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Persönlichen Freiraum? - WhatsApp innerhalb engster Familie


Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 17.01.2019 ­(Az.: 16 W 54/18) den geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Klägers verneint, in dem es um die Verbreitung von WhatsApp-Nachrichten ging, die innerhalb engster Familienmitglieder über ihn kursierten. Bereits in erster Instanz ist die Forderung, Behauptungen bzw. Verbreitungen über ihn zu unterlassen, durch das Landgericht Frankfurt am Main abgelehnt worden. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG) macht das Gericht den Vorrang geltend, die ein engster Familienkreis als „ehrschutzfreier Raum“ vor der persönlichen Ehre, dem Ehrenschutz innehat.

Die Beklagte, bei der es sich um die Schwiegermutter des Klägers handelt, verschickte über WhatsApp ein Protokoll an ihre Schwester mit der Bitte, dieses an ihre gemeinsame Mutter weiterzuleiten. Das Protokoll beinhaltet neben der Auflistung zahlreicher Verhaltensweisen des Klägers auch Videos, zu denen es während eines heftigen Ehestreits Anfang 2016 gekommen ist. Die Aufnahmen, in denen der Sohn des Ehepaars in handgreiflichen Situationen eine Rolle spielt, gab die Mutter der Beklagten zur Aufbewahrung. Diese stellte daraufhin Strafanzeige gegen den Kläger wegen Kindesmisshandlung. Auflistung als auch Video legte sie dem Jugendamt vor.

Das OLG stuft die streitgegenständlichen Äußerungen als „privilegierte Äußerungen“ ein; da sie in einer „beleidigungsfreien Sphäre“ gefallen sind, gelten diese als nicht rechtswidrig. Damit soll ein persönlicher Freiraum im engsten Familienkreis gewährleistet sein, der eine vertrauliche Kommunikation ohne gerichtliche Konsequenzen ermöglicht. „Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen des ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht“, erklärt das OLG.

Es spielt dabei auch keine Rolle, dass die beanstandeten Äußerungen als ein elektronisches Dokument wie WhatsApp an die Kriminalpolizei und das Jugendamt versendet worden und nicht ausschließlich auf der persönlichen Ebene kommuniziert worden sind. Es habe das Recht auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz sowie auf rechtliches Gehör im Vordergrund zu stehen.

Bei weiteren Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns gern H I E R.

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