sie dagegen tun können und wann gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, erfahren Sie hier:
Oft sperrt eBay Konten die gegen deren allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Gemäß § 5 der eBay-AGB kann eBay das Konto vorübergehend oder endgültig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung verletzt hat.
So simple es auch klingt, dagegen nicht zu verstoßen, ist es oft nicht einfach, diese Anforderungen zu erfüllen. Denn mag es nur zu Versandproblemen und aufgrund dessen zu schlechten Kundenbewertungen kommen, kann eBay bereits wegen mangelnder Kundenzufriedenheit das Konto sperren. Zudem gibt es noch viele weitere Gründe, wie zum Beispiel das Angeben einer falschen E-Mail-Adresse oder Marken- oder Urheberrechtsverletzungen. Doch manchmal kommt es auch vor, dass das Konto scheinbar ohne ersichtlichen Grund gesperrt wurde, denn laut § 5 Nr. 2 der eBay-AGB kann das Konto zudem gesperrt werden, wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. So kann es immer mal vorkommen, dass plötzlich das Konto gesperrt ist, und man weiß gar nicht was man falsch gemacht hat.
Was tut man also am Besten, wenn eine solch gesperrte Konten gewirklich Existenzen bedrohen? Bei einer bloßen vorübergehenden Sperrung kann es bereits ausreichen, die Schritte zu befolgen, die eBay mit der Information der Sperrung per E-Mail sendet. Manchmal reicht es schon, eventuelle Zahlungsrückstände an eBay zu begleichen oder wenn beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung im Raum steht, betroffene Bilder von der Plattform zu löschen.
Manchmal reicht dies allerdings nicht. Das Konto ist nun endgültig gesperrt und es gibt keinerlei Zugriff mehr. Am besten ist es jetzt, sich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu nehmen. Denn dieser kann mit eBay Kontakt aufnehmen, und versuchen das Problem außergerichtlich zu klären. Ebay selbst hat nämlich in seinen AGB stehen, bei der Wahl der Maßnahme (hier die Sperrung des Kontos) die Interessen des betroffenen Nutzers mit zu berücksichtigen und ihm die Chance einzuräumen, darzulegen, ob er den Verstoß verschuldet hat oder nicht. Hier kommt es auf gute Argumente an.
Sollte eBay trotz aller Mühen das Konto nicht freischalten wollen, muss gegebenenfalls gerichtlich gegen die Sperrung vorgegangen werden. Dann muss im Wege der einstweiligen Verfügung die Aufhebung der Sperrung beantragt oder hiergegen Klage eingereicht werden. Hiermit wird dargelegt, dass eBay keinen hinreichenden Grund für die Sperrung des Kontos hatte und das der Geschäftsbetrieb des Händlers erheblich unter der Kontosperrung gelitten hat. Hier hatte bereits eine Händlerin vor dem OLG Brandenburg Erfolg. Die Begründung, das Konto verstoße gegen die AGB reiche demnach nicht aus für eine endgültige Sperre und das Recht hierfür müsse näher bezeichnet werden. eBay musste das Konto wieder freischalten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008 - 6 W 183/08).
Zudem kann ein Schadensersatzanspruch für die Zeit der unberechtigten Sperrung geltend gemacht werden, wenn man entsprechende Gewinneinbußen nachweisen kann.
Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall und den tatsächlichen Grund der Sperrung an, wie man hiergegen vorgehen sollte.
Um eine Kontosperrung vorzubeugen und Sicherheit für die wirtschaftliche Lage zu haben, sollte man sich regelmäßig die AGB von eBay durchlesen und sein Konto gegebenenfalls daran anpassen. Oft werden diese zwischendurch aktualisiert und es ergeben sich Änderungen für den Händler.
eBay ist ein großer Markt, der viele Händler anlockt und wo viele Händler hauptsächlich Ihr Gewerbe betreiben. Auf diesem Gebiet des Online-Handels in Deutschland ist eBay praktisch konkurrenzlos. Umso schwieriger ist es dann, wenn plötzlich das Konto gesperrt wird und der Händler Schwierigkeiten hat, Alternativen zu finde, wo er seine Waren anbieten kann. Denn es gibt kaum welche. Und auch wenn Sie mit aller Kraft versuchen, nicht gegen die AGB von eBay zu verstoßen, kann es vorkommen, dass eBay Ihr Konto sperrt. Sollte Ihr Konto also einmal ohne ersichtlichen Grund gesperrt werden, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Wir werden dann versuchen, gerichtlich und außergerichtlich so schnell wie möglich die Wiederfreischaltung Ihres Kontos zu erwirken.
Dann sind Sie genau richtig bei uns. Unser kompetentes Anwaltsteam steht Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung – bezüglich eBay und jeglichen anderen Belangen des Wettbewerbsrecht, Vertriebs- und Handelsrechts.
Kontaktieren Sie uns gern – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.