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Viele Unternehmen haben verschiedene Standorte. Da dies oft für Qualität und Erreichbarkeit spricht wird auch gerne damit geworben. Doch das KG Berlin hat nun entschieden: Es kann dabei zu einer wettbewerbswidrigen Irreführung durch fehlerhafte Standortangaben kommen.
Dies ist vor allem dann relevant, wenn die Website über eine Suchmaschine verfügt. Denn wird in den Suchergebnissen zu einer Leistung ein Standort angegeben, dann muss dieser diese Leistung auch tatsächlich anbieten.
Das KG Berlin hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Unternehmen auf seiner Webseite reproduktionsmedizinische Behandlungen anbot. Wenn man nun nach einer spezifischen Behandlung im Internet suchte, vorliegend war es eine IVF-Behandlung, so wurde das Unternehmen mit seinen vier Standorten angezeigt.
Dass jedoch die IVF-Behandlung nicht wie suggeriert in Frankfurt am Main in Anspruch genommen werden konnte, sondern hierfür in das 37 km entfernt gelegene Wiesbaden gefahren werden muss, wurde erst auf den Unterseiten der jeweiligen Niederlassungen ersichtlich.
Hier einfügen, welcher Standort gesucht wurde und welcher tatsächlcih die Befruchtung anbot
Auch das Gericht sieht die allgemeine Nennung aller Standorte eines Unternehmens auf der Webseite generell als zulässig an. Jedoch stuft es vorliegend die Nennung aller Standorte bei gezielten Suchen als irreführend ein.
Das Problem: Wenn der Verbraucher auf der Webseite nach einer gezielten Behandlung sucht und ihm diesem daraufhin Standorte angezeigt werden, dann geht dieser davon aus, dass die Behandlungen auch dort angeboten werden.
Ein Durchschnittsverbraucher erwartet bei der Suche nach einer IVF-Behandlung, dass diese an den angezeigten Standorten auch durchgeführt wird.
Auch wenn die Webseite im Folgenden darüber aufklärt, an welchen Standorten diese Behandlung tatsächlich angeboten wird, ist dieses Vorgehen als irreführend einzustufen.
Denn sobald der irreführende Eindruck entstanden ist, kann dieser nicht ohne weiteres korrigiert werden.
Das Urteil des KG Berlin zeigt, wie wichtig es ist, dass die webseiteninternen Suchmaschinen transparent sind. Wenn ein Verbraucher nach einer Leistung sucht, dann muss dieser auch Standorte präsentiert bekommen, die diese Leistungen anbieten.
Vor allem Unternehmen, die auf ihrer Webseite mit verschiedenen Standorten werben, müssen darauf achten, dass der Verbraucher hierdurch nicht in die irre geführt wird.
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