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| Wettbewerbsrecht

Verstoß bei unregelmäßiger Prüfung eines Gütesiegels


Herausgeber von Gütesiegeln müssen die Einhaltung der Vergaberichtlinien regelmäßig überprüfen

In unserem Alltag begegnen wir täglich verschiedenen Gütesiegeln, wie dem „Bio- Siegel“, „dem Fair- Trade- Siegel“ oder dem „Blauer Engel- Siegel“. Die Vergabe eines Gütesiegels beruht auf nachgeprüften Kriterien und steht für bestimmte Qualitätsstandards. Es existieren keine gesetzlichen Regelungen wer ein Gütesiegel erstellen und vergeben darf, grundsätzlich ist dies jedem gestattet. So gibt es in Deutschland bereits über 1.000 verschiedene Gütesiegel.

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einhaltung der Qualitätsstandards regelmäßig vom Herausgeber des Gütesiegels überprüft werden muss, da ansonsten ein Wettbewerbsverstoß vorliegt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.07.2020 – 20 U 123/17).

Das Wettbewerbsrecht dient der Durchsetzung und Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs. Dabei wird die Einhaltung des Wettbewerbsrechts jedoch nicht nur durch den Staat kontrolliert, sondern auch der Privatwirtschaft überlassen.

Zur Entscheidung des OLG - Liegt ein Verstoß bei unregelmäßiger Prüfung vor?

Der beklagte Industrieverband hatte bereits 2013 ein Gütesiegel an zwei Unternehmen für deren Dichtstoffe vergeben. Spätere Nachprüfungen der Vergabevoraussetzungen erfolgten lediglich auf Grundlage der von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen und einem Abgleich der Angaben mit der Kartusche des Dichtstoffs. Dies genügt den Anforderungen einer kontinuierlichen Überwachung laut dem OLG Düsseldorf nicht. Vielmehr hätten die Dichtstoffe selbst nochmals untersucht und auf die Einhaltung der Vergabestandards hin geprüft werden müssen. Mangels einer solchen regelmäßigen Nachprüfung liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Wo erfahre ich welches Gütesigel was bedeutet und welche Qualität dahintersteckt?

Im Internet finden Sie verschiedene Portale, welche die Gütesiegel nach bestimmten Kriterien bewerten sowie Hintergrundinformationen und Qualitätsstandards erfassen.

Dazu gehören unter anderem Internetportale wie https://www.siegelklarheit.de/ , das von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, oder https://label-online.de/ueber-label-online/ von der Verbraucherinitiative e. V.

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