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| Markenrecht, Wettbewerbsrecht
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Der Onlinehandel ist beliebt wie nie zuvor, immer mehr Unternehmen bewerben ihre Produkte im Internet, um ihre Produkte zu verkaufen. Das entscheidende Kriterium dabei, die Sichtbarkeit. Von Kunden gesehen zu werden ist das A und O, denn man kann niemanden von sich und seinem Produkt überzeugen, wenn die Leute einen überhaupt nicht sehen. Wie man allerdings eine bessere Sichtbarkeit schafft, ist unterschiedlich gehandhabt. Manche werben mit großen Rabatten, bezahlten Anzeigen, Markennamen oder nutzen SEO. Eine Variante verbindet zwei dieser Punkte unzwar die Werbung mit Marken in SEO Texten, also genauer in Meta-Tags. Was genau die verschiedenen Punkte bedeuten und wie dieses rechtlich zu beurteilen sind und wann eine Verletzung vorliegt.
Die Abkürzung SEO stammt vom englischen und steht für Search Engine Optimization, also die Suchmaschinenoptimierung und beschreibt damit schon, worum es geht. SEO ist ein großer Bereich, wenn es um die Optimierung der Sichtbarkeit bei Suchmaschinen geht und wie zuvor bereits beschrieben, ist Sichtbarkeit ein sehr entscheidender Faktor bei der Gewinnung von Kunden. SEO bringt Inhalte auf gut sichtbare Positionen in der Suchmaschine, weshalb Unternehmen, welche SEO verwenden, dem Kunden schnell angezeigt werden. SEO bietet demnach eine Alternative zu Varianten, wie jene, die eine bessere Sichtbarkeit zum Verkauf anbieten.
SEO besteht aus vielen Maßnahmen, welche Webseiten sowohl für die Suchmaschine als auch für Benutzer attraktiver macht. Es wird demnach bewusst danach geschaut, was den potenziellen Kunden ansprechen könnte und dieser womöglich in die Suchmaschine eingeben. Diese Informationen werden dann für die Maschine so eingebaut, dass diese den Text gut einordnen kann und dem Kunden die Seite daher schneller anzeigt. Erzielt wird dies durch den inhaltlichen Aufbau, die richtige Platzierung von Schlagwörtern in Überschriften und Text, als auch die Formatierung und Einsetzung von Tags. Besonders wichtig sind die Meta-Tags.
Meta-Tags sind eine Art versteckter Code, den Suchmaschinen nutzen, um auf Seiten hinzuweisen. Kennt man diesen und benutzt diesen bewusst, hat man den Code geknackt und verbessert die Sichtbarkeit. Meta-Tags ist eine Bezeichnung für drei Aspekte von SEO, welche unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden. Unter Meta-Tags werden „Title Tag“, „Meta Description“ und „H1“ verstanden. Der Title Tag ist der Link, welcher auf der Google-Resultat-Seite angezeigt wird und zum Verbreiten kopiert werden kann. Die Meta Description beschreibt dann den Inhalt und steht in Grau unter H1, der Hauptüberschrift. Alle drei werden auf der Resultat-Seite angezeigt und entscheiden daher, ob das Interesse des potenziellen Kunden geweckt wird, oder nicht.
Die Meta-Tags werden demnach auch dazu verwendet, um Werbung für das eigene Produkt zu machen, doch grade, wenn andere Marken dafür gerannt werden, stellt sich die Frage, wie dieses rechtlich zu beurteilen ist. Das Problem verdeutlicht womöglich folgendes Beispiel: Ein Kunde sucht nach einem neuen Staubsauger. Viele im näheren Umfeld haben ihm eine bestimmte Marke empfohlen. Als der Kunde diesen Markennamen eingibt, werden ihm Produkte und die Seite einer konkurrierenden Marke gezeigt. So würde die konkurrierende Marke den Kunden womöglich locken und somit die Bekanntheit der Konkurrenz bewusst ausnutzten, um den Kunden auf ihre Webseite zu führen und so Produkte zu verkaufen. Auch Menschen ohne juristisches Verständnis würden hierbei schnell verstehen, dass das so nicht richtig sein kann.
Die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Website gilt allgemein als unzulässig, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon vermehrt festgestellt, wie auch schon im Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 51/08 von 2010. Wenn die Marke in den Meta-Tags genannt wird, kommt es darauf an, ob das jeweilige Produkt auch tatsächlich angeboten wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2014, Az.: 6 W 12/14). Wirbt zum Beispiel ein Drittanbieter mit einem Markenprodukt, welches auch bei ihm zu kaufen ist, dann ist das rechtlich erlaubt. Die Nennung einer Marke, um Kunden auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen, wie im Staubsauger Beispiel, ist allgemein allerdings nicht erlaubt, denn es besteht Verwechslungsgefahr und der fremde Name wird zur Stärkung und Platzierung der eigenen Marke verwendet. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Markenrecht, sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und somit gegen das Wettbewerbsrecht.
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